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Kinder unter 7 Jahren sollen künftig auf Strassen fahrzeugähnliche Geräte wie Trottinette, Rollschuhe, Inlineskates oder Kinderräder nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen. Das will das Bundesamt für Strassen erreichen.
Wie der Tages-Anzeiger vorige Woche berichtete, soll die Regelung für Radwege, Tempo-30- und Begegnungszonen sowie für Nebenstrassen gelten. Das ist aus der Verordnung über die Strassenbenützung (StBV) zu lesen, die sich in der Vernehmlassung befindet.
Marco Hüttenmoser, der Koordinator des Netzwerkes Kind und Verkehr übt Kritik und sagte dem Tages-Anzeiger: «Die neuen Regeln für Kinder unter 7 Jahren würden zu einem weitgehenden Spielverbot auf Nebenstrassen führen. Dies muss unter allen Umständen verhindert werden.»
Das Bundesamt für Strassen erklärt auf seiner Internetseite, dass Kinder unter sieben Jahren eingeschränkte motorische Fähigkeiten hätten und ihre Umgebung nicht vollständig wahrnehmen würden. Das Risiko, zu verunfallen, sei für Kinder unter sieben Jahren höher als für ältere Kinder.
Das Bundesamt hält ausserdem fest, dass Kinder mit dem Trottinett ohne Aufsicht durch Erwachsene fahren und spielen dürfen, und zwar auf Trottoirs, Fusswegen, Fussgängerzonen und anderen für Fussgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Sie dürften auch auf verkehrsarmen Nebenstrassen (z.B. in Wohnquartieren) unbeaufsichtigt spielen. Einschränkungen für Kinder bestünden nur und zwar heute schon, wenn das Trottinett als Verkehrsmittel verwendet wird, um auf der Fahrbahn von A nach B zu fahren, z.B. von zu Hause zur Bäckerei. Für Fahrten auf der Fahrbahn und nicht auf dem Trottoir müssten die Kinder mindestens 7 Jahre alt oder von einer erwachsenen Person begleitet sein.
Mehr zum Thema erfahren Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Strassen unter www.astra.admin.ch
Text: Angela Zimmerling am 8.3.2011
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