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Bundesrätin Simonetta Sommaruga will das gemeinsame Sorgerecht neu mit unterhaltsrechtlichen Fragen verbinden. Das hat bei einigen Entrüstungen, bei anderen Applaus hervorgerufen. Die Zeit für eine Lösung zum Wohl des Kindes ist reif, schreibt Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz in ihrer Kolumne.
Nach einer Trennung kann das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl der Kinder dienen. Foto: ©iStockphoto.com/Rosemarie Gearhart
Mit dem Entscheid unserer Justizministerin, die Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge mit offenen unterhaltsrechtlichen Fragen zu koppeln, löste Bundesrätin Simonetta Sommaruga in gewissen Kreisen einen Sturm der Entrüstung aus, in anderen wiederum erhielt sie Applaus.
Im Rahmen einer kurz danach durchgeführten nationalen Fachtagung des Dachverbandes der Familien- und Elternorganisationen Pro Familia Schweiz wurde eine offene sachliche Diskussion mit vielen vom Thema betroffenen Menschen, Müttern, Vätern, Organisationsvertretern, Mediatoren und Mediatorinnen, Richterinnen und Richtern und Vormundschaftsbehörden ermöglicht.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat anlässlich der Pro Familia Fachtagung betont, dass sie an einem Runden Tisch die verschiedenen offenen Fragen angehen möchte. Es ist zu wünschen, dass im Rahmen dieser Gespräche folgende Schwerpunkte in den Vordergrund gerückt werden:
1. Nach der Ratifizierung der UNO-Kindesrechtskonvention durch die Schweiz, muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen und den verbrieften Kindesrechten Beachtung geschenkt werden. Die Respektierung dieser Rechte hat oberste Priorität.
2. Das heutige Scheidungsrecht sieht die Mediation nicht vor, obschon die Kantone mit diesem Scheidungsrecht die Möglichkeit erhalten haben, Familiengerichte ins Leben zu rufen. Im Vorfeld der richterlichen Entscheide sollte die Mediation eine bedeutende Rolle zur Sicherung des Wohls des Kindes spielen. Ein Blick ins Ausland, namentlich nach Deutschland, zeigt die Bedeutung der Mediation. Es ist daher zu wünschen, dass sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Runden Tisch von den ausländischen Erfahrungen inspirieren lassen.
3. Im Wissen, dass viele von Scheidung betroffene Paare und Familien armutsgefährdet sind, muss der Gesetzgeber eine Lösung vorschlagen, die anstelle der Mankoverteilung die Existenzsicherung der Kinder und deren Eltern garantiert. Das Bundesgericht hat zwar mit Recht auf die heutige Rechtsungleichheit im Bereich der Mankoteilung hingewiesen. Doch missachtet jede unterhaltsrechtliche Lösung, welche eine Familie, einen Elternteil, Vater oder Mutter, zur Inanspruchnahme der Sozialhilfe zwingt, den gesellschaftlichen Wert der erbrachten familialen Leistungen. Aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen muss die Aufmerksamkeit nicht der Mankoverteilung gelten, sondern der Existenzsicherung der Kinder und beider Eltern. Es ist wünschenswert, dass den langjährig geführten Diskussionen in der zuständigen Kommission des Nationalrates Taten folgen und endlich ein Rahmengesetz für Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt wird, damit Familien sich nicht mehr an die Sozialhilfe wenden müssen.
4. Schliesslich wäre es wünschenswert, wenn auch gewisse Begriffe des heutigen Rechtes überprüft würden und dem Begriff Verantwortung mehr Gewicht verliehen würde.
Seit den ersten parlamentarischen Vorstössen von 1976 warten Väter und Mütter auf eine adäquate und für das Kind zukunftweisende Lösung des gemeinsamen Sorgerechtes. Zwischenzeitlich haben sich die Alltagsrealitäten und die Lebensentwürfe der Paare und Eltern verändert. Die Zeit für eine Lösung zum Wohl des Kindes ist reif.
Text: Lucrezia Meier-Schatz
Lucrezia Meier-Schatz ist Nationalrätin der CVP im Kanton St. Gallen, sowie Geschäftsführerin des Dachverbandes der Familienorganisationen Pro Familia Schweiz.
Sie ist Mutter von zwei Söhnen und lebt mit ihrer Familie in St. Peterzell.
Auf familienleben.ch finden Sie jede Woche eine neue Kolumne zur Familienpolitik. Es schreiben die vier Schweizer Politikerinnen Jacqueline Fehr (SP), Lucrezia Meier-Schatz (CVP), Silvia Blocher (SVP) und Christine Egerszegi-Obrist (FDP).
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