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Der Bundesrat begrüsst die Absicht des Parlaments eine neue gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung zu entwickeln. Damit stellt er seine umstrittene «Lizenz zum Hüten» zunächst zurück.
Der Bundesrat begrüsste, dass das Parlament eine neues Gesetz zur Kinderbetreuung ausarbeiten will. Foto: © Monkey Business Images Ltd | Dreamstime.com
Das Parlament will die gesetzlichen Bestimmungen zur Kinderbetreuung verändern. Die Eigenverantwortung der Eltern soll gestärkt werden. Es soll keine Bewilligungspflicht für Verwandte und Bekannte bei der Betreuung der Kinder geben. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet. Dennoch schlugen einige Kantone und Parteien Änderungen vor.
Der Bundesrat will nun die Verabschiedung der Gesetzesänderung durch das Parlament abwarten und erst anschliessend über das weitere Vorgehen bei der Kinderbetreuungsverordnung entscheiden, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesrates von heute.
Der Bundesrat hatte für eine Neuregelung der Kinderbetreuung bereits zwei Anläufe unternommen, schreibt «NZZ Online». In einem ersten Anlauf schlug er eine «Lizenz zum Hüten» für Göttis, Gotten und Tanten vor, die aber in der Vernehmlassung heftig kritisiert worden war. Auch der zweite Vorschlag wurde kritisiert. Bürgerliche Parteien sagten, er lasse Eltern immer noch zu wenig Eigenverantwortung. Die Fachstellen fanden es ungenügend, dass nur bezahlte Tageseltern eine Hüte-Bewilligung brauchen.
Mehr zum Thema Kinderbetreuung durch Verwandte finden Sie im Artikel Grosseltern brauchen keine Bewilligung für die Kinderbetreuung
Neue Adoptionsverordnung tritt 2012 in Kraft
Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, dass die neue separate Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Sie regelt zum Beispiel, wann ein Kind adoptiert werden darf und wer Aufsicht über die Adoptivfamilie hat.
Die Adoptionsverordnung können Sie unter www.ejpd.admin.ch downloaden.
Text: Angela Zimmerling am 29.6. 2011
Weitere interessante aktuelle Familien-Themen gibt es unter familienleben.ch/blog
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