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Ihre Rechte als alleinerziehende Mutter

Als alleinerziehnde Mutter müssen Sie sich Gedanken um das Sorgerecht, Unterhaltszahlungen und Ihre finanzielle Situation machen.  Die Stiftung Mütterhilfe hat in einem Merkblatt zusammengestellt, was unverheiratete, alleinerziehende Mütter wissen sollten.

Tipps und Hilfe für alleinerziehende Mütter gibt es bei der Mütterhilfe.

Alleinerziehende Mütter können Hilfe bei einer Elternberatungsstelle bekommen, wenn es Probleme bei der Vaterschaftsanerkennung geben sollte.

Hier erfahren Sie alles zu den Themen Arbeitssituation, Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsregelung. Die Mütterhilfe ist eine private Stiftung und unterstützt seit über 70 Jahren Schwangere, Mütter, Väter und Paare, die in eine psychische oder finanzielle Notlage geraten sind.

Tipps und Informationen rund um die persönliche Arbeitssituation: Sie stehen nach Ablauf der Probezeit, während der Schwangerschaft und bis zur 16. Woche nach der Geburt unter Kündigungsschutz. Möchten Sie nach der Geburt mit einem reduzierten Arbeitspensum weiter arbeiten? Sprechen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er Ihnen bei der Reduktion des Arbeitspensums entgegen kommt. Melden Sie sich so früh wie möglich für mehrere, für Sie gut erreichbare Krippenplätze an, wenn sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten werden.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie zum Vater Ihres Kindes ein gutes Verhältnis haben, ist es ratsam, die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt eintragen zu lassen. Das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde gibt Ihnen Auskunft über die nötigen Unterlagen, die Sie beide vorlegen müssen. Wenn der zukünftige Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen, bekommen Sie nach der Geburt Hilfe durch die Elternberatungsstelle oder das Jugendsekretariat an Ihrem Wohnort.

Unterhalts- und Sorgerechtsregelung

Ein bis zwei Monate nach der Geburt Ihres Kindes werden Sie von der Elternberatungsstelle (für die Stadt Zürich, Merkblatt unter www.stadt-zuerich.ch ) oder vom Jugendsekretariat Ihres Wohnortes zum Gespräch eingeladen. Aufgrund der Einkommensverhältnisse des Kindsvaters wird der Betrag für die Alimente festgelegt. Diese Stelle regelt im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen auch das Sorgerecht. Ist der Vater nicht bereit, freiwillig an diesem Gespräch teilzunehmen, gehen Sie zum ersten Gespräch alleine hin, er wird später direkt von der zuständigen Stelle eingeladen.

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