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Mehr Schutz vor sexuellem Missbrauch

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Kinder und Jugendliche sollen vor sexuellem Missbrauch besser geschützt werden. Der Bundesrat hat heute die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch genehmigt.

Damit verpflichtet sich die Schweiz dazu, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Strafbar machen sich zum Beispiel diejenigen, welche Sex mit 16-18 Jährigen haben und dafür Geld bezahlen. Denn neu ist die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.

In der Konvention ist unter anderem festgeschrieben, dass die Unterzeichner präventive Massnahmen treffen. Kinder sollen während ihrer Schulzeit über die Gefahren sexueller Ausbeutung informiert werden sowie über die Möglichkeiten, sich davor zu schützen.

Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch können Sie unter www.kinderschutz.ch herunterladen.

Angela Meissner am 4.6.2010


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