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Sie haben bereits angedeutet, warum vor allem Alleinerziehende finanzielle Probleme haben und zu der am stärksten von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppe gehören.
Ja, die Alleinerziehenden tragen die indirekten Kinderkosten: Wegen der Familienpflichten verdienen sie meist weniger. Zudem müssen sie, um erwerbstätig sein zu können, die Kinderbetreuung bezahlen. Zusätzlich tragen sie einen grossen Teil der direkten Kinderkosten, wenn der Vater seine Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht erfüllen kann. Diese Kosten fallen an für Wohnen, Essen, Gesundheitskosten, Versicherungen, Freizeit und so weiter. Dass Alleinerziehende auch für den Lebensunterhalt hauptverantwortlich sind, ist eine entscheidende Ursache der überdurchschnittlichen Armut. Hinzu kommen die niedrigen Frauenlöhne. Rund ein Drittel der alleinerziehenden Mütter arbeitet laut Bundesamt für Statistik Vollzeit. Zum Vergleich: Bei Paarmüttern sind es rund 15 Prozent. Und gut 45 Prozent der alleinerziehenden Mütter arbeitet mit einem Teilzeitpensum von über 50 Prozent. Bei Paarmüttern sind es rund 30 Prozent. Aber die Löhne und auch die Kinderalimente sind so gering, dass sie Armut nicht verhindern.
Wie können Sie vom SVAMV helfen, wenn Alleinerziehende finanzielle Schwierigkeiten haben?
Wir analysieren gemeinsam mit den Betroffenen alle Aspekte der Situation, um die Verbesserungen zu finden, die möglich sind. Ausserdem unterstützen wir Alleinerziehende, wenn sie Ausbildungsbeiträge beschaffen müssen. Wir helfen ihnen, wenn sie bei Organisationen finanzielle Unterstützung anfordern. Unsere Fachberaterinnen haben praktische Erfahrungen mit der Einelternschaft. Sie kennen die Situation nicht einzig aus der fachlichen Perspektive. All das ist bei Alleinerziehenden, denen es an Geld und Zeit mangelt, sehr wichtig. Ziel ist, die Selbsthilfe zu erhalten und zu stärken.
Was müsste sich auf politischer Ebene tun, damit Alleinerziehende leichter über die Runden kommen?
Der SVAMV verlangt, dass ein Mindestunterhaltsbeitrag in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente ins Bundesrecht eingeführt wird. Er soll jedem Kind getrennt lebender Eltern zustehen. Die einfache maximale Waisenrente beträgt zurzeit 926 Franken. Wenn der Vater bedürftig ist, kann die Alimentenhilfe für ihn einspringen und den Betrag vorschiessen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unterhaltsbeitrag in der entsprechenden Höhe festgelegt worden ist. Das ist heute oft nicht der Fall. Die Unterhaltsbeiträge für Kinder zu sichern und das Recht des Kindes, von beiden Eltern versorgt zu werden, durchzusetzen, ist dringend nötig. Das Bewusstsein muss sich Bahn brechen, dass die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen untrennbar zur elterlichen Verantwortung gehört. Heute werden Unterhaltszahlungen von den Vätern oft als «Zahlvaterschaft» diskreditiert. Zudem wird die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht nicht als ernstes Vergehen an den Kindern wahrgenommen. Ausserdem fordern wir, die Diskriminierung der Frauen bei den Löhnen zu beseitigen. Es sollten kinderfreundliche Arbeitsbedingungen und gute, bezahlbare Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen werden. Existenzsichernde Löhne für Eltern einzuführen, ist ein weiterer wichtiger Punkt. Denn um Probleme nach einer Trennung zu verhindern, ist es entscheidend, bei der Paar-Familie anzusetzen: Mütter müssen im Erwerbsleben bleiben und ein Einkommen erwirtschaften können, das ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet. Väter müssen die Kinder ebenfalls betreuen, und zwar auch an den Arbeitstagen.
Kennen Sie Fälle, in denen es andersherum ist: Die Einelternfamilien ruhen sich auf den Unterhaltsbeiträgen aus und verdienen nicht ihr eigenes Geld?
Die Frage bezieht sich wohl auf die Scheidung von Paaren ohne Kinder, denn solange Kinder zu betreuen sind, kann nicht von «Ausruhen auf Unterhaltsbeiträgen» gesprochen werden. Der finanzielle Unterhalt und die Betreuung und Erziehung im Alltag sind gleichwertig und gleich wichtig für die Kinder, und es kommt ihnen zugute, wenn die alleinerziehenden Eltern nicht gezwungen sind, auch den Lebensunterhalt sicherzustellen. Im Übrigen sind gemäss Bundesamt für Statistik nur rund 10 Prozent der alleinerziehenden Mütter nicht erwerbstätig. Die Sozialhilfeberichte zeigen, dass oft mangelnde Ausbildung die Ursache ist, oder eine passende Kinderbetreuung nicht gefunden werden kann.

Zur Person: Anna Hausherr
Anna Hausherr ist Psychologin FSP. Sie arbeitet als Zentralsekretärin beim Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV). Der Dachverband der Alleinerziehenden in der Schweiz wurde 1984 gegründet. Er setzt sich für Einelternfamilien ein und bietet Beratung und Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.einelternfamilie.ch. Wünschen Sie eine Beratung, können Sie eine Nachricht an info@svamv.ch senden oder anrufen unter Tel 031 351 77 71.
Foto: SVAMV
Interview: Angela Zimmerling im Dezember 2011
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Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an unseren Partner, den SVAMV, Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch. Freundliche Grüsse Ihre familienleben.ch Redaktion
Ich habe einen Sohn und das Gericht hat vor 13Jahren den Unterhalt auf Fr.750.00 festgelegt.Jetzt bezahle ich lT.Index Fr.806.oo. Es war eine kurze Beziehung.Sie lebt mit einem Partner zusammen und hat noch 2 Kinder von versch.Vätern. Jetzt möchte Sie Fr. 1000.00 weil ich mehr verdiene. Kann sie das verlangen? Mit freundlichen Grüssen A,Weber Kettberg 5,8049 Zürich 0433115020/ 0792897454
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