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Begriffe wie Selbstbestimmung bleiben in der gesellschaftlichen und politischen Realität weitgehend Leitbegriffe und werden im Alltag wenig gelebt. Eine Strategie für eine gesamtschweizerische Behindertenpolitik müsste Selbstbestimmung als verbindliches strategisches Ziel formulieren.
Alle helfen mit beim Vorbereiten «währschafter» Älplermagronen für die Männerriege Ebnat-Kappel
Behinderte sollen in der Schweiz selbstbestimmt leben können, nicht diskriminiert werden, in die Gesellschaft integriert sein, an dieser partizipieren und über Wahlfreiheit verfügen. Das fordern Menschen mit einer Behinderung, dazu bekennen sich Behindertenorganisationen, aber auch Behörden von Bund und Kantonen sowie PolitikerInnen. Wie wird das heute in der Schweiz in der Praxis in einzelnen Lebensbereichen umgesetzt?
Aufgrund meiner Erfahrung werden im Alltag allein schon diese dehnbaren Begriffe Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung etc. je nach Sichtweise unterschiedlich interpretiert. Selbstbestimmung ist für junge Studentinnen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, nicht dasselbe wie für die Eltern eines jungen Mannes, bei dem eine geistige Beeinträchtigung vorliegt, oder für Mitarbeitende einer Fachorganisation wie Pro Infirmis. «Was verstehen Sie unter der Selbstbestimmung Behinderter?»
Bei einer Befragung der breiten Bevölkerung fielen die Antworten vielfältig aus. Und würde man z. B. die Frage stellen, ob man die Wohnheime für Behinderte heute nicht abschaffen könnte, würde es tausend Gründe geben, warum das zu radikal, warum es fachlich nicht vertretbar ist, oder weshalb Menschen Schutz brauchen, der ihnen nur in einem Heim zukommt. Diese Haltung erklärt wohl auch, warum in der Schweiz noch nie so viele Menschen in Behindertenwohnheimen lebten wie heute. Wohnen in einem Behindertenheim wird aber wohl kaum jemand selbstbestimmt wählen.

Die Selbstbestimmung Behinderter steht, genau wie auch die Forderung nach Nichtdiskriminierung, Integration und Partizipation, denn auch häufig in Konkurrenz zu anderen Interessen: So tendieren Leistungserbringer wie Fachorganisationen der Behindertenhilfe dazu, ihren Anspruch an die Facharbeit und Qualität höher zu gewichten als die Anliegen der Betroffenen. Und Kostenträger wie Versicherungen oder Kantone wollen ihr Interesse an der Steuerung der Angebote und der Kostenentwicklung priorisieren, gleichgültig, ob das der Selbstbestimmung der Betroffenen entgegenwirkt oder nicht. Anzufügen ist, dass z. B. auch rechtspolitische Diskussionen um die Realisierung von Assistenzdiensten sehr langsam verlaufen und damit die Forderung nach Selbstbestimmung bremsen. Die Tatsache, dass die bauliche Umwelt für behinderte Menschen schwer zugänglich ist, vervollständigt das Bild: Bis zu Integration und Selbstbestimmung ist es noch ein langer Weg.
- 1. Teil Selbstbestimmung von Behinderten?
- 2. Teil Recht und politische Realität
- 3. Teil Strategie für Behindertenpolitik
- 4. Teil 5 Jahre Behindertengesetz BehiG
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Kommentare
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an unseren Partner Pro Infirmis, die grösste Fachorganisation für behinderte Menschen. Unter dieser Webadresse gelangen Sie zur Online-Beratung: http://www.proinfirmis.ch/de/subseiten/online-beratung/online-beratung.html Freundliche Grüsse Ihre familienleben.ch Redaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,leider habe ich im Internet nichts gefunden über das Behindertengesetz der CH.Nun zu meiner Frage. Ich muß 4 Wochen in die Hochgebirgsklinik Davos und bin nach deutschen Sozialgesetz 100% Schwerbeschädigt mit Zusatzzeichen G. Gibt es eine Möglichkeit den deutschen Ausweiß in der Schweiz zu benutzen? Mit freundlichen Grüßen Manfred Schuh
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