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Die Entlöhnung von Stillpausen soll künftig auch in der Schweiz gesetzlich geregelt werden. Eine entsprechende Verordnung wurde vom Bundesrat gutgeheissen und soll demnächst ins Arbeitsrecht eingeführt werden.
Künftig auch bei uns gesetzlich geregelt: Die Entlöhnung von Stillpausen. Foto: © Svetlana Fedoseeva - Fotolia.com
Was in Deutschland schon seit rund zehn Jahren im Mutterschutzgesetz festgehalten ist, war bisher in der Schweiz keine Selbstverständlichkeit. Berufstätige Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes an den Arbeitsplatz zurückkehrten und weiter stillen wollten, hatten kein Recht auf bezahlte Stillpausen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragte kürzlich eine diesbezügliche Änderung des Arbeitsgesetzes, welche der Bundesrat nun offiziell unterstützt.
Mit dieser Verordnung soll die Rechtssicherheit der Arbeitnehmerinnen gestärkt werden. Zusätzlich zum bereits bestehenden Mutterschutzgesetz, laut dem den jungen Müttern die Möglichkeit gegeben werden muss, während der Arbeitszeit Pausen für das direkte Stillen oder zum Abpumpen der Muttermilch einzulegen, sollen diese Zeitspannen in Zukunft als normale Arbeitszeit gelten und würden somit bezahlt.
Die Anpassung des Arbeitsgesetzes soll nun in die Gänge geleitet werden. Die zuständige Kommission hofft, die Arbeiten für die Festlegung spätestens Mitte 2013 abschliessen zu können.
Text: Sabrina Stallone - 22. Februar 2012
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