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In Kürze wird sich das Gesetz zur Vergabe des Sorgerechts in Deutschland ändern. Dies wurde durch ein Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts ausgelöst, welches die Rechte lediger Väter stützt.
Bisher wird im deutschen Sorgerecht die Mutter gegenüber dem Vater automatisch bevorzugt. Die Mutter konnte unter anderem durch ihren Einspruch verhindern, dass dem Vater ein Sorgerecht für das gemeinsame, uneheliche Kind eingeräumt wird. Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäss ist und sie zeigten, dass die Väter ebenso wie die Mütter Anspruch auf das Sorgerecht haben.
Zwar wird bei der Neureglung das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst generell auf die Mutter übertragen. Dies gilt, selbst wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt. Jedoch soll die Mutter nicht mehr durch Verweigerung ihrer Zustimmung ein Sorgerecht für den Vater ausschliessen können. Die Richter erkannten an, dass die Väter einen Anspruch darauf haben müssen, dass die Sorgetragung für ein uneheliches Kind gerichtlich überprüft wird, um für den Nachwuchs die bestmögliche Regelung zu finden.
Bianca Sellnow am 04.08.2010
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