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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. In einer am letzten Donnerstag in Strassburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem unverheirateten Vater aus Köln recht, der das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter verlangt hatte.
Der deutsche Kläger, der zusammen mit seiner Ex-Freundin eine Tochter hat, sah sich im Vergleich zu geschiedenen Vätern benachteiligt. Die Strassburger Richter sehen im deutschen Sorgerecht eine Verletzung der Menschenrechtskonvention. In der Schweiz ist die Stellung unverheirateter Väter ähnlich schwach, aber eine Änderung des Zivilgesetzbuches ist bereits aufgegleist. Das gemeinsame Sorgerecht soll bald auch für Geschiedene und Unverheiratete zur Regel werden soll. Bisher ist Vorbedingung, dass sich die Elternteile gütlich darauf einigen. Sonst fällt das Sorgerecht in der Regel der Mutter zu. Die Revision des Bundesrats liegt also genau auf der Linie des Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Allerdings kann die neue Regelung frühestens im Jahr 2012 in Kraft treten.
Marianne Siegenthaler am 7.12.2009
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