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Ein Ehevertrag lohnt sich nicht für alle Paare

Bei der Heirat wird Ihre güterrechtliche Situation im Falle einer Scheidung automatisch vom Gesetz festgelegt. Mit einem Ehevertrag haben Sie die Möglichkeit, eine andere Regelung zu bestimmen. Dies lohnt sich jedoch nicht für alle Paare.

Bei der Hochzeit denkt niemand an eine mögliche Scheidung
Verheiratete Paare könnten es bereuen, nicht früh genug an einen Ehevertrag gedacht zu haben. (Bild: Tatiana_Sushchenia/iStock, Thinkstock)

Sie stehen kurz vor der Hochzeit oder sind glücklich verheiratet? Logischerweise können Sie es sich kaum vorstellen, dass Sie sich von Ihrem/Ihrer EhepartnerIn vielleicht einmal scheiden lassen. Der Gedanke daran ist einfach absurd. Dennoch sollten Sie sich über Ihre finanzielle Lage im Falle einer Scheidung im Klaren sein. Die Statistik spricht eine deutliche Sprache. Gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik wird knapp jede zweite heute bestehende Ehe im Laufe der Jahre noch geschieden werden.

Wenn ein Paar heiratet wird die Verwaltung des Vermögens automatisch auf gesetzlicher Ebene geregelt. Es gilt die so genannte Errungenschaftsbeteiligung. Lässt sich das Paar scheiden, wird das Vermögen, welches beide Partner während der Ehe gemeinsam angehäuft haben, halbiert. Jeder erhält gleich viel. Das persönliche Vermögen, welches jeder in die Ehe hinein gebracht hat, wird dabei nicht berücksichtigt und bleibt bei demjenigen, dem es vor der Hochzeit gehörte.

Güterstand eines Ehepaars wird geregelt

Ist ein Ehepaar mit der automatischen Regelung der Errungenschaftsbeteiligung nicht zufrieden, so kann es in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand festlegen. Neben der Errungenschaftsbeteiligung gibt es noch den Güterstand der Gütergemeinschaft und den der Gütertrennung. Bei einer Gütergemeinschaft verschmelzen die Vermögen des Paares vor und während der Hochzeit zu einem grossen Ganzen und werden bei einer Scheidung durch zwei geteilt. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner strikt voneinander getrennt. Auch während der Ehe muss jeder für sich selbst schauen, dass er finanziell auf gesunden Beinen steht.

Wie viele Eheverträge und mit welchem Güterstand jährlich abgeschlossen werden, ist statistisch nicht erfasst. Die Anwältin Anna Schuler-Scheurer von der Kanzlei Bürgi-Nägeli in Zürich kann so nur ihren persönlichen Eindruck aus dem Berufsleben schildern: «Die Gütergemeinschaft ist eine übriggebliebene Institution und wird fast nicht mehr praktiziert. Grob geschätzt, würde ich sagen, schliesst nur jedes 50. Ehepaar einen Ehevertrag und wählt dann meistens den Güterstand der Gütertrennung.» In der Regel seien dies Ehen, in welchen beide Partner gut verdienen und teilweise an einem Unternehmen beteiligt sind.

Es kommt auch oft vor, dass Paare einen Ehevertrag wollen, um eine modifizierte erbrechtliche Regelung abzuschliessen. Mit einer zusätzlichen Klausel zur automatischen gesetzlichen Regelung vereinbaren sie, dass beim Tod des einen Ehepartners das gesamte Vermögen aus der Zeit der Ehe dem Überlebenden zusteht. Bei der gängigen Errungenschaftsbeteiligung wird die dem Verstorbenen zustehende Hälfte der Vermögensgewinne aus der Ehe unter den Erben aufgeteilt. Das würde heissen, die Witwe oder der Witwer bekäme nicht alles, sondern müsste das Vermögen mit den Kindern und eventuell auch Enkeln teilen.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag:

  • regelt den Güterstand, in welchem ein Ehepaar lebt:
  1. Errungenschaftsbeteiligung: Angehäuftes Vermögen vor der Eheschliessung bleibt im Besitz der einzelnen Parteien, gemeinsam angehäuftes Vermögen während der Ehe wird halbiert.
  2. Gütergemeinschaft: Die Vermögen beider Ehepartner verschmelzen zu einem Gesamtvermögen und werden bei der Scheidung halbiert.
  3. Gütertrennung: Die Vermögen beider Ehepartner sind strikt voneinander getrennt.
  • muss notariell beglaubigt werden.
  • kann vor der Hochzeit und zu jeder Zeit während der Ehe abgeschlossen werden.
Ein Ehevertrag regelt den Güterstand oder die Erbrechte

Nebem dem Güterstand oder einer erbrechtlichen Regelung kann im Ehevertrag nichts festgelegt werden. (Bild: Stadtratte/iStock, Thinkstock)

In der Schweiz sind Eheverträge eher selten nötig. Im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland oder den USA werden bei uns neben dem Güterstand oder einer erbrechtlichen Regelung keine zusätzlichen Bestimmungen wie beispielsweise der Unterhalt der Ehefrau und/oder allenfalls der Kinder nach der Scheidung festgelegt. Da für viele Paare die automatische Regelung der Errungenschaftsbeteiligung befriedigend auf ihre finanzielle Lage zugeschnitten ist, macht dies einen Ehevertrag meistens auch nicht nötig.

Schuler-Scheurer empfiehlt daher nicht allen Paaren einen Ehevertrag: «Wenn beide Ehepartner gut verdienen und ihre Vermögensentwicklung nicht absehbar ist, lohnt sich ein Ehevertrag eher. Bringt jemand beispielsweise ein Firmenvermögen mit in die Ehe, besitzt Liegenschaften im In- und/oder Ausland oder auch umfangreiche Wertanlagen, kann es bei einer Scheidung kompliziert werden. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung ist dann sicherlich hilfreich.»

Sich frühzeitig Gedanken machen

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Ehe geschlossen werden. Schnelles Handeln ist also nicht zwingend. Es lohnt sich allerdings, wenn man sich frühzeitig Gedanken dazu macht und mit dem Partner schon vor der Ehe darüber spricht. «Ein Ehevertrag kann schon für Spannungen sorgen, wenn man seinen Partner unerwartet mit dem Wunsch nach einem Vertrag mit Gütertrennung überrascht», meint Schuler-Scheurer.

Wer sich für einen Ehevertrag interessiert, dem empfiehlt Schuler-Scheurer, mit einem Notar in Kontakt zu treten. Dieser kann Ihnen die konkreten Folgen Ihres Ehevertrags aufzeigen. Beachten Sie dabei, dass Sie von einem Notar nicht einseitig beraten werden. Wenn Sie Empfehlungen für einen möglichst vorteilhaften Vertrag für sich persönlich wollen, dann empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt.

Zur Abschliessung eines Vertrags braucht es ebenfalls einen Termin beim Notar. Dieser setzt den Vertrag auf und muss ihn schlussendlich auch beglaubigen. Die Gebühren für einen Ehevertrag sind kantonal unterschiedlich geregelt. Zusätzlich hängt der Preis davon ab, wie umfangreich der Vertrag ist. So bewegt sich beispielsweise im Kanton Bern die Tarifspannweite von 500 Franken mit Standard-Vertrag bis zu 3000 Franken, falls im Vertrag viele Einzelheiten geregelt sind.

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