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Viele Menschen wollen in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus alt werden. Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist erklärt, warum die neue Pflegefinanzierung das Wohnen in den eigenen Wänden leichter macht.
Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin der FDP im Kanton Aargau schreibt über die Vorteile der neuen Pflegefinanzierung.
Das Wohnen gehört zu den wichtigsten Lebensbereichen älterer Menschen. Es hat zentrale Auswirkungen auf ihre Lebensqualität und eines ist sicher: Der grosse Wunsch ganz vieler Betagten ist es, so lange wie möglich die Unabhängigkeit zu bewahren und in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Nun machen sich viele ältere Menschen Sorgen, ob sie denn die notwendigen Pflegekosten bezahlen könnten oder ob sie dazu ihr Wohneigentum verkaufen müssten. Die neue Pflegefinanzierung mildert dieses Problem.
Ein Leben in persönlicher und materieller Sicherheit ist Grundlage für unser Wohlbefinden. Dies gilt ganz besonders für den letzten Lebensabschnitt. Dabei möchte man möglichst lang sein Leben nach eigenen Wünschen gestalten können.
Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine gute, gesicherte Altersvorsorge mit den drei Säulen AHV, Pensionskasse und eigenem Sparstrumpf. Damit wir ein sicheres Netz gegen Armut im Alter haben, gibt es für einen nötigen Zustupf Ergänzungsleistungen, und wir müssen alles tun, damit die Gesundheitskosten auch für ältere Menschen tragbar sind.
Viele haben den Wunsch lange in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Mit der Unterstützung von pflegenden Angehörigen und einer gut ausgebauten Spitex, der Hauspflege und dem Mahlzeitendienst kann das Wohnen zuhause bis ins hohe Alter möglich sein.
In der Schweiz sind denn auch nur etwa 4 Prozent aller 65- bis 79-jährigen Menschen in stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen; selbst bei den über 90-Jährigen sind es nur 42 Prozent. Das Durchschnittsalter der Heimbewohner liegt bei 87 Jahren. Das führt aber dazu, dass sie heute bei einem Heimtritt generell eine schlechtere körperliche oder geistige Verfassung haben und intensivere Pflege brauchen als früher. Häufig handelt es sich dann um einen medizinischen oder sozialen Notfall: Der Alltag kann nicht mehr bewältigt werden, oder die steigende Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit verunmöglicht ein selbständiges Wohnen.
Viele ältere Menschen machen sich Sorgen, ob sie die Heimkosten bezahlen könnten oder ob sie dazu ihr Eigenheim verkaufen müssten.
Da das Wohneigentum bis zu diesem Jahr voll zum persönlichen Vermögen gezählt wurde, mussten die Besitzer tatsächlich oft ihr Heim verkaufen, um die Pflegekosten bezahlen zu können. Dies war besonders störend, wenn nur ein Partner pflegebedürftig war, denn, auch wenn nur wenig Bares da war, erhielten diese als Eigenheimbesitzer keine Ergänzungsleistungen.
Das wurde mit der neuen Pflegefinanzierung verbessert. Der Vermögenswert einer Liegenschaft wird bis zu einem Freibetrag von 300000 Franken nicht zum Vermögen gezählt. Voraussetzung dafür ist, dass der eine Partner im Pflegeheim lebt oder zuhause schwer pflegebedürftig ist. Damit können finanzschwache, pflegebedürftige Wohneigentümer weiterhin in ihren eigenen vier Wänden bleiben und müssen diese nicht verkaufen um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu erhalten.
Oft wird die Frage gestellt, ob man das Eigenheim gegen Nutzniessung oder Wohnrecht einem Nachkommen übertragen soll um zu verhindern, dass das Vermögen durch hohe Pflegeheimkosten aufgezehrt wird? Nein, damit wird das Problem nicht gelöst, denn wenn der Pflegebedürftige seine Heimkosten nicht mehr bezahlen kann, springen zwar die Ergänzungsleistungen ein; wenn aber Vermögenswerte verschenkt worden sind, werden diese berücksichtigt und allenfalls die Ergänzungsleistungen gekürzt oder gar nicht ausgerichtet. Bleibt eine Lücke, wird diese vom Sozialamt gedeckt und das kann unter Umständen auf die direkten Nachkommen zurückgreifen.
Ganz wichtig ist es, dass man sich gemeinsam diesen Fragen rund um das Wohnen im Alter und einer späteren Pflegebedürftigkeit noch in Zeiten stellt, in denen diese noch weit entfernt scheint.
Text: Christine Egerszegi-Obrist

Christine Egerszegi-Obrist ist Ständerätin der FDP im Kanton Aargau.
Die Politikerin ist Mutter zweier erwachsener Kinder und wohnt in Mellingen (AG).
In ihrer Freizeit geniesst sie vor allem ihre fünf Enkel.
Auf familienleben.ch/familiensache finden Sie jede Woche eine neue Kolumne zur Familienpolitik. Es schreiben die vier Schweizer Politikerinnen Jacqueline Fehr (SP), Lucrezia Meier-Schatz (CVP), Silvia Blocher (SVP) und Christine Egerszegi-Obrist (FDP).
Drei unserer Kolumnistinnen können Sie bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen am 23. Okotber 2011 wählen.

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