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Wenn das Baby dauernd schreit, das Schulkind nicht gehorchen will und der Jugendliche seinen eigenen Kopf hat, sind Eltern schnell überfordert. Manche so sehr, dass ihr einziger Ausweg in einer Kindesmisshandlung endet. Was darunter zu verstehen ist und an wen sich Eltern und Angehörige wenden können, erfahren Sie hier.
Etwa 10 bis 20 Prozent der Kinder erleiden eine Form der Kindesmisshandlung. Foto: © Jane - Fotolia.com
Für den normalen Menschen sind Bilder von Kindesmisshandlungen nur schwer ertragbar. Als Ulrich Lips, Leiter der Kinderschutzgruppe im Kinderspital Zürich, am «13. Zürcher Forum Prävention und Gesundheitsförderung» zum Thema Kindesmisshandlung im November, Fotos von misshandelten Kindern zeigt, müssen viele Zuhörer schlucken. Auf einem Foto ist der Rücken eine Kindes abgebildet, auf dem sich die Abdrücke eines Auto-Zigarettenanzünders abzeichnen. Bei einem anderen Foto ist der Abdruck einer Hand auf der Wange eines Kindes zu sehen.
Dass Eltern ihren eigenen Kindern solche Schmerzen zufügen können und was diese Kinder erlebt haben, ist kaum vorstellbar. Dennoch sind diese Kinder keine Einzelfälle. «Kindesmisshandlung ist häufig», schreibt Kinderarzt Ulrich Lips in einem Leitfaden zu Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis. 10 bis 20 Prozent der Kinder erleiden gemäss Schätzungen bis zu ihrem 18. Geburtstag eine Form der Kindesmisshandlung.
Die Kinderschutzgruppe des Kinderspitals Zürich verzeichnete im Jahr 2010 die grösste Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmisshandlung seit Beginn der Datenerhebung 1969. Insgesamt 487 Fälle von Kindesmisshandlungen wurden der Kinderschutzgruppe gemeldet, 16 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Anstieg kann zum einen auf die tatsächlich erhöhte Anzahl von Kindesmisshandlungen zurückzuführen sein oder aber darauf, dass Fälle besser erkannt werden. «Niemand weiss, wie häufig Kindesmisshandlungen sind», erklärt Lips. «Die Dunkelziffer ist hoch.»
Formen der Kindesmisshandlung
Damit Kinderärzte die Formen der Kindesmisshandlung und auch Verdachtsfälle frühzeitig erkennen, hat Ulrich Lips von der Kinderschutzgruppe einen Leitfaden für Ärzte und Praxishelfer verfasst. Er beschreibt die wichtigsten Formen der Kindesmisshandlung.
Körperliche Misshandlung
Unter körperlicher Misshandlung fallen Schläge, Verbrennungen oder Verbrühungen, Quetschungen und das Schütteln eines Kindes. Die Eltern der Kinder, die mit diesen Verletzungen ins Spital oder zu einem Arzt kommen, erzählten meist nicht die Wahrheit. «Die Eltern erfinden Geschichten. Sie sagen: Keine Ahnung, was passiert ist. Das Kind war allein im Zimmer. Das Kind ist gefallen und gestürzt», sagt Lips. Daher müssten die Ärzte selbst herausfinden, was passiert ist.
Das Schütteln eines Kindes ist besonders gefährlich. Wenn ein Baby viel schreit, fühlen sich manche Eltern so stark überfordert, dass sie ihr Kind schüttelt, damit es aufhört zu schreien. Babys können aber ihren Kopf noch nicht stabilisieren. Das führt zu Atemstörungen, Krampfanfällen oder zu Bewusstlosigkeit. 20 – 25 Prozent der Kinder sterben laut Kinderarzt Lips unmittelbar nach dem Trauma. Diejenigen, die überleben, sind meist behindert.
Sexuelle Ausbeutung
Die sexuelle Ausbeutung umfasst Exhibitionismus, Pornografie mit Kindern, Berührungen im Intimbereich, Masturbation mit dem Kind und die Penetration (vaginal / anal / oral). Viele dieser Formen hinterlassen beim Kind keine sichtbaren Spuren und sind daher schwierig zu erkennen. In 90 Prozent der Fälle stammt der Täter aus dem sozialen Umfeld des Kindes. Es ist nicht der Fremde, sondern der Freund der Eltern, der Onkel oder andere Bekannte, welche das Kind sexuell misshandeln.
Psychische Misshandlung
Unter psychischer Misshandlung ist die langfristig negative Einstellung der Eltern zum Kind zu verstehen. Das Kind wird ständig herabgesetzt. Die Eltern vermitteln beispielsweise Schuldgefühle: Wegen dir können wir nicht in den Ausgang, sagen sie. Sie beschimpfen ihr Kind, entwürdigen und demütigen es. «Die aktuell häufigste Form der psychischen Misshandlung ist die häusliche Gewalt, bei der die Kinder die verbalen, psychischen oder physischen Auseinandersetzungen ihrer Eltern miterleben müssen», schreibt Kinderarzt Lips im Leitfaden.
Vernachlässigung
Wenn Kinder vernachlässigt werden, bedeutet das, das ihre kindlichen Bedürfnisse nicht erfüllt werden. Dazu gehören die Ernährung, die Hygiene und die Kleidung. Ein Kind wird aber auch vernachlässigt, wenn es nicht betreut und beaufsichtigt wird.
Münchhausen Stellvertreter-Syndrom
Beim Münchhausen Stellvertreter-Syndrom erwecken Eltern, meist sind es Mütter, bei Ärzten ein sehr positives Bild. Sie wirken bemüht und kooperativ. Meist erfinden sie Symptome, die ihr Kind haben soll wie Fieber, Krämpfe oder Blutungen oder sie erzeugen diese durch Manipulationen. Das hat zur Folge, dass das Kind untersucht wird. Weil aber niemand herausfinden kann, warum das Kind diese Symptome zeigt, rückt die Mutter als «besorgte Betreuungsperson», wie Lips schreibt, ins Zentrum.
Neben diesen von der medizinischen Fachwelt etablierten Formen der Kindesmisshandlung, gibt es weitere Formen von Misshandlungen, die im Zivilrecht oder den Sozialwissenschaften eine Rolle spielen. Das sind beispielsweise Misshandlungen durch einen Erwachsenenkonflikt um das Kind wie es bei Scheidungen und Trennungen der Fall sein kann oder strukturelle Misshandlung, die unter anderem durch Umweltprobleme ausgelöst werden kann.
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Kommentare
Ich wurde 16 Jahre von meiner Mutter Misshandelt auch sexuell.Leider musste ich die Erfahrung machen, dass alle wegschauen auch die Lehrer und Behörden.Leider
Berichte und Fotos über misshandelte und missbrauchte Kinder machen mich, eine Mutter zweier Kleinkinder enorm wütend und unendlich traurig :(! Was geht in Menschen vor, die einem unschuldigen, wehr- und hilflosen Geschöpf Gewalt und Schmerzen zufügen? Es gibt meiner Meinung nach nichts Schlimmeres, Feigeres und Schäbigeres als einem Kind Leid (körperlich, psychisch, sexuell) anzutun! \"Menschen\", welche Kinder misshandeln/missbrauchen gehören sehr hart bestraft und verwahrt! Nachbarn und Verwandte, welche von Misshandlungen wissen bzw. ahnen, jedoch nichts dagegen unternehmen, sollten für ihr Nichthandeln ebenso belangt werden, und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung. Es ist an uns Erwachsenen, die jüngsten und schwächsten Glieder unserer Gesellschaft vor Gewalt zu beschützen und zu bewahren, das sind wir ihnen schuldig!
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