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Röteln in der Schwangerschaft: Das sollten Sie wissen

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Normalerweise ist der Rötel-Virus keine schwere Krankheit. Röteln in der Schwangerschaft können jedoch schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben und zu Missbildungen führen. Bei Kinderwunsch sollten Sie sich deshalb rechtzeitig impfen lassen, falls Sie nicht gegen Röteln immun sind.

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Impfen schützt vor Röteln in der Schwangerschaft

Wenn Sie nicht gegen Röteln immun sind, sollten Sie sich vor einer Schwangerschaft dagegen impfen lassen. Foto: Hemera, Thinkstockphotos

Der Rötel-Virus ist eine hoch ansteckende Krankheit, der durch Tröpfcheninfektion von einem Menschen auf den anderen übertragen wird. Die Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig auf Röteln zurückzuführen: Betroffene haben eine erhöhte Temperatur und andere Erkältungsanzeichen. Die Lymphdrüsen besonders am Nacken und hinter den Ohren sind geschwollen. Dazu können Gelenkschmerzen oder leichte Gelenkschwellungen kommen. Typisch ist ein rosaroter Ausschlag, der im Gesicht beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag, der meist nach ein bis drei Tagen wieder verschwindet, muss jedoch nicht unbedingt auftreten oder ist möglicherweise auch nur sehr schwach erkennbar. Zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit können bis zu drei Wochen liegen.

Da der Röteln-Ausschlag nicht zwingend auftreten muss und da der Virus ohnehin schon eine Woche vor Ausbruch des Ausschlags ansteckend sein kann, ist es sehr schwierig für eine schwangere Frau, jemanden mit Röteln vermeiden zu wollen. Wenn Sie schwanger werden möchten, empfiehlt es sich daher, dass Sie Ihren Impfstatus überprüfen, schliesslich kann eine Rötelnerkrankung Ihrem Ungeborenen sehr schaden. Die meisten erwachsenen Frauen sind heute gegen Röteln immun. In der Schweiz empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit seit 1973 eine Rötelnimpfung für alle jungen Frauen, seit 1985 auch allen Kleinkindern. Und wer entweder einmal an Röteln erkrankt war oder dagegen in der Kindheit geimpft wurde, bleibt in der Regel ein Leben lang immun.

Röteln – Gefährlich für das Ungeborene

Wenn Sie jedoch feststellen, dass Sie gegen Röteln nicht immun sind und Sie noch nicht schwanger sind, so sollten Sie die Impfung schnell nachholen. Sollten Sie nämlich in der Schwangerschaft von einer Rötelnerkrankung betroffen sein, so kann dies schwerwiegende Folgen für Ihr ungeborenes Kind haben. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit einer schweren Missbildung umso wahrscheinlicher je früher in der Schwangerschaft die Erkrankung auftritt. So liegt bei einer Ansteckung des Fötus in den ersten sieben Schwangerschaftswochen die Wahrscheinlichkeit einer Fehlbildung bei 50 Prozent, berichtet das Gesundheitsportal netdoktor.at. In diesen Wochen kommt es vor allem zu Organstörungen, wie Herzfehlern, Taubheit oder auch Gehirnentzündung. Auch das Fehlgeburtsrisiko steigt erheblich an. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Ungeborene über die Plazenta bei der Mutter ansteckt, liegt in den ersten Schwangerschaftsmonaten bei bis zu 90 Prozent.

Nach dem dritten Schwangerschaftsmonat sinkt das Risiko, dass sich bei einer Erkrankung auch Ihr Ungeborenes ansteckt. Die Schwere der Folgen auf Ihren Fötus sinkt dann ebenso, da die Organe im Wesentlichen in den ersten drei Monaten angelegt werden. Im zweiten Drittel der Schwangerschaft kommt es bei einer Erkrankung des Ungeborenen vor allem zu Innenohrstörungen. Kurz vor der Geburt kann es schliesslich zu einer Rötelnerkrankung des Neugeborenen führen.

Was tun bei einer Rötelnerkrankung

Falls Sie im schwangeren Zustand Kontakt mit einer Person hatten, die an Röteln erkrankt ist und Sie nicht gegen das Virus immun sind, so sollten Sie schnell Ihren Arzt aufsuchen. Er kann Ihnen ein Röteln-Immunglobulin spritzen. Die Antikörper sollen eine Erkrankung des Fötus vermeiden. Eine 100-prozentige Sicherheit bietet dies jedoch nicht und kann auch nur einen relativen Schutz bieten, wenn die Gabe des Immunglobulins bis zu sieben Tage nach dem Kontakt mit der von Röteln betroffenen Person erfolgt.

Ist es bei Ihnen zu einer Röteln-Erkrankung in den ersten Schwangerschaftswochen gekommen, so müssen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Frauenarzt besprechen. Er wird mittels pränataler Diagnostik feststellen wollen, ob Ihr Ungeborenes ebenfalls an den Röteln erkrankt ist. Dabei wird ein Fein-Ultraschall durchgeführt. Ausserdem wird durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder Punktion der Plazenta untersucht werden, ob die Rötel-Viren beim Fötus nachgewiesen werden können. Diese pränatale Diagnostik sollte durch Spezialisten durchgeführt werden.

Eine Röteln-Impfung während der Schwangerschaft wird übrigens nicht empfohlen, wenn Sie jedoch in den ersten Schwangerschaftswochen, bevor Sie wussten, dass Sie schwanger sind, eine Impfung hatten, so müssen Sie sich keine allzu grossen Sorgen machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihr Baby mit dem Rötel-Virus bei dieser Aktiv-Impfung angesteckt hat, ist sehr gering. 

Die Symptome von Röteln noch einmal auf einen Blick:

  • erhöhte Temperatur oder leichtes Fieber und andere Erkältungssymptome
  • geschwollene Lymphdrüsen hinter den Ohren und im Nacken
  • rosaroter Ausschlag, der sich vom Gesicht über den ganzen Körper ausbreitet

Autor: Julia Wohlgemuth

Was sind Ihre Erfahrungen mit Röteln in der Schwangerschaft? Schreiben Sie uns. Hier geht es zum Kommentarbereich.


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