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Die liberale Gesundheitspolitikerin Christine Egerszegi-Obrist erklärt, wo die Solidarität in der Krankenversicherung an Ihre Grenzen stösst. Wer sich spitalreif betrinkt, soll das künftig im Geldbeutel spüren.
«Saufen bis der Arzt kommt», sollte endlich auch Folgen für den eigenen Geldbeutel haben, meint Christine Egerszegi-Obrist.
Sollen Komatrinker die Kosten für Aufenthalte im Spital und in den Ausnüchterungszellen in Zukunft selber bezahlen müssen? Mit dieser Frage beschäftigte sich letzte Woche die Gesundheitskommission des Ständerates. Und sie war fast einstimmig der Meinung: Ja, die Einlieferung und Behandlung der Folgen vom «Saufen bis zur Bewusstlosigkeit» sollen die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter selber bezahlen müssen. Das KVG soll so abgeändert werden, dass die Prämienzahlenden damit nicht weiter über die solidarische Krankenversicherung belastet werden.
In den letzten Jahren sind die Zahlen von Patienten, die wegen Alkoholmissbrauch notfallmässig behandelt werden mussten, massiv angestiegen. Allein im Kanton Aargau werden jährlich über tausend Patienten wegen einer Alkoholvergiftung in die Notfallzentren der beiden Kantonsspitäler eingeliefert. Besonders auffällig ist, dass eine Verschiebung zu immer jüngeren Patientinnen und Patienten zu beobachten ist. Die jüngsten voll betrunkenen Kinder, die in der Notfallstation der Kinderkliniken in Baden und Aarau behandelt werden mussten, waren kaum 12 Jahre alt, in den Universitätsspitälern sind es auch schon Zehnjährige. Diese Entwicklung bereitet Sorgen.
Alkoholvergiftungen kosten bis zu 2000 Franken
Eine Behandlung in den Notfallzentren ist auch kostspielig: In der Regel braucht das eine Übernachtung, die notwendigen medizinischen Abklärungen und verordneten Laborleistungen. Das macht pro Erwachsenen etwa 1300 Franken und in den Kinderkliniken je rund 2000 Franken aus. Zusätzlich kommt in vielen Fällen noch der Transport mit der Ambulanz dazu. Fast alle Kosten werden heute von den Krankenkassen übernommen. Allein im Kanton Aargau verursachte das 2009 an den beiden Kantonsspitälern etwa 2 Mio. Franken. Nicht eingerechnet sind da die Betrunkenen, die in die Regionalspitäler eingeliefert wurden oder jene, die vom Notfallarzt in der Praxis erste Hilfe erhielten.
Es sind aber nicht einfach die Kosten für die Allgemeinheit, die bei solchem Alkoholmissbrauch störend sind. Stark alkoholisierte Personen sind oft keine pflegleichten Patienten: Sie brüllen, kotzen, schlagen um sich, bedrohen das Personal und zerstören Mobiliar. Auch bei Gewalt ist häufig zu viel Alkohol im Spiel, gerade bei Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Kürzlich hat man mir als Gesundheitspolitikerin die Notfallstation eines Unispitals gezeigt. Hinter dem Eingang bemerkte ich - etwas erstaunt - zwei bewaffnete Kantonspolizisten. Ich fragte, ob sie gerade einen Kunden aus der Strafanstalt gebracht hätten und sie antworteten, dass hier immer zwei Posten stehen, weil es häufig Randalierer gäbe. Besonders schlimm seien die Besoffenen….
Vernunft über das Portemonnaie
Da ist doch die Frage berechtigt, ob wir das alles solidarisch mitbezahlen müssen? Unser Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Kosten für alle notwendigen medizinischen Leistungen übernommen werden müssen. Das gilt auch für jene, die durch groben Alkoholmissbrauch entstehen. Das Gesetz sieht nur die Möglichkeit einer höheren Kostenbeteiligung für „bestimmte Leistungen“, aber keine Bestimmung zur Verweigerung oder Kürzung von Kostenübernahmen, wenn sie mutwillig selber verursacht werden.
Anders ist es bei einem Unfall. Hier kann der Verletzte selber zur Kasse gebeten werden, wenn er grobfahrlässig gehandelt hat. In diesem Sinn soll nun auch das KVG angepasst werden. Leute, die sich betrinken bis sie medizinische Hilfe brauchen, sollen das nicht mehr auf Kosten der Prämienzahlenden tun können. Das ist zwar keine liberale Haltung, aber vielleicht geht beim einen oder andern die Vernunft über das Portemonnaie…
Text: Christine Egerszegi-Obrist

Christine Egerszegi-Obrist ist Ständerätin der FDP im Kanton Aargau.
Die Politikerin ist Mutter zweier erwachsener Kinder und wohnt in Mellingen (AG).
In ihrer Freizeit geniesst sie vor allem ihre fünf Enkel.
Auf familienleben.ch/familiensache finden Sie jede Woche eine neue Kolumne zur Familienpolitik. Es schreiben die vier Schweizer Politikerinnen Jacqueline Fehr (SP), Lucrezia Meier-Schatz (CVP), Silvia Blocher (SVP) und Christine Egerszegi-Obrist (FDP).
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