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Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) fordert die Einführung einer Elternzeit und eines Elterngelds in der Schweiz. Mütter und Väter sollen die Chance bekommen, ihr Kind während 24 Wochen zu betreuen. Sie sollen in diesen rund 6 Monaten mit 80 Prozent ihres Einkommens entschädigt werden.
Wie die Kommissionen des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) heute mitteilte, werden die Kosten für die Einführung einer Elternzeit auf 1.1 bis 1.2 Milliarden Franken geschätzt. Eine Finanzierung des Elterngeldes über die Erwerbsersatzordnung (EO) würde eine Erhöhung bei den Lohnprozenten von je 0,2 Prozent für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bedeuten. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste der Satz um 0,4 bis 0,5 Prozent angehoben werden.
Bisher erhalten erwerbstätige Frauen in der Schweiz während 14 Wochen, als rund 3.5 Monate, eine Mutterschaftsentschädigung, die 80 Prozent des Erwerbseinkommens deckt. Einen Vaterschaftsurlaub gibt es nicht. Aus eigener Initiative bieten Unternehmen und öffentliche Institutionen nach der Geburt eines Kindes einen Vaterschaftsurlaub von ein paar Tagen bis zu mehreren Wochen an. Wie die EKFF schreibt, genügen aus familienpolitischer Sicht die aktuelle Mutterschaftsentschädigung und der in einzelnen Firmen gewährte Vaterschaftsurlaub nicht, um Familien in der ersten Phase nach der Geburt eines Kindes zu unterstützen und zu entlasten. Die EKFF fordert deshalb eine gesetzliche Regelung für die Einführung einer maximal 24-wöchigen Elternzeit und eines Elterngelds. Dafür hat sie ein Modell erarbeitet, dass in der Publikation «Elternzeit-Elterngeld. Ein Modellvorschlag der EKFF für die Schweiz» veröffentlicht ist. Es orientiert sich am Gesetzesentwurf im Kanton Genf.
Innerhalb der maximalen Bezugsdauer von 24 Wochen sind je vier Wochen für Mutter oder Vater vorgesehen. Das heisst, sie können nur von dieser Person bezogen werden. Wie die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, sei eine solche Regelung wichtig, um eine stärkere Beteiligung der Väter an der Elternzeit zu bewirken, heisst es weiter. Die Bezugsperiode dauere von der Geburt bis zur Einschulung. Ein Bezug in Teilabschnitten solle möglich sein.
Sie können die Publikation hier herunterladen.
Text: Angela Zimmerling am 26.10.2010
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