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Ist es gerecht, wenn Asylsuchende statt Sozialhilfe nur noch Nothilfe erhalten? Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist befasst sich in ihrer aktuellen Kolumne mit dieser Frage. Sie war betroffen, als sie erfuhr, was Nothilfe in manchen Orten bedeutet.
Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist fragt sich, ob Nothilfe wirklich der beste Weg für alle Asylsuchenden ist.
Diese Woche hat der Ständerat die Revision des Asylgesetzes beraten. Die Ausgangslage war klar: Wir brauchen zentrale Unterkünfte um die Verfahren zu straffen, wir müssen alles daran setzen, dass Personen, die keinen wirklichen Asylgrund haben, rasch beurteilt werden und unser Land möglichst schnell wieder verlassen, dass Asylsuchenden, die renitent sind oder straffällig werden in besonderen Zentren untergebracht werden können, damit wir offen bleiben für echte Flüchtlinge.
Von der ganzen Revision hat nur ein Entscheid die Gemüter bewegt: Der Nationalrat entschied, dass man Asylsuchenden statt Sozialhilfe nur noch Nothilfe auszurichten dürfe.
Dieser Paragraph war gross in allen Medien: Die Hilfswerke reagierten aufgeschreckt, die Kantone waren empört – und die Journalisten spitzten ihre Feder. Die einen fanden, das sei endlich ein vernünftiger Vorschlag, nur so könne man die Attraktivität der Schweiz etwas zurücknehmen, die andern fürchteten um die humanitäre Tradition unseres Landes und sprachen von Problembewältigung durch Verelendung von Flüchtlingen.
Ziemlich unaufgeregt – trotz aller Zuschriften von jeder politischen Richtung – erkundigten wir uns zunächst genau, wie Nothilfe und Sozialhilfe im Asylwesen heute organisiert ist.
Bisher erhalten nur abgewiesene Asylbewerber auf Ersuchen hin Nothilfe. Und so wollten wir von den Regierungs- und Stadträten wissen, wie die Nothilfe in den Kantonen und Gemeinden umgesetzt wird, bevor wir das auf fast alle Asylsuchenden ausdehnen. Dabei stellten wir betroffen fest, dass an etlichen Orten Nothilfe gleich gesetzt wird mit dem Übernachten in einer Notschlafstelle. Sie haben von abends 8 Uhr bis morgens eine Unterkunft und erhalten 8 Franken in die Hand gedrückt. «Damit können sie sich etwas zu essen kaufen, oder in den Zug setzen und in die nächste Ortschaft fahren» (Zitat eines Regierungsmitgliedes).
Die Kantone sind frei, wie sie die Nothilfe auslegen. Es gibt Kantone, in denen werden die Asylbewerber ordentlich in einer Struktur untergebracht und erhalten neben Sachleistungen ein Taschengeld. An vielen Orten werden sie in alten Wohnungen untergebracht und müssen selber kochen und haushalten. Da braucht es einfach einen grösseren Ansatz. Die Kantone und Gemeinden wehrten sich deshalb vehement gegen die Ausrichtung von genereller Nothilfe. Sie haben uns aber versichert, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende heute schon etwa 30 – 40% tiefer ist, als für die einheimische Bevölkerung.
Der Ständerat konnte so dem Vorschlag des Nationalrates nicht folgen. Er hat einen anderen Weg eingeschlagen:
Der Ständerat hat keine Höhe der Reduktion im Gesetz festgehalten. Er hat aber bestimmt, in welchen Fällen die Sozialhilfe ganz oder teilweise abzulehnen ist, oder gar gekürzt oder entzogen werden kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die begünstigte Person die öffentliche Sicherheit gefährdet, strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wird, ihre Mitwirkungspflicht grob verletzt, insbesondere ihre Identität nicht preisgibt oder wesentliche Änderungen ihrer Verhältnisse nicht meldet.
Von den vielen tausend Asylsuchenden, die wir haben, macht ja eigentlich nur ein kleiner Teil enorme Schwierigkeiten. Mit solchen Sanktionsmöglichkeiten, mit der dringlich beschlossenen Bestimmung, dass wir solche Leute in separaten Zentren beaufsichtigt unterbringen wollen und ihr Verfahren möglichst rasch abschliessen und die Wegweisung zügig vollziehen, bekommen wir hoffentlich das Problem in den Griff.
Text: Christine Egerszegi-Obrist

Christine Egerszegi-Obrist ist Ständerätin der FDP im Kanton Aargau.
Die Politikerin ist Mutter zweier erwachsener Kinder und wohnt in Mellingen (AG).
In ihrer Freizeit geniesst sie vor allem ihre fünf Enkel.
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