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Die wichtigsten Bedingungen

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  • Die Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt
  • Nur beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Mindesttemp. 16 Grad, Ausnahme Ausbau Estrich)
  • Der Beitrag für das Gesuch muss ohne kantonale Zusatzförderungen mind. Fr. 1000 betragen
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden
  • Die Anforderungen des Gebäudeprogramms an Isolation und Verglasung müssen eingehalten werden.



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