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Musik im Internet herunterzuladen, ist für viele Jugendliche selbstverständlich. Schliesslich findet sich dort ein riesiges Musik-Paradies. Nicht immer wissen die Jugendlichen, was beim Musik Download legal ist. Hier erfahren Sie, was in der Schweiz erlaubt ist und wo Sie legal gratis Musik downloaden können.
Jugendliche laden die Musik für den MP3-Player gern aus dem Internet herunter. Foto: © nyul - Fotolia.com
Die Musikindustrie hat viele verunsichert. Manch einer, der im Internet kostenlos Musik herunterlädt, hat dabei ein schlechtes Gewissen. Das muss nicht sein. Wer über die rechtliche Situation in der Schweiz Bescheid weiss, kann unbesorgt sein.
Das Prinzip ist einfach: Erlaubt ist der Download (das Herunterladen) von Musik und Filmen aus dem Internet. Verboten ist der Upload (das Hochladen). Der Download ist erlaubt, «unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt», sagt die Stiftung für Konsumentenschutz. Es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Legale Angebote sind beispielsweise kostenpflichtige Downloadportale für Musik und Filme. Illegal sind viele Tauschbörsen.
Auch mit dem neuen Urheberrechtsgesetz, das seit Sommer 2008 gilt, ändert sich nichts an der Situation. Die Nutzung von Tauschbörsen wird nicht verboten. Darüber zeigte sich Sara Stalder von der Stiftung Konsumentenschutz damals sehr erleichtert: «Damit wären zahllose Jugendliche kriminalisiert worden. Hinter jeden Computer einen Polizisten zu stellen wäre absurd und unverhältnismässig».
Tauschbörsen sind Plattformen, auf denen Musik oder Filme gratis zur Verfügung gestellt werden. Die Plattenfirmen oder Künstler, also die Urheber, wurden häufig nicht um Erlaubnis gefragt, ob deren Musik ins Internet gestellt werden darf. Daher sind viele Tauschbörsen auch illegal. Für Sie oder Ihre Kinder als Konsumenten ist wichtig zu wissen, dass Sie von diesen Plattformen nur Musik downloaden dürfen, nicht jedoch uploaden.
Schwierig wird es, wenn Sie sich auf Tauschbörsen bewegen, die während Ihres Downloads bereits heruntergeladene Lieder oder Filme wieder hochladen. Der Sinn der Tauschbörse liegt darin, Filme und Musik zwischen den Nutzern auszutauschen. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät dazu folgendes: «Verschieben Sie die downgeloadeten Stücke nach dem Download sofort in einen anderen Ordner auf Ihrer Festplatte. Oftmals beginnt jedoch der Upload bereits während des Downloads. Somit bewegen Sie sich rechtlich in der Grauzone.» Versuchen Sie zudem die Voreinstellungen auf der Tauschbörse zu ändern. Geben Sie an, dass Sie nichts uploaden möchten. «Leider wird diese Möglichkeit von den Programmierern der Tauschbörse häufig bewusst verunmöglicht», so die Stiftung.
Die Musik für den iPod wird manchmal gratis auf der Homepage der Lieblingsband zum Download angeboten. Foto: © Ilike - Fotolia.com
«Der schnellste Weg zum Gratisdownload führt über die Homepages der Musiker und Plattenlabels», schreibt die Zeitschrift «Beobachter». Viele Künstler wollen ihre neuen Alben vermarkten und nutzen dafür die eigene Homepage. Dort werden einige Titel aus dem Album gratis zum Download bereit gestellt. Der Vorteil an diesen MP3-Dateien ist, dass sie in guter Qualität heruntergeladen werden können. Der deutsche Blog «Tonspion.de» stellt solche gratis MP3-Dateien von Künstlern und Labels vor. Eine Redaktion sammelt und bewertet die besten MP3s.
Die Lieder aus den Charts können Sie per Internetradio erhalten. Die meisten Radiosender bieten diese Form des Musikhörens im Internet an. Mit einem Streamcatcher, einem Programm, das Musik aus Internetradios mitschneidet, können Sie die Lieder und Sendungen auf Ihre Festplatte aufnehmen. Das Programm «ClipInc» schneidet beispielsweise aus hunderten Internetradios Musik mit und stellt die aktuellen Charts zusammen. Die einfache Version des Programms ist kostenlos.
Wenn Sie oder Ihre Kinder Musik aus dem Internet downloaden und auf CD brennen möchten, sollten Sie auf folgendes achten: Von Gratis-Download-Portalen dürfen Sie die Musik für den persönlichen Gebrauch auf CD brennen. Sie dürfen die CD auch an Freunde oder Bekannte verschenken. Das massenweise Verschenken und das Verkaufen der CD ist aber verboten.
Wenn Sie für den Musikdownload bezahlt haben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Manchmal sind die Lieder mit einer Kopiersperre belegt, die verhindert, dass Sie das Lied mehr als vorgesehen kopieren. Sie dürfen die Kopiersperre auch nicht mit anderen Programmen umgehen. Das ist nach neuem Urheberrecht verboten. Die Stiftung für Konsumentenschutz erklärt aber: «Auf Musik aus Download-Shops im Internet wird immer mehr auf die Kopiersperre (DRM) verzichtet.»
Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Sie Musik aus dem Internet downloaden und auf Ihren MP3-Player oder Ihr Handy laden.
Quelle und weitere Informationen: Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» von der Stiftung für Konsumentenschutz
Autor: Angela Zimmerling
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