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Schwangerschaft und Arbeitgeber sind nicht unbedingt die besten Freunde. Viele Frauen haben daher zunächst ein ungutes Gefühl, wenn sie ihrem Chef von der Schwangerschaft erzählen. Warten Sie jedoch nicht zu lange mit den Neuigkeiten, denn erst ab dann gilt Kündigungsschutz.
Eine Schwangerschaft wird sich auch auf Ihr Arbeitsleben auswirken. Foto: Monkey Business, Thinkstock
Wenn Sie schwanger sind, dann müssen Sie früher oder später auch Ihren Chef davon in Kenntnis setzen. Viele Frauen fürchten, dass Schwangerschaft und Arbeitgeber nicht gut zusammenpassen. Zwar gilt offiziell und per Mutterschutzgesetz in der Schweiz, dass eine Frau wegen ihrer Schwangerschaft nicht diskriminiert werden darf. Die Realität sieht jedoch oft genug anders aus. Mit ein paar Dingen können Sie es Ihrem Arbeitgeber etwas einfacher machen und zumindest von daher einer negativen Reaktion Ihres Chefs etwas vorbeugen.
Wann genau Sie Ihrem Chef erzählen, dass Sie schwanger sind, ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Es bleibt also Ihnen überlassen, wann Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass erst, wenn Sie Ihrem Vorgesetzten von Ihrer Schwangerschaft erzählt haben, der mutterschutzbedingte Kündigungsschutz gilt. Dieser bewahrt Sie während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt vor einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber.
Viele Frauen warten mit der Mitteilung bis zum vierten Schwangerschaftsmonat, wenn das Fehlgeburtsrisiko bedeutend sinkt. Falls in den ersten drei Monaten mit der Schwangerschaft vielleicht doch etwas schief geht, dann müssen Sie sich zumindest nicht noch Gedanken machen, dass Ihr Chef nun auch darüber informiert ist, dass Sie eine Schwangerschaft planen.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber erst viel später von Ihrem Nachwuchs in Kenntnis setzen, dann wirft dies eventuell kein sehr gutes Licht auf Sie. Schliesslich machen Sie es für Ihre Firma so schwieriger, sich auf Ihre Ausfallzeit einzustellen. Sie signalisieren damit auch, dass Sie Ihrem Chef nicht vertrauen und Angst vor den Folgen haben.
In manchen Fällen ist es angebracht, dass Sie schon in den ersten drei Monaten Ihren Arbeitgeber informieren. Wenn Sie nämlich mit Chemikalien arbeiten, körperlich sehr harte Arbeit verrichten oder eine andere Tätigkeit ausüben, die sich schädlich auf Ihr ungeborenes Kind auswirken könnte, dann sollten Sie Ihren Chef umgehend von der Schwangerschaft berichten. In diesem Fall gelten bestimmte Schutzbestimmungen der Mutterschaftsverordnung.
Wenn Sie den richtigen Zeitpunkt gefunden haben und ein Gespräch mit Ihrem Chef suchen, dann stellt sich nun die Frage, wie Sie ihm am Besten von Ihrer Schwangerschaft erzählen. Überlegen Sie sich am Besten bereits daheim, was Sie sagen möchten. Natürlich wissen Sie jetzt noch nicht, wie genau sich das Leben gestaltet, wenn das Baby erst einmal geboren ist. Ihr Chef kann deshalb auch noch nicht erwarten, dass Sie ihm schon ganz konkret sagen, wie Sie mit Baby arbeiten möchten. Sie können jedoch Ihren Arbeitgeber unterstützen, indem Sie bestimmte Dinge für die nächsten Monate bereits besprechen. Wann haben Sie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und sind deshalb nicht auf Arbeit? Gibt es Projekte oder Reisen, die Sie jetzt nicht mehr realisieren können oder bei denen Sie Unterstützung benötigen?
Wenn Sie sich bereits recht sicher sind, wie Sie Ihr Leben mit Kind organisieren möchten, können Sie mit Ihrem Chef jetzt schon besprechen, ob es zum Beispiel eine Möglichkeit für Teilzeit oder Job-Sharing gibt. Wenn Sie die Sache sehr proaktiv angehen und sich selbst schon Gedanken machen, wie Ihre Arbeit getan werden kann, dann wird dies von vielen Arbeitgebern positiv bewertet. Oft hängt es auch davon ab, was Sie für ein persönliches Verhältnis zu Ihrem Chef oder Ihrer Chefin haben.
Nach dem Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten empfiehlt es sich übrigens, die Personalabteilung von Ihrer Schwangerschaft zu unterrichten.
Natürlich kann auch die beste Planung von Ihrer Seite aus kein Schutz davor sein, wenn es in Ihrer Firma tatsächlich ein mütterfeindliches Klima gibt. Manche Frauen berichten von Mobbing, manche davon, dass sie bei Beförderungen übersehen wurden, manche davon, dass sie nach Ende des Kündigungsschutzes die Kündigung auf dem Tisch liegen hatten. Seit der Einführung der Mutterschutzversicherung im Juli 2005 meldet die Internetplattform gleichstellungsgesetz.ch bereits 70 Klagen von Frauen mit Bezug auf den Mutterschutz. Die Tendenz ist steigend. Wenn Sie davon betroffen sein sollten, dann hilft nur, sich rechtlichen Beistand zu suchen.
Zum Weiterlesen:
Autor: Julia Wohlgemuth
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