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Eine der wichtigen Diskussionen in der Familienpolitik dreht sich um das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Brisant ist das vor allem bei einer Scheidung und bei nicht verheirateten Eltern. Keine gute Idee, sagen die SP-Frauen. Und bringen die Idee einer Elternvereinbarung.
Einmal gut nachdenken und der Blick nach Deutschland reichen eigentlich, um zu sehen, dass das gemeinsame Sorgerecht – das heute bei verheirateten Paaren bereits besteht – nach einer Scheidung kein Gewinn darstellt. Sind die Eltern einmal zerstritten, ist es schwer, am runden Tisch vernünftig nach einer Lösung zu suchen. Gewinn haben eigentlich nur die Anwälte, die einen grossen Teil der Kommunikation übernehmen müssen. Scheiden ist eben emotional. Und das Wohl des Kindes steht dabei leider nicht immer an der ersten Stelle.
Warum sollte eine neue Regel, die das gemeinsame Sorgerecht den Konkubinatspartnern vorschreibt, plötzlich ein Gewinn für die Kinder sein? Das leuchtet nicht ein. Und wird von der Studie von Professorin Margareta Baddeley, Direktorin des zivilrechtlichen Departements der Universität Genf untermauert. Sie belegt, dass der bundesrätliche Vorschlag zum gemeinsamen Sorgerecht keine klare Linie hat und mehr Probleme schafft als löst. Das gemeinsame Sorgerecht trägt nämlich weder zur Gleichstellung von Familie und Beruf bei, noch fördert sie die Übernahme von Erziehungsverantwortung durch Väter.
Das finden auch die SP-Frauen in einer kürzlich publizierten Medienmitteilung. Es brauche konkrete Massnahmen in den Familien, wo zwei Eltern vorhanden sind. Und zwar unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Denn: Auch wenn sich die Situation gebessert hat und Väter mehr Zeit mit ihren Kinder verbringen wollen, Tatsache ist: Väter verbringen immer noch sehr wenig Zeit mit ihrem Nachwuchs. Der Kontakt des Vaters zum Kind ist bereits vor der Trennung wenig entwickelt. Ausnahmen gibt es, aber sie sind nicht die Regel.
Eine gute Idee ist gesucht und gefunden. Die Elternvereinbarung : Die Idee der Vereinbarung ist, dass Eltern, unabhängig von ihrem Zivilstand eine Vereinbarung unterzeichnen, die die Sorge, die Betreuung und den Unterhalt regelt und zwar für die Dauer, wie auch für die Auflösung der Hausgemeinschaft. Maria Roth-Bernasconi wird einen Vorstoss für die obligatorische Vereinbarung in der nächsten Session einreichen, heisst es in der Mitteilung.
Eine interessante Idee, ähnlich der des Ehevertrags. Mit diesem wird auch meist schon bei Beginn der Ehe – wenn sie noch intakt ist – festgelegt, wer im Trennungsfall wie viel vom vorher Gemeinsamen bekommt. Nun könnte kurz nach der Geburt jeweils eine Elternvereinbarung abgeschlossen werden. Wir sind gespannt auf die Details und die Diskussionen.
Kathrin Fischer am 30.09.2009Das könnte Sie auch interessieren

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