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Die Gebäude in der Schweiz sollen klimafreundlicher werden. Bund und Kantone fördern deshalb in den nächsten 10 Jahren Gebäudesanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Am 5. März hat der Bundesrat an seiner Sitzung nun die nötigen Rechtsgrundlagen gesetzt. Der Bund hat zudem mit den Kantonen eine Programmvereinbarung zum Gebäudeprogramm unterzeichnet.
Je nach Kanton sind zusätzliche Förderungen möglich.
Das Gebäudeprogramm
Das anfangs Jahr gestartete Gebäudeprogramm ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Klimapolitik und setzt den Hebel am richtigen Ort an: In der Schweiz sind 1,5 Millionen Häuser energetisch dringend sanierungsbedürftig. Nur gerade 1 Prozent der bestehenden Liegenschaften wird aber jährlich erneuert. Es besteht also ein grosser Handlungsbedarf. Und hier setzt das Gebäudeprogramm an. Bund und Kantone stellen dafür während der nächsten 10 Jahre jährlich bis zu 300 Millionen Franken zur Verfügung. Das Spar-Potenzial ist gross: Über 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz fallen im Gebäudebereich an.
Das Sparpotenzial eines durchschnittlichen Einfamilienhauses aus den 1970er Jahren liegt bei etwa 2 Tonnen CO2 pro Jahr, was einem Drittel der schweizerischen Emissionen pro Person entspricht. Das Gebäudeprogramm ist gut angelaufen: Bereits in den ersten zwei Monaten wurden total 5200 Fördergesuche eingereicht. Seit April können die ersten Fördergelder ausbezahlt werden. Jährlich werden 10 000 Gebäudesanierungen angestrebt.
Was wird gefördert
Das Gebäudeprogramm leistet Beiträge an den Ersatz von Fenstern oder Wärmedämmung, Fassaden, Dächern, Kellerdecken und Estrichböden. Die Fördergelder betragen Fr. 70.- (Fenster), Fr. 40.- (Wand, Dach, Boden – Dämmung gegen Aussenklima) und Fr. 15.- (Wand, Dach, Boden – Dämmung gegen unbeheizte Räume), jeweils pro Quadratmeter. Es werden neu Einzelbauteile gefördert; der Hausbesitzer muss also nicht gleich eine Gesamtsanierung vornehmen.
- 1. Teil Umbauen und sparen: Das neue Gebäudeprogramm
- 2. Teil Die wichtigsten Bedingungen
- 3. Teil So funktionierts
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