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Schwangerschaft bei Jugendlichen

Die Nachricht: «Sie sind schwanger» ist für viele Teenager ein Schock. Geplant ist das Baby meist nicht. Gut, wenn die eigene Familie im Hintergrund den Rücken freihält. Schlecht, wenn der Vater des Kindes und die eigenen Eltern nicht dahinter stehen, Sie im Stich lassen. Suchen Sie deshalb schnell Beratungsstellen auf, die Ihnen weiterhelfen können.

Teenager, die schwanger sind, können Hilfe suchen.
Schwangere Teenager sollten sich beraten lassen. Foto: iStock, Thinkstock

Entscheidungsfindung:  Sie können selber entscheiden, ob Sie Ihr Kind austragen wollen oder nicht. Denn im rechtlichen Sinn (ZGB 16) gelten Sie ab etwa 13 Jahren als urteilsfähig und damit in der Lage, vernunftgemäss zu handeln, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt und damit volljährig sind. Sie können Beratungsstellen aufsuchen, die Sie bei der Entscheidung unterstützen. Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, ist ein Beratungsgespräch vor einem Abbruch der Schwangerschaft verpflichtend.

Sorgerecht

Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, wird es für Ihr Kind einen Vormund geben. Er behält das Sorgerecht für das Kind bis Sie volljährig sind. Diese Person muss dafür sorgen, dass Ihr Kind angemessen (seinen Bedürfnissen entsprechend) betreut und erzogen wird. Sie kann entscheiden, ob das Kind bei Ihnen bleiben kann oder in eine Pflegefamilie oder ein Kinderheim kommt.  Der Vormund wird mit Ihnen zusammen nach der passenden Lösung suchen. Erst am 18. Geburtstag wird man mündig (ZGB 14) und dann können Sie über Ihr Kind selbst entscheiden.

Finanzen

Ihre Eltern sind weiterhin verpflichtet, für Ihren Unterhalt aufzukommen. Wenn sie in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen sie auch für den Unterhalt Ihres Babys aufkommen. Ausser der Vater des Babys zahlt Unterhaltsbeiträge. Der Vater des Kindes wird aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Ist er selber noch nicht 18 Jahre alt, müssen seine Eltern ihr Einverständnis zur Anerkennung geben. Sollte er sich weigern, eine Anerkennung zu unterschreiben, wird der Vormund Sie unterstützen, damit er doch unterschreibt. Der Vater sollte einen Unterhaltsbeitrag zahlen je nachdem wieviel er selbst verdient oder seine Eltern. Die Höhe wird in einem Unterhaltsvertrag geregelt. Im Kanton Zürich gibt es Beiträge für Mütter, welche ihr Kind in den ersten zwei Jahren zu mindestens 50 Prozent selber betreuen.

Ausbildung

Da Sie noch minderjährig sind, haben Sie vermutlich noch keinen Schulabschluss oder Sie stehen mitten in Ihrer Ausbildung. Damit Sie Ihre Zukunft auch finanziell gut absichern können, ist es sehr wichtig, dass Sie eine gute schulische und berufliche Grundlage haben. Eine fehlende oder mangelnde Ausbildung bedeutet ein grösseres Armutsrisiko für Sie und Ihr Kind. Brechen Sie nicht alle Zelte ab, versuchen Sie, Ihren Ausbildungsplatz (Schule, Lehrstelle) zu erhalten. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihren Eltern, den Lehrpersonen und/oder dem Lehrmeister/ der Lehrmeisterin. Oft ist es möglich, dass Sie Ihre Ausbildung bis kurz vor der Geburt fortsetzen und nach dem Mutterschaftsurlaub (mind. 8 Wochen) wieder aufnehmen können.

Mütterhilfe

Als minderjährige Schwangere wohnen Sie wahrscheinlich noch bei Ihren Eltern. Die neue Situation ist auch für sie nicht einfach und verlangt von der ganzen Familie viel Toleranz und Verständnis! Besprechen Sie mit Ihren Eltern, wie Sie die neue Situation mit einem Baby für alle gut organisieren können. Es wäre schön, wenn sie Ihnen im Alltag und bei der Betreuung Entlastung anbieten könnten. Sind Ihre Eltern selber berufstätig, wird die/der VormundIn Ihnen helfen andere Betreuungsmöglichkeiten wie einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter zu finden, damit Sie, wenn möglich, Ihre Ausbildung fortsetzen können.

Es ist leider auch möglich, dass sich die Beziehung zu Ihren Eltern durch die Schwangerschaft verschlechtert und ein weiteres Zusammenleben durch grosse Spannungen nicht möglich ist. Vielleicht ist auch die Wohnung für ein weiteres Familienmitglied zu klein. Der Vormund Ihres Kindes wird dann mit Ihnen und Ihren Eltern besprechen, ob ein Umzug in eine Mutter-Kind-Wohngemeinschaft sinnvoll wäre. Möglicherweise können Sie dort besser lernen, mit den neuen Herausforderungen im Alltag mit einem Kind umzugehen. Allerdings sind die Kosten für einen solchen Aufenthalt recht hoch. Leben Ihre Eltern in guten finanziellen Verhältnissen, sind sie verpflichtet, diese Ausgaben mitzufinanzieren.

Es ist eine Herausforderung für Sie als Teenagermutter, die neue Situation für sich und Ihr Kind gut einzurichten. Unterstützung bekommen Sie wahrscheinlich aus Ihrem familiären Umfeld. Vielleicht brauchen Sie aber noch zusätzlich externe Beratung. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung von Adressen und Angeboten:

  • www.muetterhilfe.ch: Entscheidungsfindung, Beratung und Begleitung während Schwangerschaft und Mutterschaft, auf Wunsch Unterstützung bei Gesprächen mit Eltern, Babyausstattung, finanzielle Unterstützung für Geburtsvorbereitungs-, Mutter-Kind-Kurse, etc.
  • www.lustundfrust.ch: Sexualberatung, Entscheidungsfindung, Beratung bei ungeplanter Vaterschaft
  • www.appella.ch, www.frauenambulatorium.ch, www.frauenbund-zh.ch: Entscheidungsfindung

 

 

Text: mütterhilfe

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