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Der Entwurf zur neuen Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) hat zu Beginn der Sommerpause 2009 die Zeitungsseiten gefüllt. Von einer Lizenz zum Hüten, Bewilligungspflicht füs Grosi, Entmündigung der Eltern war die Rede. Mittlerweile liegen die Vernehmlassungsantworten der betroffenen Akteure vor. Wie immer, wenn die Wogen hoch gehen, lohnt sich ein Blick auf die Fakten. Denn: Es geht um Kinder – und nicht um eine ideologische Debatte über Eigenverantwortung und Staatsaufgaben, sagt Jacqueline Fehr.
"Hinschauen, wenn Kinder betreut werden" ist der richtige Grundsatz.
Kernstück der neuen Verordnung ist ein besserer Schutz der Pflegekinder, also jener Kinder, die nicht mehr in ihrer Familie leben können und ein neues zweites Zuhause brauchen. Pflegekinder sind Kinder, deren Eltern gewalttätig oder (sucht)krank sind. Diese Eltern sind nicht in der Lage, Verantwortung für Drittpersonen zu übernehmen. Viele dieser Kinder haben bereits Erfahrungen gemacht, die wir keinem Kind zumuten möchten. Die Pflegeeltern, bei denen diese Kinder ein neues Zuhause finden, übernehmen eine grosse Verantwortung und eine hochkomplexe Aufgabe. Es ist darum für alle Seiten - Kinder, Pflegeeltern und Herkunftseltern - wichtig, dass die Platzierung des Kindes und das auf viele Jahre angelegte Pflegeverhältnis klar geregelt ist.
Pflegeeltern brauchen zudem mehr und verlässliche Unterstützung. Die neue Verordnung will in diesem Bereich schweizweit Minimalanforderungen festlegen und die Kantone verbindlich in die Pflicht nehmen. Erfreulich an der aktuellen Debatte ist, dass diese Verbesserungen unbestritten sind. Damit scheint das Hauptziel der Reform gesichert.
Im zweiten Teil der Verordnung geht es um den familienergänzenden Bereich. Darunter sind alle Angebote zu verstehen, die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, also Krippen, Kindertagesstätten, verwandtschaftliche oder nicht verwandtschaftliche Tagesfamilien. Hier hat sich eine heftige mediale Debatte um die Freiheit und die Eigenverantwortung der Familien entzündet. Interessant dabei ist, wie unterschiedlich die Massstäbe sind, die wir in Sachen behördlicher Kompetenz anlegen. So kennen wir ein äusserst detailliertes Tierschutzrecht, lassen die Wasserqualität der Badi kontrollieren, akzeptieren Vorschriften im Strassenverkehr und zertifizieren jeden Kaminfeger. Weshalb also sträuben sich die Nackenhaare, wenn es um den Schutz der Kinder geht?
Ein Grund könnte folgender sein: Wir Eltern haben ein latent schlechtes Gewissen, was unsere Erziehung betrifft. Im Grunde wissen wir genau, dass wir nicht immer das Wohl der Kinder zuoberst setzen und in Sachen Erziehung nicht unbedingt eine 6 erhielten. Vor diesem Hintergrund ist der reflexartige Widerstand gegen alles, was nach behördlicher Erziehungskontrolle riecht, verständlich.
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