
Sandra Ackermann, verwitwet, berichtet, wie sie unfreiwillig alleinerziehend wurde und was ihr nach dem Tod des Mannes geholfen hat. »

Ihre Ex-Frau hat sich neu verliebt? Die Ex-Frau zieht mit dem Kind weg zum neuen Mann? Was Sie als Vater dagegen tun können, verrät die Expertin. »

Sie sind alleinerziehend und erhalten Kinderalimente? Hier gibt es Tipps zur Berechnung der Alimente und wie Sie ausbleibende Zahlungen einfordern. »
Alleinerziehende sind auf das Geld für den Unterhalt ihrer Kinder angewiesen. Doch viele Ex-Partner drücken sich und versuchen nach einer Trennung die Alimente zu reduzieren. Miriam Deuble ist Juristin und beantwortet die wichtigsten Fragen in Sachen Unterhalt für Kinder.
Alleinerziehende Väter wollen, dass ihre Kinder sorgenfrei aufwachsen. Foto: ©iStockphoto.com/paul kline
Wir sind seit 4 Jahren geschieden. Im Scheidungsurteil wurde mir das Sorgerecht für unsere Tochter zugesprochen und die Unterhaltszahlung meiner Ex-Frau für unsere Tochter festgelegt. Im kommenden August beginnt unsere Tochter mit 16 Jahren eine Lehre als Schreinerin und erhält einen bescheidenen Lehrlingslohn. Meine Ex-Frau ist nun der Ansicht, dass sie die Alimentenzahlung um diesen Beitrag kürzen darf. Was meinen Sie dazu?
Miriam Deuble ist Juristin, Beauftragte Ehe, Partnerschaft, Familie der Reformierten Kirchen Bern - Jura- Solothurn.
Lieber Herr M.
Nein, grundsätzlich darf der Unterhaltsbeitrag, der im Scheidungsurteil festgelegt wurde, nicht eigenmächtig abgeändert werden. Laut dem beigelegten Scheidungsurteil muss ihre Ex-Frau den Unterhalt für die Tochter, mindestens bis zur Mündigkeit oder bis eine Erstausbildung ordentlicherweise (Art. 277 Abs.2 ZGB) abgeschlossen werden kann, zahlen.
Mehr zum Thema Alleinerziehende gibt es unter www.einelternfamilie.ch
Sowohl die Ehegattenalimente als auch die Kinderalimente können abgeändert werden. Voraussetzung ist, dass sich die Verhältnisse seit der Scheidung dauernd, erheblich und in nicht vorhersehbarer Weise geändert haben. Eine Herabsetzung der Kinderalimente kann verlangt werden bei einer Umverteilung der elterlichen Sorge oder bei finanziellen Veränderungen beim Unterhaltspflichtigen wie Stellenverlust, grössere Einkommenseinbussen oder wenn ein Kind eine grössere Erbschaft, einen hohen Lehrlingslohn erhält. Beim Lehrlingslohn muss berücksichtigt werden, dass mit zunehmendem Alter des Jugendlichen der Unterhaltsbedarf für Krankenkassenprämien, Kleider, Freizeit und Ferien steigt.
Für eine Herabsetzung oder Erhöhung von Kinderunterhaltsbeiträgen stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
Art. 277
(1) Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.
(2) Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
Art. 286
(2) Bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse setzt das Gericht den Unterhaltsbeitrag auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes neu fest oder hebt ihn auf.
Quelle: Erschienen in EinElternForum 2/ 2009, herausgegeben von: Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV, Caritas Bern, Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Verein frabina Beratungsstelle für Frauen und binationale Paare. www.einelternforum.ch
| Stellen Sie jetzt Ihre Frage an unsere Expertin Boé Nagel im Forum |
| Machen Sie sich Gedanken über die Höhe der Alimentzahlungen? Brauchen Sie Hilfe beim Thema Sorgerecht? Stellen Sie Ihre Fragen im Forum. Boé Nagel wird alle Fragen in den nächsten zwei Wochen beantworten. Hier geht's zum Forum. |

Gemeinsames Sorgerecht: Der gelebte Alltag ist entscheidend
Der Bundesrat hat sich für das gemeinsame Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung ausgesprochen. Damit sind jedoch längst nicht alle Probleme vom Tisch. »

«Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht muss als ernstes Vergehen wahrgenommen werden»
Väter, die keinen Unterhalt zahlen, strafen damit ihre Kinder. Wie wichtig der Unterhalt für Alleinerziehende ist, erklärt die Expertin im Interview. »

Alimente: Berechnung und Einforderung
Sie sind alleinerziehend und erhalten Kinderalimente? Hier gibt es Tipps zur Berechnung der Alimente und wie Sie ausbleibende Zahlungen einfordern. »
Finden Sie den passenden Namen für Ihr Baby
Wählen Sie aus unserer umfangreichen Vornamen-Datenbank Ihren Favoriten. Entdecken Sie über 13.000 Mädchen- und Jungennamen. »
5 feine Aprikosenrezepte
Zum Beispiel Aprikosen-Panna-Cotta ...
Haben Sie Fragen?
Swissmilk-Ernährungsberater geben gerne Auskunft. »
Gewinnen Sie einen ganzheitlichen Gesundheitscheck
Nehmen Sie an unserem Wettbewerb teil und gewinnen Sie einen von zehn ganzheitlichen Gesundheitschecks! »
Für Ihren nächsten Coiffeurbesuch sind Sie bestens gewappnet. Im brandneuen Frisurenfinder unseres Partnerportal Femininleben entdecken Sie alle aktuellsten Frisurentrends auf einen Blick. ...>
Die schönsten Veranstaltungen
für Familien
In unserem Eventkalender können Sie nach Familien-Veranstaltungen in Ihrer Region suchen oder Ihre eigene Veranstaltung eintragen.
Trend-Produkte Smoothie & «Fro-Yo»
Sie sollen uns einfach mit vielen Vitaminen versorgen und das Glace zum gesunden Vergnügen machen. Aber sind Smoothies und Frozen Yogurts wirklich so vollwertig und kalorienarm? »