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Unterhalt: Alle Kinder gleich behandeln

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Bei Unterhaltsfragen sollen Kinder von geschiedenen Eltern künftig gleich behandelt werden wie Kinder von Eltern, die sich getrennt haben und vorher nicht verheiratet waren. Der Bundesrat will mit seinen Gesetzesänderungen im Unterhaltsrecht die Situation des Kindes verbessern.

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Unterhalt ist wichtig für Scheidungskinder.

Künftig soll es auch Müttern, die sich von ihrem Partner getrennt haben und nicht mit ihm verheiratet waren, finanziell möglich gemacht werden für die Betreuung ihres Kindes zum Teil zu Hause zu bleiben. Foto: Comstock, Jupiterimages, Getty Images, Thinkstock

«Wie schon mit der Botschaft zur elterlichen Sorge will der Bundesrat nun auch beim Unterhaltsrecht das Wohl des Kindes konsequent ins Zentrum stellen», heisst es in einer Mitteilung des Justizdepartements von gestern. Deshalb hat er eine Reihe von Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt.

Bislang werden Kinder nach einer Trennung oder Scheidung nicht gleich behandelt. Die Höhe des Unterhaltes hängt davon ab, ob die Eltern zuvor verheiratet waren oder nicht. Lassen sich verheiratete Paare scheiden, kann derjenige, der das Kind betreut, sein Arbeitspensum reduzieren. Denn der andere nicht betreuende Elternteil muss so viel Unterhalt zahlen, dass dies möglich ist. Bei Paaren, die nicht verheiratet waren, war das bisher nicht so. «Diese Diskriminierung soll beseitigt werden», heisst es weiter.

Ausserdem sollen Kinder ihren Unterhaltsanspruch künftig besser durchsetzen können, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird. Dafür will der Bundesrat die Inkassohilfe vereinheitlichen. Bisher ist die Praxis, wie den Kindern geholfen werden kann, in den Kantonen sehr verschieden.

Weitere Informationen zu den Vorschlägen des Bundesrates zum Unterhalt erhalten Sie unter www.ejpd.admin.ch

Autor: Angela Zimmerling am 5. Juli 2012


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