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Jacqueline Fehr schreibt in ihrer Kolumne über die «Heiratsstrafe». Der Nachteil einer Hochzeit besteht demnach darin, dass Ehepaare weniger Rente als Konkubinatspaare erhalten. Die SP-Nationalrätin findet, dass man hier näher hinschauen sollte, bevor man sich über die «Heiratsstrafe» ärgert.
Eine Ehe ist auch im Rentenalter keine Strafe, findet Nationalrätin Jacqueline Fehr.
In regelmässigen Abständen geistert die Diskussion um die sogenannte «Heiratsstrafe» durch die politische Landschaft. Gemeint ist damit die Tatsache, dass ein Ehepaar im Rentenalter maximal 150 Prozent von zwei AHV-Maximalrenten ausbezahlt erhält, während ein zusammenlebendes Konkubinatspaar zwei volle Renten erhält.
Auf den ersten Blick ist es naheliegend, dass hier eine Gleichbehandlung gefordert wird, denn wer will schon die Ehepaare bestrafen. Und so fordert aktuell die CVP mit einer Volksinitiative, Ehepaare müssten den Konkubinatspaaren in der AHV gleichgestellt werden. Interessanterweise haben die CVP-Vertreterinnen und – Vertreter im Parlament bisher gegen das Anliegen gestimmt, so auch der Präsident der CVP Christoph Darbelley.
Das hat gute Gründe. Denn erstens will niemand sagen, wer die zusätzlichen 1,7 Milliarden Franken zahlen soll? Die Rentnerinnen und Rentner? Die Erwerbstätigen?
Und zweitens zeigt sich rasch, dass Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft zwar eine tiefere Rente erhalten, aber in vielen anderen Punkten gegenüber Konkubinatspaaren Vorteile haben. Hier die vier wesentlichsten:
- Nichterwerbstätige Personen sind, solange sie verheiratet sind, von der Beitragspflicht befreit, wenn ihr Partner AHV-Beiträge zahlt. Nichterwerbstätige Personen, die im Konkubinat leben, müssen selber Abgaben zahlen.
- Bei Ehepaaren und registrierten Paaren werden die Einkommen, die während der Ehejahre erzielt werden, gleichmässig auf beide Personen aufgeteilt. Damit wurde die Stellung der verheirateten Frauen in der AHV deutlich verbessert. Frauen, die im Konkubinat leben, haben davon nichts.
- Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente hat nur, wer mit der verstorbenen Person verheiratet war oder in registrierter Partnerschaft lebte.
- Wer verwitwet ist, erhält eine Zuschlag auf der AHV von 20 Prozent (bis höchstens zur Maximalrente). Konkubinatspaare erhalten dies nicht.
Was auf den ersten Blick gut tönt, entpuppt sich auf den zweiten als Bumerang für die verheirateten Menschen. Heirat ist eben keine Strafe, auch nicht im Rentenalter.
Text: Jacqueline Fehr

Jacqueline Fehr ist Vizepräsidentin der SP Schweiz, Nationalrätin für den Kanton Zürich und eine der profiliertesten Bildungs- und Familienpolitikerinnen der Schweiz. Sie hat zwei Söhne und lebt mit ihrer Familie in Winterthur.
Eine ihrer neuesten Publikationen ist das Buch «Schule mit Zukunft», das die umstrittensten Punkte der Bildungsdebatte thematisiert. Mehr dazu erfahren Sie hier: «Die Vision einer Schule der Zukunft»
Auf familienleben.ch/familiensache finden Sie jede Woche eine neue Kolumne zur Familienpolitik. Es schreiben die vier Schweizer Politikerinnen Jacqueline Fehr (SP), Lucrezia Meier-Schatz (CVP), Silvia Blocher (SVP) und Christine Egerszegi-Obrist (FDP).
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Kommentare
Was Frau Fehr da behauptet, stimmt lediglich für verheiratete Frauen, die nicht arbeitstätig sind. Ehepaare, die beide arbeiten, bezahlten schon mal viel mehr Steuern (Progression) als Konkubinatspartner und damit auch viel mehr AHV. Als Dank erhalten sie dann weniger AHV-Rente. Die Bevorteilung von Konkubinatspartnern hätte gleichzeitig mit der Legitimation des Konkubinats abgeschafft werden müssen.
Ich stimme Frau Fehr absolut nicht zu. Ich habe dieses Jahr geheiratet und mein Steuerberater hat mir kürzlich mitgeteilt, dass wir neu über 9000.- mehr Steuern bezahlen müssen. Und wir sind keinesfalls vermögend, haben 4 Kinder und können die Mehrbelastung nicht tragen. Wir werden uns so rasch wie möglich wieder scheiden lassen!
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