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Die Nachricht: «Sie sind schwanger» ist für viele Teenager ein Schock. Geplant ist das Baby meist nicht. Gut, wenn die eigene Familie im Hintergrund den Rücken freihält. Schlecht, wenn der Vater des Kindes und die eigenen Eltern nicht dahinter stehen, Sie im Stich lassen. Suchen Sie deshalb schnell Beratungsstellen auf, die Ihnen weiterhelfen können.
Schwangere Teenager sollten sich beraten lassen.
Entscheidungsfindung: Sie können selber entscheiden, ob Sie Ihr Kind austragen wollen oder nicht. Denn im rechtlichen Sinn (ZGB 16) gelten Sie ab etwa 13 Jahren als urteilsfähig und damit in der Lage, vernunftgemäss zu handeln, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt und damit volljährig sind. Sie können Beratungsstellen aufsuchen, die Sie bei der Entscheidung unterstützen. Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, ist ein Beratungsgespräch vor einem Abbruch der Schwangerschaft verpflichtend.
Sorgerecht
Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, wird es für Ihr Kind einen Vormund geben. Er behält das Sorgerecht für das Kind bis Sie volljährig sind. Diese Person muss dafür sorgen, dass Ihr Kind angemessen (seinen Bedürfnissen entsprechend) betreut und erzogen wird. Sie kann entscheiden, ob das Kind bei Ihnen bleiben kann oder in eine Pflegefamilie oder ein Kinderheim kommt. Der Vormund wird mit Ihnen zusammen nach der passenden Lösung suchen. Erst am 18. Geburtstag wird man mündig (ZGB 14) und dann können Sie über Ihr Kind selbst entscheiden.
Finanzen
Ihre Eltern sind weiterhin verpflichtet, für Ihren Unterhalt aufzukommen. Wenn sie in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen sie auch für den Unterhalt Ihres Babys aufkommen. Ausser der Vater des Babys zahlt Unterhaltsbeiträge. Der Vater des Kindes wird aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Ist er selber noch nicht 18 Jahre alt, müssen seine Eltern ihr Einverständnis zur Anerkennung geben. Sollte er sich weigern, eine Anerkennung zu unterschreiben, wird der Vormund Sie unterstützen, damit er doch unterschreibt. Der Vater sollte einen Unterhaltsbeitrag zahlen je nachdem wieviel er selbst verdient oder seine Eltern. Die Höhe wird in einem Unterhaltsvertrag geregelt. Im Kanton Zürich gibt es Beiträge für Mütter, welche ihr Kind in den ersten zwei Jahren zu mindestens 50 Prozent selber betreuen.
Ausbildung
Da Sie noch minderjährig sind, haben Sie vermutlich noch keinen Schulabschluss oder Sie stehen mitten in Ihrer Ausbildung. Damit Sie Ihre Zukunft auch finanziell gut absichern können, ist es sehr wichtig, dass Sie eine gute schulische und berufliche Grundlage haben. Eine fehlende oder mangelnde Ausbildung bedeutet ein grösseres Armutsrisiko für Sie und Ihr Kind. Brechen Sie nicht alle Zelte ab, versuchen Sie, Ihren Ausbildungsplatz (Schule, Lehrstelle) zu erhalten. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihren Eltern, den Lehrpersonen und/oder dem Lehrmeister/ der Lehrmeisterin. Oft ist es möglich, dass Sie Ihre Ausbildung bis kurz vor der Geburt fortsetzen und nach dem Mutterschaftsurlaub (mind. 8 Wochen) wieder aufnehmen können.
- 1. Teil Schwangerschaft bei Jugendlichen
- 2. Teil Wohnen und Kinderbetreuung
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