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Bundesrat befürwortet Stiefkindadoption für homosexuelle Paare

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Nach dem Willen des Bundesrates soll es homosexuellen Paaren bald möglich sein, Stiefkinder zu adoptieren. Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Paare in eingetragener Partnerschaft lehnt er dagegen ab.

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Adoption soll im Sonderfall für Homosexuelle möglich sein.

Homosexuelle Paare sollen nach Meinung des Bundesrates ihr Stiefkind adoptieren dürfen. Foto: © .shock - Fotolia.com

Homosexuelle Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, dürfen bislang keine Kinder adoptieren. Das gilt auch, wenn die Partnerin oder der Partner ein eigenes Kind haben. Dieses Stiefkind darf nicht adoptiert werden. Der Bundesrat sieht es nun aber als angebracht an, im Interesse des Kindes die Stiefkindadoption auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesrates von heute hervor.

Demnach sollen auch Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer früheren Einzeladoption durch die eingetragene Partnerin der Mutter oder durch den eingetragenen Partner des Vaters adoptiert werden können. Der Bundesrat begründet seine Entscheidung mit der derzeit ungleichen rechtlichen Stellung für Kinder in solchen Partnerschaften. Sollte nämlich dem Vater oder der Mutter etwas zustossen, hätte der eingetragene Partner kein Sorgerecht für das Kind. «Würde eingetragenen Paaren die Stiefkindadoption ermöglicht, wären Kinder in eingetragenen Partnerschaften und Kinder in ehelichen Gemeinschaften einander inskünftig rechtlich gleichgestellt», so der Bundesrat.

Der Bundesrat entschied aber auch, homosexuellen Paaren keine uneingeschränkte Öffnung der Adoption zu gewähren. Seiner Ansicht nach erhielt nämlich das  Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare damals  nur deshalb so breite Akzeptanz, weil den eingetragenen Paaren der Weg zur Adoption und zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung nicht geöffnet werden sollte.

Der Bundesrat antwortete damit auf die Motion «Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien» der Rechtskommission des Ständerates. Sie sah vor,  das alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstands und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können.

Autor: Angela Zimmerling am 22. Februar 2012

Mehr zur Motion «Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien»

Sollen Homosexuelle Kinder adoptieren dürfen? Was ist Ihre Meinung. Diskutieren Sie mit im Forum.


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