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Massnahmen gegen Kinderarmut

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Einelternfamilien und ihre Kinder sind besonders von Armut betroffen. Um sie zu schützen, braucht es zum einen Massnahmen, welche die Integration der Alleinerziehenden ins Erwerbsleben fördern. Diese allein reichen jedoch nicht aus. Denn alleinerziehende Eltern, die ihre Familie ausschliesslich aus eigener Kraft durchbringen müssen, sind in der Regel gezwungen, Vollzeit berufstätig zu sein. Die Kinder brauchen aber nicht nur eine Ernährerin oder einen Ernährer, sondern ebenso Familienzeit. Der finanzielle Beitrag des andern Elters oder ein Ersatz ist deshalb unabdingbar. Der SVAMV engagiert sich nicht nur für berufliche Sicherheit für Alleinerziehende - zum Beispiel mit der Bildungssite www.vision4you – sondern fordert zudem spezifische Massnahmen, um die Unterhaltsbeiträge für die Kinder zu sichern.

Konkret schlägt der Verband vor

  • im Bundesrecht Mindestunterhaltsbeiträge in der Höhe der einfachen Waisenrente festzulegen für alle Kinder, die - aus welchem Grund auch immer – bei einem Elter aufwachsen
  • Familien-Ergänzungsleistungen für Alimentenpflichtige mit schwacher Finanzkraft einzuführen, damit sie sich nicht aus ihrer elterlichen Unterhaltspflicht verabschieden müssen
  • gesamtschweizerische Regeln und Standards für die Alimentenhilfe festzulegen, damit sie das Recht des Kindes auf Unterhaltsbeiträge wirksam schützt und die Erwerbsarbeit der Alleinerziehenden fördert statt wie heute behindert
  • Kinderalimente nicht zu besteuern, damit diese ungeschmälert für den Lebensunterhalt des Kindes - dem sie von Gesetzes wegen auch gehören - zur Verfügung stehen, und um negative Anreize für die Erwerbstätigkeit zu beseitigen.

 

Text: Anna Hausherr, Zentralsekretärin SVAMV



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Kommentare

  • Salja 26.07.2011 03:00 Uhr
    Mein ex-Mann zahlt für mich keine Alimente mehr seit dem letzte Kind nicht das Alter von 15 Jahren. Kurz danach im juni 2008 wurde bei neinem Sohn atypischer Autismus besser bekannt als Asperger Syndrom festgestellt. Seitdem bin ich intensiv um meinen Sohn gesorgt, ich habe viele Geld und Zeit und Nerven in ihn investiert, da er hochintelligent ist und das Gymnasium absolvieren will. Die Suche war sehr schwirig, 3 Jahre lang war er im 3 Verschiedenen Internaten und in diesem August kommt er endlich nach Bern,
    Ich habe selber im Dez. 2009 einen schweren Autuunfall und vorher hatte meine Sohn 3 Wochen bei mir verbracht wegen der Schweinegrippe, wobei ich auch angestecj^k wurde. Seit demm Unfall leide ich stakken Kopf-Nackschmerzen und arbeite nur 50-60%. Ich muss trotz den schmerzen und Medikamenten meinen Sohn weitweg fahren auf die Berge, wo die Internate sind ...und ich habe fast jedes Mal einen Unfall gebaut,
    Der Vater wohnt nur knapp 22 km von uns entfernt, aber er will seinem Sohn auf keinen Fall mal abholhen oder ins Internat brigen.
    Meine Frage ist folgende: Könnte ich meinen ex-mann um Aliment für mich klagen, da Marcel mich so viel braucht wie ein kleines Kind, da er sehr von mir abhängig ist und nie für sich entscheiden kann, hat Angst von den Menschenmassen, und ich bin immer hinter him. Ich habe kaum Zeit für mich und bin der Meinung ich sollte gegen den ex klagen, damit er für mich wiederzahlen muss. Die Diagnoze Asperger Syndrome haben wir erst im July 2008 erfahren, lange nach der Scheidung 1999.
    Was können Sie mir empheleen? Für mich zu klagen oder für Marcel, dass er mehr Unterhalt von seinem Vater bekommt.

    Besten Dank im Voraus
    S.Kern

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