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Die Sondersession des Ständerats zur Familienbesteuerung findet am 11. und 12. August statt. Zu diskutieren gibt es Einiges. Vor allem brandheiss wird es zu und her gehen bei der Frage, ob man Halbfamilien oder sogenannte Einlternfamilien gleich steuerlich entlasten soll wie Ehepaare mit Kindern - das Ziel des ganzen Steuerharmonisierungsgesetzes war es eigentlich, Familien mit Kindern zu entlasten.
Nein, findet der Bundesrat, alleinerziehende Eltern brauchen nicht die gleiche Steuerermässigung. Diese sei sogar verfassungswidrig.
Warum das? Anscheinend spukt in den Köpfen immer noch die Meinung herum, es handle sich bei Alleinerziehenden nicht um eine Familie. Oder zumindest nicht um ein Gebilde, für das ein Familienabzug zulässig ist.
Tatsächlich sind aber 15 Prozent der Familienhaushalte in der Schweiz solche mit nur einem Elternteil. Tatsächlich rechnet das Bundesamt für Statistik bis 2030 mit einer Zunahme um 8 Prozent, während die Anzahl Paare mit Kindern um 12 Porzent zurückgehen. Gemäss einer Studie kommen 30 Prozent der alimentenpflichtigen Eltern ihren Verpflichtungen nicht nach. Und wenn Alimente bezahlt wird, wird diese als Einkommen versteuert. Wenn Alimente nicht bezahlt wird, kann Alimentenbevorschussung beantragt werden. Aber das sind Kredite und so häufen sich die Schuldenberge an. Tatsächlich sind mehrere Zehntausend Kinder in Einelternfamilien hier in der Schweiz von Armut betroffen. Tatsächlich haben Alleinerziehende (85% Frauen, 15% Männer) zunehmend Schwierigkeiten, die Existenz ihrer Kinder zu sichern. Alleinerziehende sollten wohl vernünftigerweise nicht über ihre Leistungsfähigkeit hinaus besteuert werden
Im Oktober 2005 gab das Bundesgericht einer alleinerziehenden Mutter eines Kindes Recht. Sie zahlte 35% mehr Steuern als ein Ehepaar mit Kind und gleichem Einkommen und sogar 11% mehr als ein kinderloses Ehepaar (mehr Infos siehe www.einelternfamilie.ch). Bis die Schweiz kinderfreundlich werden kann, muss sich wohl zuerst das Familienbild in den Köpfen ändern. (kf, 15.7.)
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