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Bestimmungen für die Arbeit von Jugendlichen

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Es gelten für Jugendliche unter 18 Jahren Beschäftigungseinschränkungen:

Gefährliche Arbeiten sind für diese Altersspanne grundsätzlich verboten. Festgelegt wird dies vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment.

Als «gefährliche Arbeiten» werden Tätigkeiten eingestuft, welche die Gesundheit, Sicherheit und persönliche Entwicklung gefährden können. Als gefährlich gelten beispielsweise Arbeiten mit Maschinen, welche ein hohes Unfallrisiko bergen (Motorsäge etc.). Arbeiten in einem besonders lauten Umfeld und der Umgang mit Chemikalien.

In einem Restaurant oder Hotel dürfen Jugendliche unter 16 Jahren keine Gäste bedienen. Ausnahmen sind Ausbildungen oder eine Schnupperlehre. Tabu für unter 18-Jährige sind Discos, Bars oder ähnliches.

Ab dem 13. Lebensjahr dürfen leichte Arbeiten erledigt werden. Allerdings unterliegen diese leichten Arbeiten einer Einstufung. Das Prospekte verteilen am Nachmittag ist in Ordnung, das Verteilen einer Tageszeitung um 4 Uhr Morgens, vor der Schule, natürlich nicht. Unter der Schulzeit dürfen Schüler und Schülerinnen am Tag höchstens drei Stunden am Tag und maximal neun Stunden in der Woche arbeiten. In den Ferien gelten wiederum andere Regeln. Hier darf der Nachwuchs acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings nur von 6 – 18 Uhr. Die halbe Ferienzeit darf gearbeitet werden – die andere Hälfte dient der Entspannung und Erholung.

Nebenjobs finden Jugendliche unter anderem hier:

www.babysitting24.ch
www.ferienjob.ch
www.mini-jobs.ch

Buchtipp:

«Ferienjob, Nebenjob, Praktikum. Der ideale Praxiseinstieg für Schüler und Studenten», Elfriede V. Gerdenits, Redline Verlag, Januar 2007

Text: Natascha Mahle



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Kommentare

  • doernroeschen37 12.02.2012 16:14 Uhr
    Ich kann nur allen Eltern empfehlen Ihren Kindern einen Taschengeld Job schmackhaft zu machen. Hatte damals mein Taschengeld mit Zeitungsaustragen aufgebessert und lernte somit recht früh das wenn man etwas will, man dafür arbeiten muss.

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