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Ihr Baby, 8 Wochen alt: Die erste Impfung

Mit 2 Monaten hat Ihr Baby die nächste Vorsorgeuntersuchung, bei der auch gleich die erste Impfung durchgeführt wird. Mit 8 Wochen endet Ihr Beschäftigungsverbot, der Mutterschutzurlaub geht aber weiter. Haben Sie sich schon Gedanken zur Kinderbetreuung gemacht, falls Sie wieder arbeiten wollen?

Bei der ersten Impfung wird gegen verschiedene Krankheiten geimpft.
Mit zwei Monaten ist der erste Impftermin. Foto: iStockphoto, Thinkstock

Entwicklung Ihres Babys: Termin zur ersten Impfung

Ihr Baby ist nun schon zwei Monate alt und wie hat es sich in seinen ersten acht Lebenswochen schon verändert! Das Sehvermögen verbessert sich ständig. Ihr Kleines wird aufmerksam Dinge in seiner Umgebung mit den Augen verfolgen und den Kopf hin und her drehen, damit es alles mitbekommt, was es interessant findet. Kräftige Farben faszinieren es besonders. Ausserdem wird es wahrscheinlich versuchen, Grimassen nachzuahmen, die ihm vorgeführt werden. Wenn Sie zum Beispiel die Zunge herausstrecken, werden Sie eventuell sehen, dass Ihr Baby Ihnen nun auch die Zunge herausstreckt.

Mit 8 Wochen ist es Zeit für die nächste Vorsorgeuntersuchung. Hierbei wird Ihr Kinderarzt wieder untersuchen, ob sich Ihr Baby altersgerecht entwickelt. Zum Beispiel wird er prüfen, ob Ihr Baby Blickkontakt herstellen kann und ob es auf freundliche Ansprache reagiert. Gegenstand der Untersuchung wird auch sein, ob Ihr Baby Dinge mit den Augen verfolgt und ob es schon greifen und Sachen halten kann. Bei diesem Termin steht nun auch die erste Impfung an. Nach dem Impfplan wird mit zwei Monaten gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio) sowie gegen Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung (Haemophilus inflenzae Typ b) geimpft. Neuerdings wird auch noch eine zusätzliche Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.

In der Schweiz besteht kein Impfzwang und Eltern stehen Impfungen zum Teil kritisch gegenüber. Manche Eltern entscheiden sich sogar ganz gegen das Impfen, da für sie die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung die Gefahr einer tatsächlichen Erkrankung übersteigen. Lassen Sie sich am Besten von Ihrem Kinderarzt beraten, wenn Sie sich unsicher sind. Falls Sie überlegen, Ihr Kind nicht impfen zu lassen, sollten Sie die Vor- und Nachteile sehr genau gegeneinander abwägen.

Tipps für die Eltern: Mutterschutz und Kinderbetreuung

Wenn Ihr Baby 8 Wochen alt ist, endet für die Mutter das Beschäftigungsverbot im Schweizer Mutterschutz.  Der Mutterschaftsurlaub reicht jedoch noch bis 14 Wochen nach der Geburt. Falls Sie eine Rückkehr zu Ihrem Arbeitsplatz planen, haben Sie sich sicher schon in der Schwangerschaft Gedanken über die Kinderbetreuung gemacht. Vielleicht gehören Sie zu jenen glücklichen Eltern, die sich dabei auf die Grosseltern stützen können? Laut dem Bundesamt für Statistik kann sich mehr als die Hälfte der Eltern über Kinderbetreuung durch das Grosi freuen. Die meisten Familien, die diese Option nicht haben, entscheiden sich sonst für eine Kinderkrippe oder eine Tagesmutter.

Falls Sie noch stillen, wenn Sie wieder arbeiten gehen, müssen Sie deshalb nicht abstillen. Als stillende Mutter geniessen Sie besonderen Schutz. So dürfen Sie zum Beispiel keine gesundheitsgefährdende Arbeit ausführen. Ausserdem muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zeit zum Stillen freigeben. Ist es nicht gut umsetzbar, dass Sie Ihr Baby während des Arbeitstages stillen, dann könnte Milch abpumpen eine gute Lösung für Sie sein.

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