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Kinder sollen wissen, dass sie ein Recht auf ihren Körper haben.
In einem zweiten Schritt können Sie das Thema sexuelle Ausbeutung ansprechen. Sagen Sie Ihrem Kind, welche Rechte es hat und wo es im Notfall Hilfe holen kann. Bei Ihren Gesprächen können Ihnen folgende Botschaften helfen, die das «Schweizerische Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen» zusammen gestellt hat:
Dein Körper gehört dir!
Über deinen Körper entscheidest du allein, und du hast das Recht zu bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst werden möchtest.
Deine Gefühle sind wichtig!
Du kannst deinen Gefühlen vertrauen. Es gibt angenehme Gefühle, da fühlst du dich gut und wohl. Es gibt aber auch solche, die sind unangenehm. Sie sagen dir, dass etwas nicht stimmt und dir nicht gut tut. Du darfst deine Gefühle ausdrücken und mit uns darüber sprechen, auch wenn es schwierige Gefühle sind.
Angenehme und unangenehme Berührungen
Es gibt Berührungen, die sich gut anfühlen und die richtig glücklich machen. Es gibt aber auch solche, die unangenehm sind, dich verwirren, dir Angst machen oder sogar wehtun. Solche Berührungen darfst du zurückweisen. Kein Erwachsener hat das Recht, seine Hände unter deine Kleider zu stecken und dich an der Scheide, am Penis, am Po oder an deiner Brust zu berühren. Es gibt Erwachsene, die möchten von dir so berührt werden, wie du es nicht willst, zum Beispiel an ihren Geschlechtsteilen. Niemand hat das Recht, dich dazu zu überreden oder zu zwingen, auch wenn du diesen Menschen kennst und gern hast.
Das Recht auf «Nein»
Du hast das Recht, «Nein» zu sagen. Wenn dich jemand gegen deinen Willen anfassen will oder Dinge von dir verlangt, die du nicht tun willst, dann darfst du «Nein» sagen und dich wehren.
Es gibt gute und schlechte Geheimnisse
Es gibt gute Geheimnisse, die Freude machen und spannend sind, zum Beispiel wenn du jemanden mit einem Geschenk überraschen willst. Schlechte Geheimnisse bedrücken und machen Angst, sie fühlen sich schwer und unheimlich an. Solche Geheimnisse, die dir ein ungutes Gefühl geben, sollst du unbedingt weiter sagen, auch wenn du versprochen hast, es nicht zu tun. Das hat nichts mit Petzen zu tun.
Das Recht auf Hilfe
Wenn dich ein schlechtes Geheimnis belastet oder du etwas Unangenehmes erlebt hast, bitte ich dich, es mir oder einer anderen Person, der du vertraust, zu erzählen. Dann können wir dir helfen.
Du bist nicht schuld!
Wenn du es erlebt hast oder es dir passiert, dass ein Erwachsener oder ein älteres Kind dir sexuelle Gewalt zufügt, so bist du nicht daran schuld. Auch dann nicht, wenn du versucht hast, dich zu wehren. Es gibt Erwachsene, die übergehen trotzdem deine Grenzen. Die erwachsene Person trägt immer die Verantwortung für das, was sie dir angetan hat.
Zudem sollten Sie von alten Rollenbildern loslassen. Ein starker Junge, der seine Gefühle nicht zeigen darf, wird nicht erzählen, dass er misshandelt wurde. «Eine Erziehung, die Geschlechterbilder und -rollen hinterfragt, die Jungen und Mädchen zu gleichgestellten Partnerinnen und Partnern macht, ist demnach ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung sexueller Ausbeutung», davon ist das «Schweizerische Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen» überzeugt.
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