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Alleinerziehende brauchen Unterstützung

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Was brauchen Einelternfamilien nun speziell im Umgang mit diesen Stolpersteinen, und um sie zu überwinden? Um beim zuletzt Gesagten anzuknüpfen:

  • Einelternfamilien brauchen eine sichere Identität. Die Einelternfamilie wird gerne als vorübergehende Phase wahrgenommen. Dass Einelternschaft sehr unterschiedlich definiert wird, trägt zusätzlich zur Verunsicherung bei. Am meisten Klarheit schafft eine Definition, die sich an der Aufgabe Alleinerziehen orientiert: Alleinerziehende sind zum einen Eltern, die die elterliche Sorge und damit die rechtliche Obhut über ihre Kinder alleine innehaben. Zudem werden diejenigen Eltern zu den Eineltern gezählt, bei denen der getrennt lebende andere Elter zwar die elterliche Sorge auch innehat, die aber die faktische Obhut über ihre Kinder alleine ausüben. Aus dieser Perspektive ist Alleinerziehen eine Aufgabe, die bleibt. Sie kann mehr oder weniger schwer sein oder schwer gemacht werden. Unterstützung, zum Beispiel durch einen Partner, eine Wohngemeinschaft usw., hebt die Aufgabe aber nicht auf, sondern macht sie allenfalls leichter.
  • Dazu brauchen Alleinerziehende besonderes Wissen und Können. Die Einelternfamilie erfordert umfassendere elterliche Kompetenzen als die ursprüngliche Zweielternfamilie. Insbesondere braucht es rechtliche Kenntnisse. Viele Alleinerziehende werden mit der Zeit zu wahren Spezialistinnen. Aber der Weg dahin ist oft sehr mühsam, und mit schlechten Erfahrungen gepflastert.
  • Einelternfamilien brauchen Unterstützung, um zu ihrem Recht als Alleinerziehende zu kommen. Das Gutachten, das ich bereits erwähnt habe, empfiehlt dem SVAMV, Einelternfamilien mit der Vermittlung von juristischem Basiswissen zu unterstützen – Vermittlung an die alleinerziehenden Eltern und auch an Mitarbeitende von Behörden. Ausserdem brauchen Einelternfamilien, so das Gutachten, engagierte und spezialisierte Rechtsvertretung durch Anwältinnen und Anwälte, die für die exponierte gesellschaftliche Lage der Mütter und Kinder sensibilisiert sind. Die Beratungspraxis des SVAMV bestätigt diese Erkenntnisse.

Wir haben nun neu die Publikation Einelternfamilien im Recht – Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung (Alimentenhilfe) herausgegeben. Im Herbst erscheint zudem eine kürzere Fassung in Form einer Broschüre. Die Publikation informiert ausführlich über Grundlagen und Regelungen und insbesondere über den Rechtsschutz für Alleinerziehende in Verfahren der Alimentenhilfe. Denn rund die Hälfte aller Anfragen an die Telefon- und Mailberatung des SVAMV drehen sich um das Thema Alimente oder wie kommen meine Kinder und ich zu unserem Geld. Allzu häufig treffen Unterhaltsbeiträge nur schleppend, unregelmässig, verspätet oder gar nicht ein. Ganz offensichtlich lässt die Zahlungsmoral der Schuldner von Kinderalimenten und nachehelichem Unterhalt zu wünschen übrig.

Engagement für eine Lobby

Die klare Identität und das spezifische Wissen und Können sind eine Voraussetzung für eine starke Lobby für Einelternfamilien. Die brauchen Alleinerziehende und ihre Kinder, um rechtliche und gesellschaftliche Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Für Einelternorganisationen wie den SVAMV ist eine gefestigte Identität der Einelternfamilien entscheidend, um nachhaltig für Rahmenbedingungen zu kämpfen, die allen Familien unabhängig von ihrer Form gerecht werden. Zahlreiche Alleinerziehende bleiben denn auch den Einelternorganisationen langfristig verbunden. SVAMV-Vorstandsmitglied Monique Gerber hat es einmal so auf den Punkt gebracht: „Die meisten Eineltern sind vollauf damit ausgelastet, im Alltag über die Runden zu kommen. Sie können sich erst engagieren, wenn sie aus dem Gröbsten heraus sind. Ich wünsche mir ein grosses Netz von Alleinerziehenden, die den Einelternfamilien den Rücken stärken, auch wenn sie wieder in einer Partnerschaft leben oder wenn die Kinder aus dem Haus sind!“



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Kommentare

  • Salja 26.07.2011 03:00 Uhr
    Mein ex-Mann zahlt für mich keine Alimente mehr seit dem letzte Kind nicht das Alter von 15 Jahren. Kurz danach im juni 2008 wurde bei neinem Sohn atypischer Autismus besser bekannt als Asperger Syndrom festgestellt. Seitdem bin ich intensiv um meinen Sohn gesorgt, ich habe viele Geld und Zeit und Nerven in ihn investiert, da er hochintelligent ist und das Gymnasium absolvieren will. Die Suche war sehr schwirig, 3 Jahre lang war er im 3 Verschiedenen Internaten und in diesem August kommt er endlich nach Bern,
    Ich habe selber im Dez. 2009 einen schweren Autuunfall und vorher hatte meine Sohn 3 Wochen bei mir verbracht wegen der Schweinegrippe, wobei ich auch angestecj^k wurde. Seit demm Unfall leide ich stakken Kopf-Nackschmerzen und arbeite nur 50-60%. Ich muss trotz den schmerzen und Medikamenten meinen Sohn weitweg fahren auf die Berge, wo die Internate sind ...und ich habe fast jedes Mal einen Unfall gebaut,
    Der Vater wohnt nur knapp 22 km von uns entfernt, aber er will seinem Sohn auf keinen Fall mal abholhen oder ins Internat brigen.
    Meine Frage ist folgende: Könnte ich meinen ex-mann um Aliment für mich klagen, da Marcel mich so viel braucht wie ein kleines Kind, da er sehr von mir abhängig ist und nie für sich entscheiden kann, hat Angst von den Menschenmassen, und ich bin immer hinter him. Ich habe kaum Zeit für mich und bin der Meinung ich sollte gegen den ex klagen, damit er für mich wiederzahlen muss. Die Diagnoze Asperger Syndrome haben wir erst im July 2008 erfahren, lange nach der Scheidung 1999.
    Was können Sie mir empheleen? Für mich zu klagen oder für Marcel, dass er mehr Unterhalt von seinem Vater bekommt.

    Besten Dank im Voraus
    S.Kern

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