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Barreierefreiheit erleichtert das Leben aller, die nicht so gut zu Fuss unterwegs sind.
Es ist Ihnen sicher schon aufgefallen: Auf der Strasse bewegen sich immer mehr ältere Leute mit einem Rollator. Damit kann eine gehbehinderte Person ohne Mühe den Einkauf transportieren. Gleichzeitig dient das Gerät auch als Sitzgelegenheit, wenn die Puste ausgeht. Das häufige Auftreten von Personen mit Rollatoren belegt zwei Tatsachen. Zum einen leben in Industrieländern zunehmend Betagte zum anderen verzeichnen die medizinischen Versorgungen und die Möglichkeiten der Rehabilitation grössere Erfolge. Viele technische Hilfsmittel stehen Behinderten und Betagten zur Verfügung. Dadurch können viele trotz körperlichen Einschränkungen am normalen Leben teilnehmen. Hohes Alter ist also kein Grund mehr, sich in ein Altersheim zurückzuziehen. Hilfsmittel ermöglichen eine lange Selbständigkeit. Das einzige Problem besteht darin, dass die architektonische Umwelt oft nicht für solche Geräte geeignet ist. Überall trifft man auf Stufen oder hohe Absätze, welche die Benutzung von Gebäuden und Anlagen behindern. An vielen Orten sind die Liftaufzüge zu klein.
Trend hindernisfrei bauen
Seit einigen Jahren ist diesbezüglich aber eine Veränderung im Gang, denn es werden immer mehr Gebäude und Anlagen hindernisfrei gebaut. Bei diesen Projekten werden die Erschliessung und die Inneneinrichtung so gestaltet, dass sie auch von behinderten und betagten Menschen gut genutzt werden können.

Im Zentrum stehen dabei Publikumsbauten wie etwa Läden, Restaurants, Kirchen usw. Aber auch neue oder umfassend sanierte Wohnhäuser kommen zunehmend in den Genuss dieser Bauweise. So hat man beispielsweise in Basel bei allen Wohnüberbauungen, welche in den letzten fünf Jahren realisiert wurden, auf bauliche Hindernisse verzichtet. Keine Stufen beim Eingang oder beim Zugang zur Autoeinstellhalle sowie ein genügend grosser Lift und Wohnungen, die mit Rollator oder Rollstuhl befahren werden können. Die Balkontürschwelle, früher eines der Haupthindernisse, ist in den meisten Fällen niedrig und stellt daher keine Barriere mehr dar. Auch in vielen anderen Kantonen stehen Mietern eine grössere Auswahl hindernisfreier Wohnungen zur Verfügung. Auch die Stockwerkeigentumswohnungen entsprechen in der Regel diesen Anforderungen.
Anders sieht es bei den Einfamilienhäusern aus. Dort trifft man kaum auf diese Bauweise, denn hier greifen die bestehenden Baugesetzgebungen nicht. Das Eigentumsrecht verhindert eine derartige Einflussnahme. Das bedeutet, dass sich Gebäudebesitzer selbst mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Allein stehen sie aber nicht da, denn in allen Kantonen gibt es kompetente Beratungsstellen für hinderniafreies Bauen. Sie geben unentgeltlich Auskunft, wie man dabei am besten vorgeht.
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