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Häufig sind die Täter nicht Fremde, sondern Vertrauenspersonen wie der Trainer.
Anweisungen wie «Geh nicht mit Fremden mit und steige nicht in ihr Auto ein» oder «Nimm keine Süssigkeiten von Fremden an» schützen Kinder nicht genügend. Denn in den meisten Fällen sind die Täter nicht Fremde, sondern Bekannte. Es geht nicht darum, dem Kind Angst zu machen. Es sollte aber wissen, dass es Menschen gibt, die einem nicht wohl gesonnen sind. Andrea Hauri, Leiterin Fachbereich Kindesschutz von der Stiftung Kinderschutz Schweiz, rät Eltern Kindern zum Beispiel folgendes zu sagen: «Es gibt Menschen, die wollen nicht nur das Beste für dich, die schauen nicht darauf, ob das gut ist für dich.»
Das Kinderschutzzentrum St.Gallen empfiehlt, dass Ihr Kind die folgenden drei Fragen alle mit Ja beantworten sollte, bevor es mit jemandem mitgeht: Habe ich wirklich ein gutes Gefühl? Wissen meine Eltern oder eine andere Vertrauensperson wo ich bin? Kann ich mir Hilfe holen, wenn ich sie brauche? Wenn es nur eine Frage mit Nein beantwortet, sollte es sich von der Person fernhalten.
Nützlich sind ebenso Abmachungen, wie Cordula Sanwald sie formuliert: «Wenn dich ein Fremder anspricht und mehr wissen will als beispielsweise wo ist die Schule, der Bahnhof, Kiosk oder wie spät ist es, gehst du grundsätzlich weiter. Wenn jemand dich abholen möchte – egal ob bekannt oder unbekannt - und sagt, das sei mit der Mami oder dem Papa abgesprochen, dann vergewissere dich stets durch einen Rückruf oder bitte die Kindergärtnerin oder Lehrerin darum. Süssigkeiten gibt es genug zu Hause, die braucht man nicht von anderen».
Die Notfallsituation besprechen
Cordula Sanwald von der Stiftung Kinderschutz Schweiz erklärt, was ein Kind machen kann, wenn es von jemandem sexuell belästigt wird:
- Vorab: Kinder können sich in den wenigsten Fällen körperlich gegen eine erwachsene Person wehren. Wenn es zu einem Übergriff kommt, so trägt das Opfer nie die Schuld, das Kind hat nie die Verantwortung.
- In der Phase der Annäherung, d.h. sobald Ihr Kind ein ungutes Gefühl kriegt, kann ein Kind versuchen, sich aus der Situation zu befreien, indem es wegrennt. Auch wenn der Täter es noch mehrmals anspricht: Ihr Kind sollte nicht zögern und unsicher werden, sich nicht noch einmal umdrehen, sondern schnell weglaufen und um Hilfe rufen.
- Bei der Tat sollte es versuchen, sich körperlich zu wehren und um Hilfe zu rufen.
- Nach einer Tat kann sich Ihr Kind Hilfe holen, bei den Eltern, Lehrpersonen, Freunden, bei der Nachbarin, auf Rufnummer 147, dem Telefonnotruf für Kinder, bei der Schulsozialarbeiterin etc. Wichtig ist, das Kind ernst zu nehmen. Erwachsene sollen dann nichts überstürzen. Hören Sie erst dem Kind zu, ohne es auszufragen und besprechen Sie die direkten nächsten Schritte mit dem Kind und dann mit einer Fachperson, z.B. der Opferhilfe.
- Wenn etwas passiert ist oder Sie einen Verdacht haben, sollten Sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen. Dies ist vor dem Hintergrund der Beweissicherung sehr wichtig. Die Polizei kann nur dann tätig werden und so eventuell weitere Opfer schützen, wenn sie informiert ist.
- Oft hat das Opfer ein Vertrauensverhältnis zum Täter. Das macht es für manche Eltern schwierig, ihrem Kind Glauben zu schenken oder einem aufkommenden Verdacht nach zu gehen. Täter haben oft einen guten Draht zu Kindern. Daher ist es wichtig, dass Kinder ein ganzes Netz an Menschen um sich haben, denen sie vertrauen können. Sie brauchen die unerschütterliche Gewissheit: Was auch immer ich zu erzählen habe – ich darf über alles reden und werde ernst genommen.
Text: Angela Meissner
- Weitere Informationen zu sexueller Ausbeutung finden Sie auf der Seite des «Schweizerischen Bündnisses zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen»: www.schau-hin.ch
- Beratung und Informationen zu Gewalt an Kindern bietet die Stiftung Kinderschutz Schweiz: www.kinderschutz.ch
- Eine Liste mit allen Opferhilfeberatungsstellen in der Schweiz finden Sie unter www.sodk.ch
- Ratgeber für Eltern zum Download: Ratgeber des Kinderschutzzentrum St.Gallen und Ratgeber des Kinderschutz Schweiz
- Mehr zur Sexualaufklärung finden Sie bei den Mütter- und Väterberatungsstellen und bei sexualpädagogischen Fachstellen. Eine Liste mit Beratungsstellen in Ihrer Region gibt es auf der Webseite von PLANeS, der Schweizerischen Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit: www.plan-s.ch
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