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Lucrezia Meier-Schatz: Ein spannendes, aber wenig beachtetes Bundesgerichtsurteil

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Familien sollten entlastet werden, darüber sind sich alle einig. Über das «Wie» wird gestritten. Unlängst hat das eidgenössische Parlament einerseits einen Abzug von der Steuerrechnung von 250.- pro Kind und Jahr gutgeheissen und andererseits einen Abzug den Familien zugesichert, die für ihre Kinder eine bezahlte Betreuung in Anspruch nehmen müssen.

Lucrezia Meier-Schatz schreibt mit an der Kolumne zur Familienpolitik auf familienleben.ch

Lucrezia Meier-Schatz, Nationalrätin der CVP im Kanton St. Gallen.

Viele Familien, die ihre Kinder selber betreuen, als auch keine Betreuung durch Nachbarn oder Grosseltern in Anspruch nehmen und deshalb i.d.R. über nur ein Einkommen verfügen, stehen diesem Entscheid skeptisch gegenüber. Viele verlangen den gleichen Abzug, wie jene, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, obschon sie keine Kosten für die Betreuung haben. Sie sagen, sie verzichteten auf ein Zusatzeinkommen und hätten daher Anrecht auf eine Entschädigung für ihren frei gewählten Verzicht.

Das Bundesgericht musste unlängst einen Entscheid in Sachen Eigenbetreuungsabzug fällen. Das Bundesgericht hielt fest, dass es keinen Grund gibt, eine Familienform einer anderen vorzuziehen und diese eine Familienform steuerlich zu begünstigen.

 

Ausschlaggebend für die Besteuerung ist nämlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie. Zwei Grundsätze, die in der Bundesverfassung verankert sind, werden von den Bundesrichtern deshalb auch hervorgehoben: der Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus Sicht der Richter ist somit eine steuerrechtliche Bevorzugung der familieneigenen Kinderbetreuung mittels einem Eigenbetreuungsabzug, wenn dieser nur einer Familienform zugebilligt wird, nicht gerechtfertigt. Das Bundesgericht macht einen wertvollen Unterschied – es lehnt nicht per se die Einführung des Eigenbetreuungsabzuges für alle Eltern ab, erinnert aber mit Recht daran, dass eine solche Einführung lediglich zu einer Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges führt. Es lehnt aber diesen Abzug ab, wenn dieser nur Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, zukommen sollte.

Gleichzeitig hält das Bundesgericht fest, dass das Einverdienerehepaar durch einen Betreuungsabzug privilegiert werde – was wiederum den beiden erwähnten Grundsätzen widerspricht. Interessant ist auch, dass aus den erwähnten Grundsätzen die Richter präzisieren, dass zusätzlich zum Eigenbetreuungsabzug ein weiterer Fremdbetreuungsabzug für Eltern, welche Fremdbetreuung in Anspruch nehmen müssen, zugelassen werden muss. Gerade diese Präzisierung ist von Interesse für die kommenden Debatten. Somit muss diesem Rechtsurteil grosse Beachtung geschenkt werden, denn gegenwärtig werden an verschiedenen Orten Unterschriften gesammelt, um eben diese nicht verfassungskonforme Privilegierung Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, zu erreichen.

Text: Lucrezia Meier-Schatz

Lucrezia Meier-Schatz ist Nationalrätin der CVP im Kanton St. Gallen, sowie Geschäftsführerin des Dachverbandes der Familienorganisationen Pro Familia Schweiz.

Sie ist Mutter von zwei Söhnen und lebt mit ihrer Familie in St. Peterzell.

 

Ab sofort gibt es auf familienleben.ch eine wöchentliche Kolumne zur Familienpolitik mit den vier Schweizer Politikerinnen Jacqueline Fehr (SP), Lucrezia Meier-Schatz (CVP), Silvia Blocher (SVP) und Christine Egerszegi-Obrist (FDP).

 


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Kommentare

  • karlo.swissblog.ch 15.06.2010 21:09 Uhr
    "eine bezahlte Betreuung in Anspruch nehmen MÜSSEN" betrifft höchstens die 10% ärmsten Familien der Schweiz. Für diese brauchts in einem liberalen Staat auch die Wahlmöglichkeit.

    Es geht nicht um den Einkommensverzicht der Eltern, sondern was das für die jeweiligen Kinder bedeutet.

    Steuerabzüge privilegiert die reicheren Eltern und sorgt nicht für gleichen Chancen aller Kinder.

    Solange das (v.a. soziale) Wohl der Kinder von der dicke des Portemonaies der Eltern abhängig ist, werden viele Kinder immer benachteiligt bleiben.

    Wenigstens dem Staat sollte jedes Kind gleichviel Wert (Subvention oder Einnahmenverzicht) sein.

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