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Ungewollt schwanger: eine Beratung hilft weiter

Ein positives Ergebnis des Schwangerschaftstests löst nicht bei allen Frauen Freude aus. Wer ungewollt schwanger ist, ist regelrecht geschockt. Bei der Frage, wie es weiter gehen soll, hilft eine individuelle Beratung weiter.

Ungewollt schwanger zu sein, ist ein grosser Schock für eine Frau.
Ungewollt schwanger zu sein, ist meist ein grosser Schock für die betroffene Frau. Foto: diego_cervo, iStock, Thinkstock

Ungewollt schwanger zu werden ist durch vielerlei Umstände möglich. Gründe können ein gerissenes Kondom, ungeschützter Verkehr oder Versagen der Antibabypille sein. Wer befürchtet, ungewollt schwanger zu werden, hat die Möglichkeit zur Notfallverhütung mit Hilfe der sogenannten «Pille danach».

Ungewollt schwanger: Pille danach ist keine Abtreibung

In der Schweiz sind die beiden Präparate NorLevo und ellaOne auf dem Markt für Frauen erhältlich, die Angst haben, ungewollt schwanger zu werden. Beide Präparate verhindern eine Schwangerschaft, indem sie die Reifung der Eizelle verzögern oder den noch nicht stattgefundenen Eisprung nach hinten verschieben. Daher handelt es sich bei der «Pille danach» nicht um eine Abtreibungspille.

NorLevo kann bis zu drei Tage nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Wirksamkeit innerhalb der ersten 24 Stunden liegt bei 95 Prozent. Je später die Einnahme stattfindet, desto geringer ist bei diesem Medikament die Wirksamkeit. Bei dem Präparat ellaOne liegt die Wirksamkeit bei 98 Prozent bei Einnahme innerhalb von fünf Tagen nach dem Geschlechtsverkehr. Anders als bei der NorLevo nimmt die Wirksamkeit bei späterer Einnahme nicht ab.

Schwangerschaftsabbruch zwölf Wochen lang legal

Laut Artikel 119 Strafgesetzbuch ist der Abbruch einer Schwangerschaft straflos, so lange er innerhalb von zwölf Wochen nach Beginn der letzten Periode stattfindet. Die Frau, die ungewollt schwanger ist, hat ihren Wunsch schriftlich vorzubringen. Wenn der behandelnde Arzt entscheidet, dass ein Abbruch der Schwangerschaft notwendig ist, um die Gefahr einer schweren seelischen Notlage oder schwerwiegende körperliche Schäden abzuwenden, ist der Eingriff auch nach dieser Frist straffrei.

Durch eine Vielzahl von Studien ist bekannt, dass die psychische Belastung vor dem Schwangerschaftsabbruch am höchsten ist. Zahlreiche Beratungsstellen für Familienplanung stehen Frauen, die ungewollt schwanger sind, mit Rat und Unterstützung zur Seite. Die Schwangerschaftsabbruch-Infostelle bietet im Internet eine Übersicht der einzelnen Einrichtungen.

Erleichterung nach dem Schwangerschaftsabbruch

Nach einem Schwangerschaftsabbruch ist die Mehrzahl der Frauen, die ungewollt schwanger wurden, in erster Linie erleichtert. Doch wenngleich die Fälle, in denen Frauen unter grösseren psychischen Problemen leiden, eher selten sind, empfinden je nach Studie etwa 14 bis 30 Prozent Reue, Traurigkeit und Schuldgefühle. Meist sind die Empfindungen nur vorübergehend, sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Gemeinnützige Vereine und Familienberatungsstellen leisten wertvolle Arbeit, indem sie emotionalen Beistand leisten.

Das Kind weggeben

«Schwanger, was nun?», fragen sich viele Frauen. Sie können das Kind auch zur Adoption freigeben. Ein Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben, ist ein sehr schwerer Entscheid, der nicht ohne eingehende Gespräche vollzogen werden kann. Auskunft und Unterstützung erhalten Sie bei der Schweizerischen Fachstelle für Adoption. Ein Hilfsangebot für extreme Notsituationen ist das Babyfenster. Eine Mutter, die ungewollt schwanger wurde, hat die Möglichkeit, ihr Kind durch das Fenster in ein bereitstehendes Wärmebettchen zu legen. Das Klinikpersonal wird nach drei Minuten über den Babyfenster-Alarm über die Ankunft eines Babys informiert und kann das Kind entgegennehmen und versorgen. Nach einigen Tagen im Spital kommt das Kind zu Pflegeeltern. Frühestens ein Jahr nach Abgabe des Kindes kann es von einer Adoptiv-Familie adoptiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Mutter die Möglichkeit, das Kind zurückzufordern. Vor und auch nach der Abgabe des Kindes können die Eltern unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 811100 Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen.

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