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Kinderbetreuung: Modelle und Kosten im Vergleich

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Wenn beide Elternteile berufstätig sind, muss eine Betreuungsmöglichkeit gefunden werden. Das kostet meist viel Geld, zudem ist die Suche nach einem geeigneten Platz oft schwierig. Hier finden Sie einen Überblick über die Modelle und Kosten der Kinderbetreuung.

Kinder können von Tagesmüttern und auch von Kindergärten betreut werden, wenn Eltern berufstätig sind.

Wenn beide Elternteile berufstätig sein wollen, müssen sie eine Betreuung für das Kind suchen.

Ideal wäre es, wenn sich Eltern gemeinsam um den Nachwuchs kümmern könnten und Erwerbs- bzw. Betreuungsaufgaben partnerschaftlich teilen. Heutzutage ist das aber für die allermeisten Paare noch reines Wunschdenken. Wenn beide Elternteile berufstätig sein wollen, müssen sie eine Betreuung für das Kind suchen. Und das oft mit einem schlechten Gewissen.

Doch Experten geben diesbezüglich Entwarnung: Fremdbetreute Kinder entwickeln sich gemäss zahlreicher Studien emotional und intellektuell gleich gut wie die Kinder, die zu Hause erzogen werden – wenn sie einen guten Betreuungsplatz haben. Umso mehr sind berufstätige Eltern daran interessiert, ihr Kind gut betreut zu wissen. Doch was heisst das? Krippe? Tagesmutter? Oder Betreuung durch Verwandte, beispielsweise die eigene Mutter? Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich genügend Zeit nimmt, denn Krippen haben oft lange Wartelisten, und auch eine passende Tagesmutter findet sich nicht so schnell.

 

Nicht zuletzt spielen auch die finanziellen Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. Die Kosten für die Fremdbetreuung sind sehr unterschiedlich, da manche Angebote subventioniert werden. Bei den öffentlichen Einrichtungen sind die Elternbeiträge aber meist einkommensabhängig. Konkret heisst das, dass Ganztagesbetreuung in einer Krippe zwischen 40 und 150 Franken kosten kann. Die Kosten für Tagesfamilien variieren ebenfalls sehr stark, und belaufen sich auf ein bis zehn Franken pro Stunde.

Aber auch wenn man die vermeintlich beste Lösung gefunden hat, sollte man flexibel bleiben. Letztendlich ist es das Kind, das mit der Fremdbetreuung zurecht kommen muss. Bei den einen klappt das problemlos innert kurzer Zeit, andere brauchen länger, um sich an die neue Situation zu gewöhnen. Und es kann durchaus sein, dass im Laufe der Zeit das Betreuungskonzept geändert werden muss, weil das Kind – oder auch die Eltern – andere Bedürfnisse haben. Auch in diesem Bereich gilt also: Flexibel bleiben.



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Kommentare

  • familienleben.ch 26.01.2012 15:31 Uhr
    Liebe Frau Gottstein, wir freuen uns und bewundern sie für Ihr Engagement! Tatsächlich gibt es in der Schweiz immer mehr lokale Institutionen, die Patengrosseltern und Patenenkelkinder zusammenbringen. Wir hatten sogar kürzlich die Möglichkeit ein Patengrosselternpaar in Zürich zu besuchen. Informationen über die Patengrosseltern finden Sie also zum Beispiel in unserem Artikel \\\Patengrosseltern: Ein grosser Glücksfall für Liv\\\. Wenn Sie sich kundig machen wollen, ob es auch in Ihrer Nähe eine Patengrosseltern-Organisation gibt, schauen Sie mal auf die Homepage von Pro Senctute. Viel Erfolg und alles Gute, Ihre familienleben-Redaktion
  • Christa Gottstein 25.01.2012 17:24 Uhr
    Weil ich selbst vor ca. 30 Jahren von meinem Verwandtenkreis weg nach Süddeutschland gezogen bin und 3 Kinder ohne Oma oder Opa mit meinem Mann zusammen großgezogen habe, haben wir über Babysitteranzeigen damals einer sehr liebe ältere Frau gefunden die 2 mal in Monat auf unsere Kinder aufgepasst hat. Gott sei Dank war ich nie krank in der Zeit als meine Kinder klein waren. Damals habe ich mir vorgenommen, wenn meine Kinder groß sind, werde ich anderen Familien als Leihoma helfen. Jetzt ist meine letzte Tochter nach dem Studium ausgezogen und ich suche so etwas wie eine Leihomaorganisation oder ähnliches vor Ort (Kuppenheim). Hat jemand Erfahrungen oder Tipps wie ich soetwas finde?
  • I, Laible 12.08.2011 00:28 Uhr
    Und wenn die "Mutter" nicht mehr arbeiten will, reicht sie einfach gleichzeitig Ihrer Kündigung beim Arbeitgeber und einen Antrag auf Eheschutz bei Gericht ein und schon betreut sie dann völlig alleine das Kind und bekommt dafür einen "Lohn" der deutlich höher ist als alle Kosten einer Fremdbetreuung und ist für dann bis das Kind 16 ist auch noch Sozial besser abgesichert als der vom Existenzminimum lebende Ex ...

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