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Kommentar – Nach dem Bundesrat hat sich jetzt auch der Nationalrat dazu entschieden, das gemeinsame Sorgerecht zu stärken. Das ist gut so. Doch die Gesetzesvorlage könnte noch einige Verbesserungen vertragen.
Es ist gut, dass das gemeinsame Sorgerecht aufgewertet wird. Andere Probleme wie der Streitfall Besuchsrecht sind damit nicht gelöst. Foto: Pixland, Thinkstock
Bereits heute entscheiden sich laut Zahlen des Bundesamtes für Statistik von 2010 rund 46 Prozent der Eltern nach einer Scheidung für das gemeinsame Sorgerecht. Das sind 31 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Allerdings müssen sie dazu einen gemeinsamen Antrag einreichen. Bei Paaren, die das nicht machen, wird in der Regel das Sorgerecht einer Person zugeteilt, in den meisten Fällen der Mutter. Nach dem Willen des Bundesrates und nun auch des Nationalrates soll das gemeinsame Sorgerecht neu zur Regel werden – ohne Antrag. Damit werden Regierung und grosse Kammer der aktuellen Entwicklung gerecht. Zudem stellen sie die Gleichberechtigung her, was vor allem die sogenannten Zahlväter freuen dürfte. Sie würden zukünftig nicht mehr gegenüber den Müttern diskriminiert.
«Das Kind hat einen Anspruch darauf, dass seine Eltern gemeinsam Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen», begründete der Bundesrat damals seine Entscheidung. «Im Zentrum dieser neuen Regelung steht das Kindswohl». Doch genau das sehen Kritiker der neuen Gesetzesvorlage in schwierigen Fällen gefährdet. Das gemeinsame Sorgerecht ist nämlich nur dann sinnvoll, wenn sich Vater und Mutter einig sind. In einem Interview mit Tagesanzeiger.ch schätzt Anna Hausherr vom Schweizerischen Verband der Alleinerziehenden, «dass in 90 Prozent der Fälle geschiedene und getrennte Eltern in der Lage sind, gemeinsam im Interesse des Kindes zu entscheiden.» Allerdings gebe es bei den restlichen zehn Prozent gravierende Konflikte zwischen den Eltern.
Und genau wegen dieser zehn Prozent täten die Politiker gut daran Veränderungen an der Gesetzesvorlage vorzunehmen. Die Vorlage sieht zum Beispiel vor, dass bei einem Umzug der Ex-Partner gefragt werden muss, wenn der Reiseweg zum Kind länger wird als zuvor. Nehmen wir an, die in Zürich wohnende Mutter, bei der das Kind wohnt, erhält ein Jobangebot in Lausanne. Sie müsste in diesem Fall den Vater fragen, ob er mit dem Umzug einverstanden ist. Stellt dieser sich quer, kann das zur Folge haben, dass die Mutter die Stelle nicht rechtzeitig antreten kann, weil sie auf das Urteil des Gerichts warten muss. Das wiederum hätte Einfluss auf ihr Einkommen. Der Verband der Alleinerziehenden geht sogar davon aus, dass diese Regelung «neue Armutsrisiken» schafft, wie er in einer Mitteilung schreibt.
Ein anderer Knackpunkt ist die Definition von alltäglichen und dringlichen Entscheiden. In Zukunft sollen Eltern grundsätzlich alles, was das Kind betrifft, gemeinsam bestimmen. Allerdings darf der betreuende Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, alltägliche und dringliche Entscheide selbst fällen. Die Anwältin und Familienrechtlerin Andrea Lanz wählte in einem Beitrag der SF-Magazins «10vor10» das Beispiel einer Extremsportart. Für den einen Elternteil sei dies Teil des Alltags, für den anderen ein wichtiger Entscheid. «Schlussendlich müssen doch wieder die Behörden entscheiden», sagte sie. Sie befürchte, dass das Gesetz auch dazu führen könnte, dass ein Elternteil dem anderen bewusst schadet.
SP-Politiker wiesen im Nationalrat auf diese Probleme hin. Ihre Vorschläge, wie beispielsweise das gemeinsame und das alleinige Sorgerecht als gleichwertig zu erklären, wurden aber abgewiesen. Nun ist es am Ständerat Nachbesserungen vorzunehmen.
Den Streit zwischen Vätern und Müttern wird aber auch er nicht verhindern können. Denn so wünschenswert ein gemeinsames Sorgerecht ist, den Alltag vieler Scheidungsfamilien wird es nicht ändern. Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge übernimmt laut einer Nationalfondsstudie in 71 Prozent der Fälle die Mutter die Hauptbetreuung, während der Vater nur Besuchskontakte pflegt. Ein Vater, der sich vor der Scheidung kaum um die Kinder kümmerte, darf auch trotz gemeinsamem Sorgerecht nicht erwarten, dass er nach der Scheidung mehr Zeit mit den Kindern bekommt. Gemeinsames Sorgerecht darf darum nicht mit gemeinsamer Betreuung verwechselt werden. Konflikte beim Besuchsrecht wird es deshalb nicht lösen können. Die Erwartungen an die neue Regelung sollten nicht zu hoch sein.
Autor: Angela Zimmerling am 26. September 2012
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