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Konkubinat: Vor- und Nachteile

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Das Konkubinat – bis 1995 noch in Teilen der Schweiz verboten – ist heute Alltag. Immer mehr Paare leben unverheiratet zusammen. Obwohl Paare ohne Trauschein rechtlich auf unsicherem Boden stehen, sehen sie in ihrer Partnerschaftsform manche Vorteile.

Das Konkubinat bringt Vorteile und Nachteile.

Das Konkubinat ist ideal für alle Paare, die das Zusammenleben ausprobieren, ohne sich binden zu wollen.

Das Leben im Konkubinat ist längst nicht mehr ungewöhnlich – ein Trend, der sich schon seit Jahrzehnten zeigt: So lebten 1980 nur vier Prozent aller Paare unverheiratet zusammen – 20 Jahre später, bei der Volkszählung im Jahr 2000, waren es schon elf Prozent.

Konkubinat: Vorteile

Das muss Gründe haben. «Für 31 Prozent der Paare im Konkubinat ist die Steuerersparnis entscheidend», ergab eine Umfrage des Beobachters. In der Tat: Unverheiratete Paare zahlen in der Regel weniger Steuern als Eheleute, die gemeinsam veranlagt werden. Denn es gilt: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern fallen an.

«Dieser Umstand ist seit längerem im Visier der Politiker. Es sind Bestrebungen im Gange, die Besteuerung anzugleichen. Teilweise liegt bereits eine leichte Privilegierung von verheirateten Paaren vor», erklären die Bürgi Nägeli Rechtsanwälte in Zürich.

Denen, die unverheiratet sind, geht es jedoch keinesfalls nur ums Geld. «Knapp 20 Prozent der Paare wollen sich nicht zu rasch festlegen», so der Beobachter. Dieses Ergebnis spiegelt auch der «Statistische Sozialbericht Schweiz 2011» wider: Das Zusammenleben ohne Trauschein gelte oft als ein Übergangsmodell zwischen dem Auszug aus dem Elternhaus und der Ehe. So schätzen also vor allem junge Leute das Konkubinat, um das Zusammenleben als Paar auszuprobieren – ohne sich gleich binden zu müssen.

Konkubinat: Nachteile

Trotz der Vorteile, die viele Paare im Konkubinat sehen, steht auch das Heiraten nach wie vor hoch im Kurs. Zwar wird heute weniger geheiratet als früher, doch: Wer sich für das Konkubinat entscheidet, tut es in der Regel nicht fürs ganze Leben.

«In der Schweiz wird nach wie vor meistens geheiratet, wenn Familiennachwuchs geplant oder unterwegs ist», heisst es im Statistischen Bericht «Familien in der Schweiz», den das Bundesamt für Statistik (BFS) 2008 herausgegeben hat. Demnach liegt das Alter der Erstheiratet bei Frauen bei ca. 29, bei Männern bei 31 Jahren. Die Sammelstiftung für Medizinalpersonen (VSM) kommt zu dem Schluss: «Zusammen leben, heiraten – gemeinsam alt werden: Umfragen unter Jugendlichen zufolge hat diese Idealvorstellung nach wie vor grossen Stellenwert.»

Erstaunlich ist das nicht. Wer unverheiratet zusammenlebt, lebt auf unsicherem Boden.

Das Konkubinat, obwohl heute als Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens weit verbreitet, ist rechtlich weitgehend ungeregelt.

Merkblatt Partnerschaft der VSM

Deshalb sind unverheiratete Paare in vielen Punkten schlechter gestellt als Ehepaare.

Beispiele: Nachteile im Konkubinat

In der gemeinsamen Wohnung steht nur derjenige in der Pflicht, die Miete zu zahlen, der den Mietvertrag unterzeichnet hat. Für den anderen Partner besteht kein Kündigungsschutz.

Bei Paaren, die im Konkubinat leben, gilt der Mann rechtlich nicht automatisch als Vater: Er muss die Vaterschaft erst einmal formal beim Zivilstandsamt bejahen. Bei verheirateten Paaren wird der Mann dagegen automatisch als Vater anerkannt. Ist er es nicht, kann er die Vaterschaft anfechten.

Solange die Partner nicht verheiratet sind, kann das Kind nur in Ausnahmefällen den Nachnamen des Vaters übernehmen – nämlich dann, wenn die Eltern konkret nachweisen können, dass das Kind durch den Namen der Mutter echte Nachteile hat. Letztendlich entscheidet darüber die Regierung des Wohnsitzkantons.

Ein unverheirateter Vater hat zunächst kein Sorgerecht. Das Sorgerecht wird von der Mutter allein ausgeübt. Wer ein gemeinsames Sorgerecht ausüben will, muss einen Vertrag über Unterhalt und Betreuung aufstellen und die Genehmigung bei der Vormundschaftsbehörde beantragen.

Das Erbrecht sieht keinen Pflichtteil für Lebensgefährten vor – selbst dann nicht, wenn das Paar Jahrzehnte lang zusammen gelebt hat. Selbst ein Testament kann dem Partner nicht immer wie gewünscht berücksichtigen: Vorrang haben diejenigen, denen Pflichtteile zustehen: Eltern und Nachkommen.



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Kommentare

  • ernst aebi 18.07.2011 20:11 Uhr
    ich glaube es haben beide arten ihre
    vor undnachteile.ich würde mir heute
    überlegen ob ich heiraten würde.
    ich bin da gar nicht sicher.
  • spiro 14.07.2011 14:16 Uhr
    Hat sich schon jemand gefragt, warum 2 geschiedene die im Konkubinat wohnen, nicht mehr heiraten? Da der Mann eh bis zum Existenzminimum ausgepummt wird, ist es für ihn auch nicht möglich nochmals eine Heirat mit Kinder einzugehen - und nun sollen diese auch noch vom Staat nochmals zur Kasse gebeten werden! Was bleibt am Schluss für diese Männer?

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