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Der Bundesrat will Familien steuerlich entlasten. Der Ständerat hat die Reform abgesegnet, die Nationalratskommission entscheidet am 17. August. Die SVP droht mit einer Volksinitiative. Über die Frage, was denn genau eine Familie ist, streitet man sich in Bern.
Wie lautet die Definition für Familie? In Bern ist man sich nicht einig.
Eigentlich sind sich alle einig: Familien müssen entlastet werden, besonders von der Steuer. Doch beim „Wie“ der Umsetzung scheiden sich die Geister. Den Kantone missfällt der Vorschlag des Bundesrats bezüglich Elterntarif und Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs.
Der SVP missfällt die „Diskriminierung“, die Eltern betreffen soll, die ihre Kinder selbst erziehen gegenüber denjenigen Eltern, deren Kinder Kosten verursachende Betreuungseinrichtungen nutzen.
Dem Verband Alleinerziehender SVAMV missfällt, dass die Kantone mit der Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG künftig die Möglichkeit erhalten sollen, den Einelternfamilien höhere Steuern aufzubürden. Und befürchtet eine Benachteiligung der wirtschaftlich schwächsten Familien. Aber sind Kinder mit einem Elter auch wirklich eine Familie? Die Antwort auf diese Frage wird in Bern je nach Lager auch mal mit Nein beantwortet.
Die Streitpunkte
Der Ständerat hat in einer Sondersession dennoch am 10. August die Vorlage des Bundesrats gutgeheissen. Am 17. August behandelt die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Reform des StHG. Gestritten wird um die folgenden Hauptpunkte, die der Bundesrat vorgelegt hat, und die gemäss Entscheid des Ständerats 2011 in Kraft treten sollen.
- Elterntarif:
Pro Kind sollen Eltern den Betrag von 170 Franken vom Steuerbetrag abziehen können. Der Kinderabzug von 6800 Franken von Einkommen bleibt bestehen. - Fremdbetreuungskosten:
Für Kinder, die fremd betreut werden, können Eltern maximal 12'000 Franken vom Einkommen abziehen – bis maximal zum 14. Altersjahr des Kindes. - Artikel 11 Absatz 1 StHG Der Absatz soll neu so abgeändert werden, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, den Einelternfamilien höhere Steuern als verheirateten Eltern aufzubürden. Das Parlament möchte eine Gleichstellung der Einelternfamilie mit der intakten Familie. Die Kantone pochen auf ihre Tarifhoheit.
Für die Vorlage warb Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Und das, obwohl Steuerausfälle für den Bund in der Höhe von 500 Mio. Franken und für die Kantone in der Höhe von 100 Mio. Franken erwartet werden. Nach zwei Steuersenkungen für Unternehmen sei es höchste Zeit, etwas für Familien zu tun, sagte SP-Ständerätin Anita Fetz gegenüber dem Bund.
Konfrontation mit den Kantonen
Die Kantone hatten vor dem Entscheid des Ständerats gegen den Elterntarif lobbyiert. Der Elterntarif würde das Steuersystem verkomplizieren. Erwartet wird zudem, dass der Anteil der Personen, die keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen muss, von heute 20 Prozent auf über 30 Prozent steigt. Je weniger Personen aber noch direkte Bundessteuer bezahlen müssen, desto stärker dürfte die Bereitschaft zur Erfüllung der Steuerpflicht sinken.
Die Ständeräte – die Vertreter der Kantone - scherten sich allerdings in der Sondersession erstaunlich wenig um die Bedenken ihrer Kantone. Nun liegt das Geschäft beim Nationalrat.
Armutsfalle für Alleinerziehende?
Brisant an der Sache ist ein Detail, das in der Presse bislang kaum diskutiert wurde. Artikel 11 Absatz 1 soll im StHG nämlich so abgeändert werden, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, den Einelternfamilien höhere Steuern aufzubürden. Einelternfamilien würden nicht in den Genuss der gleichen Rechte kommen wir Verheiratete mit Kindern. Obwohl sie Untersuchungen gemäss über weniger Einkommen und Zeit verfügen und stärker der Armut ausgesetzt sind wie verheiratete Eltern.
Sollen aber Halbfamilien, also Kinder mit nur einem Elternteil, gleich behandelt werden wie intakte Familien? Und: Wie zeitgemäss ist ein Festhalten an der Vorstellung der intakten Familie mit zwei Eltern eigentlich noch?
Das Bundesamt für Statistik hat errechnet, dass die Zahl der Einelternfamilien bis 2030 um 8 Prozent steigen und die der intakten Familien um 12 Prozent sinken werden.
Das Parlament in der Schweiz muss sich am 17. August also zuerst mit der Frage beschäftigen, was eigentlich eine Familie ist. Zählen Konkubinatspaare mit Kindern und Alleinerziehende mit Kindern oder Verwitwete mit Kindern auch dazu? Falls ja, müssten auch sie von der Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes profitieren können, das ja alle Familien steuerlich entlasten möchte.
SVP droht mit Volksinitiative
Sollte der Nationalrat die vom Ständerat abgesegnete Reform allerdings gutheissen, droht die SVP mit einer Volksinitiative. Die SVP will keine gesonderten Steuerabzüge für die Fremdbetreuung von Kindern. Das Familienmodell der Doppelverdiener solle nicht durch Steuerabzüge begünstigt werden.
Alle Eltern müssten gleich behandelt werden, unabhängig von der gewählten Lebensform, sagte SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi gegenüber dem Bund. „Es schreibt ja niemand vor, dass die Frauen arbeiten sollen“, wird Bortoluzzi zitiert, „sie machen das freiwillig“.
Für die SVP kommt ein Abzug für Fremdbetreuung einer Diskriminierung der Eltern gleich, die ihre Kinder selber betreuen. Sie strebt deshalb eine generelle Verdoppelung des Kinderabzugs für alle Eltern auf 12'000 Franken an.
Letztlich würden alle Eltern von der SVP-Volksinitiative profitieren, beteuert die SVP. Alle Eltern? Was die SVP unter einer Familie versteht, ob dieses Verständnis auch alleinerziehende, verwitwete oder unverheiratete Eltern mit Kindern umfasst, das ging aus den Ausführungen bislang nicht hervor.
Text: Kathrin FischerNewsletter
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