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Was passiert, wenn man durch Unfall oder Krankheit selber nicht mehr entscheidungsfähig ist? Eine Patientenverfügung regelt den eigenen Willen vorsorglich und macht ihn für andere zugänglich.
Eine Patientenverfügung regelt vorab die Betreuung im Fall von Urteilsunfähigkeit. Foto: ©iStockphoto.com/Pali Rao
Im Grunde ist es ganz einfach: Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung zu medizinischen Behandlungen. Sie gilt für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder seinen Willen nicht mehr äussern kann, weil man beispielsweise schwer erkrankt ist.
Die Patientenverfügung wird vorsorglich abgegeben und legt fest, wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte bzw. was man auf gar keinen Fall will. In der Schweiz gibt es eine verwirrende Vielzahl von unterschiedlichen Patientenverfügungen. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW hat deshalb vor rund einem halben Jahr Richtlinien zum Erstellen der Patientenverfügung ausgearbeitet.
Grundsätzlich gilt: Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Das gilt also auch für Jugendliche. Der Entschluss zum Verfassen einer Patientenverfügung muss aber auf jeden Fall auf freiem Willen beruhen – niemand darf zum Verfassen einer Patientenverfügung gedrängt oder gar gezwungen werden.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt, datiert und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie kann jederzeit geändert sowie schriftlich oder mündlich aufgehoben werden. Fachleute empfehlen, die Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen. Möglicherweise hat sich die persönliche Einstellung gegenüber Leben, Krankheit und Sterben oder die gesundheitliche Situation geändert, sodass die Verfügung angepasst werden muss.
Liegt eine Patientenverfügung vor, sollte der Verfügende dies bei Spitaleintritt dem behandelnden Arzt mitteilen. Patientenverfügungen werden auf sich getragen, dem Hausarzt oder der Vertretungsperson abgegeben oder auf einer Hinterlegungsstelle aufbewahrt. Was passiert aber, wenn ein Notfall, also beispielsweise ein Unfall eintritt? Dann kann in der Regel nicht abgeklärt werden, ob eine Patientenverfügung vorliegt, denn die nötigen lebenserhaltenden Massnahmen müssen sofort eingeleitet werden. Es muss aber danach geprüft werden, ob eine Patientenverfügung verfasst wurde und diese muss bei der Behandlungsplanung einbezogen werden. Konkret kann das heissen, dass möglicherweise bestimmte medizinische Massnahmen abgebrochen werden müssen.
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