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Das Urteil eines deutschen Gerichts zur Beschneidung von Jungen hat nun auch Mediziner in der Schweiz verunsichert. Das Kinderspital in Zürich führt vorerst keine medizinisch nicht notwendigen Beschneidungen mehr durch.
Das Kinderspital Zürich hat ein Operationsmoratorium für medizinisch nicht notwendige Beschneidungen verhängt. Foto: Adrian Michael, Wikipedia
Das Kölner Landgericht hatte im Juni entschieden, dass Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen strafbar sind. Sowohl die elterliche Einwilligung als auch die Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff nicht. «Die Sorge um strafrechtliche Konsequenzen ist nun auch in die Schweiz übergeschwappt», schrieb der Beobachter Online gestern. Das Kinderspital Zürich habe als Reaktion darauf per sofort ein Operationsmoratorium für nicht medizinisch indizierte Beschneidungen von Kindern verordnet, die nicht selbst Stellung dazu nehmen können, heisst es im Bericht des Onlinemagazins.
Die Geschäftsleitung des Kindespitals will jetzt eine juristische Einschätzung einholen. Zudem sollen Ethikfachleute eine Weisung erarbeiten. Auch am Kinderspital Bern wird die Klinikleitung über das Deutsche Gerichtsurteil diskutieren. Es gehe darum, abzuwägen, ob es sinnvoller sei, den Eingriff lege artis – also nach allen Regeln der Kunst – durchzuführen oder durch ein Verbot zu riskieren, dass solche Eingriffe im Hinterhof stattfinden, sagte Theddy Slongo vom Kinderspital Bern dem Magazin.
Autor: Angela Zimmerling am 20. Juli 2012
Was ist Ihre Meinung? Sollen Mediziner in der Schweiz religiös begründete Beschneidungen durchführen? Schreiben Sie einen Kommentar.

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