
Bei Scheidungen haben Kinder das Recht auf eine Kindesanhörung. Doch in der Realität wird nur wenigen Kindern zugehört. Das muss sich ändern. Ein Kommentar »

Obwohl Kinder ein Recht auf Anhörung haben, werden Sie bei Scheidungen nur selten angehört. Das muss sich dringend ändern, findet Katrin Piazza von UNICEF. »

Das gemeinsame Sorgerecht, für welches sich Bundes- und Nationalrat aussprechen, wird im Alltag der Scheidungsfamilien nicht für mehr Harmonie sorgen. »
Bei Unterhaltsfragen sollen Kinder von geschiedenen Eltern künftig gleich behandelt werden wie Kinder von Eltern, die sich getrennt haben und vorher nicht verheiratet waren. Der Bundesrat will mit seinen Gesetzesänderungen im Unterhaltsrecht die Situation des Kindes verbessern.
Künftig soll es auch Müttern, die sich von ihrem Partner getrennt haben und nicht mit ihm verheiratet waren, finanziell möglich gemacht werden für die Betreuung ihres Kindes zum Teil zu Hause zu bleiben. Foto: Comstock, Jupiterimages, Getty Images, Thinkstock
«Wie schon mit der Botschaft zur elterlichen Sorge will der Bundesrat nun auch beim Unterhaltsrecht das Wohl des Kindes konsequent ins Zentrum stellen», heisst es in einer Mitteilung des Justizdepartements von gestern. Deshalb hat er eine Reihe von Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt.
Bislang werden Kinder nach einer Trennung oder Scheidung nicht gleich behandelt. Die Höhe des Unterhaltes hängt davon ab, ob die Eltern zuvor verheiratet waren oder nicht. Lassen sich verheiratete Paare scheiden, kann derjenige, der das Kind betreut, sein Arbeitspensum reduzieren. Denn der andere nicht betreuende Elternteil muss so viel Unterhalt zahlen, dass dies möglich ist. Bei Paaren, die nicht verheiratet waren, war das bisher nicht so. «Diese Diskriminierung soll beseitigt werden», heisst es weiter.
Ausserdem sollen Kinder ihren Unterhaltsanspruch künftig besser durchsetzen können, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird. Dafür will der Bundesrat die Inkassohilfe vereinheitlichen. Bisher ist die Praxis, wie den Kindern geholfen werden kann, in den Kantonen sehr verschieden.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen des Bundesrates zum Unterhalt erhalten Sie unter www.ejpd.admin.ch
Autor: Angela Zimmerling am 5. Juli 2012

Gemeinsames Sorgerecht: Der gelebte Alltag ist entscheidend
Der Bundesrat hat sich für das gemeinsame Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung ausgesprochen. Damit sind jedoch längst nicht alle Probleme vom Tisch. »

«Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht muss als ernstes Vergehen wahrgenommen werden»
Väter, die keinen Unterhalt zahlen, strafen damit ihre Kinder. Wie wichtig der Unterhalt für Alleinerziehende ist, erklärt die Expertin im Interview. »

Alimente: Berechnung und Einforderung
Sie sind alleinerziehend und erhalten Kinderalimente? Hier gibt es Tipps zur Berechnung der Alimente und wie Sie ausbleibende Zahlungen einfordern. »
Finden Sie den passenden Namen für Ihr Baby
Wählen Sie aus unserer umfangreichen Vornamen-Datenbank Ihren Favoriten. Entdecken Sie über 13.000 Mädchen- und Jungennamen. »
5 feine Erdbeerrezepte
Zum Beispiel Erdbeer-Quarktorte ...
Haben Sie Fragen?
Swissmilk-Ernährungsberater geben gerne Auskunft. »
Wir suchen das Lieblingsspielzeug Ihrer Kinder
Laden Sie Ihr Foto hoch und gewinnen Sie einen Gutschein für individuelle Kindermode! »
Gebrauchtes Glück
Die schönsten Flohmärkte der Schweiz und alle Termine auf einen Blick »
Kinderbuch zu gewinnen
Wir verlosen fünfmal die Kindergeschichte «Ein wunderliches Leben». »
Die schönsten Veranstaltungen
für Familien
In unserem Eventkalender können Sie nach Familien-Veranstaltungen in Ihrer Region suchen oder Ihre eigene Veranstaltung eintragen.
Trend-Produkte Smoothie & «Fro-Yo»
Sie sollen uns einfach mit vielen Vitaminen versorgen und das Glace zum gesunden Vergnügen machen. Aber sind Smoothies und Frozen Yogurts wirklich so vollwertig und kalorienarm? »