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Kinder in der Pflegefamilie

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Welche Rechte haben Pflegekinder? Und wie wird die richtige Pflegefamilie für ein Kind ausgesucht? Mehr Infos rund um Kinder in Pflegefamilien erfahren Sie hier.

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Pflegekinder und Pflegeeltern müssen sich einigen Herausforderungen stellen.

Tausende von Kindern sind in der Schweiz auf die Unterstützung ihrer Pflegefamilie angewiesen.

Laut Volkszählung 2000 leben rund 13'000 Kinder in der Schweiz in Pflegefamilien. Es gibt Schätzungen, die sogar von 150'000 Pflegekindern ausgehen. Tausende Kinder sind auf Unterstützung und Menschlichkeit angewiesen. Damit sie ihren Weg im Leben finden.

Es gibt keine genaue Statistiken, sagte Jacqueline Fehr vom Vorstand der Pflegekinder-Aktion Schweiz  gegenüber swissinfo. Seit 2006 wird in der Schweiz jeder Hund mit einem Chip erfasst, über Pflegekinder weiss man hierzulande aber herzlich wenig. Das Schweizer Pflegekinderwesen hinkt hinter den international anerkannten Qualitätskriterien hinterher.

Viele Pflegekinder - man geht von mehr als der Hälfte aus - kommen bei Verwandten unter. Aber eben, genaue Zahlen kennt niemand. Und so weiss man auch nicht, wie viele dieser Kinder tatsächlich den Schutz, die Hoffnung und die Geborgenheit erfahren, die sie bei den eigenen Eltern nicht hatten. Aus vielen möglichen, meist unerfreulichen Gründen. Weil diese verstorben sind, weil sie mit ihrem eigenen Leben nicht zurecht kamen, oder weil sie die Kinder missbrauchten, ihnen Gewalt antaten oder sie vernachlässigten. Das Pflegekindwesen ist kein Ruhmesblatt unseres Sozialsystems.

Kein Mitspracherecht für Kinder

Pflegekinder haben kein Mitspracherecht. Wenn man entscheidet, dass sie zurück in ihre Familie platziert werden, so geschieht das auch. «Die Kinder sind in den meisten Fällen Spielballobjekt von ganz verschiedenen Interessen», sagt Jacqueline Fehr zu Radio DRS. Die Nationalrätin ist im Vorstand der Pflegekinderaktion Schweiz und setzt sich aktiv für die derzeit laufende Reform der Pflegekinderverordnung aus dem Jahre 1977 ein.

Ich wurde nach 10 Jahren ungefragt zur Mutter zurückplatziert, obwohl ich bei der Pflegefamilie bleiben wollte. Ich wurde nicht gefragt und die Pflegeeltern hatten keine Rechte. Ich fühle mich von allen im Stich gelassen. Juanita

Die sich in der Vernehmlassung befindliche neue Kinderbetreuungsverordnung soll mittels klarer rechtlicher Vorgaben das Wohl der Kinder, die in einer fremden Familie oder Einrichtung betreut werden gewährleisten. Denn die ausserfamiliäre Betreuung braucht dringend eine Professionalisierung. Dies gilt für alle Pflegearten, ob Tagespflege (Teilzeit oder Vollzeit an einzelnen Tagen), Wochenpflege (In Pflegefamilie ausser an den arbeitsfreien Tagen der Eltern), Dauerpflege oder SOS-Platzierung.

Der Pflege-Vertrag

Wenn ein Kind sich in einer Notsituation befindet, muss es sofort platziert werden. Notfallplatzierungen sind in der Regel auf 3 Monate beschränkt. Während dieser Zeit wird eine sinnvolle und tragfähige Anschlusslösung gesucht. Im Pflegefall hat aber immer die kantonale Vormundschaftsbehörde das Sagen. Sie erteilt die Bewilligung des Pflegeverhältnisses und setzt das Pflegegeld im Pflegevertrag fest.

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Verwandtschaft mit dem Kind besteht oder nicht. Nach Artikel 294 ZGB haben Pflegeeltern Anspruch auf ein angemessenes Pflegegeld. Das bedeutet die Deckung der effektiven Kosten plus einer Entschädigung für die Erziehungsarbeit. Doch klar ist: Wenn man die Pflegegeld-Ansätze der Kantone im oberen Bereich der Skala nimmt und sie mit den effektiven Kinderkosten vergleicht, haben die Pflegeeltern nicht einmal eine Entschädigung für die Erziehungsarbeit. An Pflegekindern lässt sich nichts dazuverdienen.



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