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An der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde das 3. Zusatzprotokoll des Kinderrechtsbeschlusses verabschiedet. Künftig sollen Kinder das Recht haben, eine individuelle Beschwerde einzureichen, ohne auf die Unterstützung von Erwachsenen angewiesen zu sein.
Die UNO beschloss, dass Kinder den allfälligen Missbrauch ihrer Rechte offiziell melden dürfen. Foto: © WavebreakmediaMicro - Fotolia.com
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde schon vor 15 Jahren in die Schweizer Verfassung aufgenommen. Beim Bund gibt es zwar eine offizielle Anlaufstelle für Kinder, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, fehlt jedoch die Mithilfe eines Erziehungsberechtigten, können die Kinder dennoch keine Beschwerde einreichen. Am 19. Dezember 2011 verabschiedete die UNO das 3. Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention. Im Zentrum steht die Beschwerdemöglichkeit beim Kinderrechtsausschuss, eine in Genf stationierte Fachstelle. Dank des neuen Beschlusses, werden Kinder unabhängig von ihren Eltern oder Vertretern den Missbrauch ihrer Rechte melden können.
«Die Kinderrechte gewinnen an Verbindlichkeit, wenn sie auch durchsetzbar sind», erklärt dazu die Kinderlobby Schweiz, die sich intensiv für die Rechte der Kinder einsetzt. Der Verein fordert den Bundesrat auf, das Protokoll der Vereinten Nationen noch in diesem Jahr zu unterzeichnen.
Text: Sabrina Stallone - 31. Januar 2012
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