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So reisen Sie richtig mit Kindern

Mit Kindern verreisen kann herausfordernd sein. Für die optimale Planung hat TCS einen Ratgeber zusammengestellt - wertvolle Tipps für das richtige Reisen mit Kindern.

Reisen mit Kindern im Auto
Verreisen mit Kindern: Nicht immer einfach, da der Nachwuchs auch im Auto nicht lange stillsitzen kann. Bild: AleksandarNavic, Getty Images.

Das Reiseziel und die Anfahrt mit kleinen Kindern ist vor allem medizinischen und sanitären Voraussetzungen unterstellt. Obwohl Kinder gesundheitlich anfälliger sind als wir, können sie problemlos mit allen Transportmitteln reisen. Es muss jedoch vor grosser Hitze, mangelnder medizinischer und hygienischer Infrastruktur und starken Ernährungsabweichungen (sogar wenn man stillt) vor Ort gewarnt werden.

Am besten besprechen Sie Ihr Reiseziel mit Ihrem Kinderarzt, der Sie gegebenenfalls auf die Gefahren und die nötigen Vorsichtsmassnahmen sowie die gesundheitlichen Risiken des gewünschten Reisezieles aufmerksam machen kann und packen Sie immer eine Reiseapotheke.

Pass oder Identitätskarte

Kinder bis zu 15 Jahren können im Pass ihrer Eltern eingetragen sein, ab sechs Jahren ist ein Foto erforderlich. Ab 15 Jahren benötigen sie ein eigenes Dokument, das an der zuständigen Amtsstelle des Wohnsitzkantons ausgestellt, verlängert oder erneuert werden kann. Ein Modell einer Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind kann in den TCS-Geschäftsstellen bezogen werden. Für den Fall, dass nur ein Elternteil mit dem Kind heimreisen muss, die Kinder mit Vorteil in die Pässe beider Eltern eintragen, oder einen eigenen Pass ausstellen lassen.


ETI-Schutzbrief

Im Falle einer Panne, eines Unfalls, bei Krankheit oder anderen Vorkommnissen, die Ihre Reise stören oder sogar zur Annullierung oder einem verfrühten Heimkehren führen, steht Ihnen ein professionelles Team zur Verfügung, das die Angelegenheit in die Hand nimmt. Die zusätzlichen Ausgaben, die solche Ausnahmesituationen mit sich bringen, werden Ihnen im Rahmen der ETI-Schutzleistungen rückerstattet. Den ETI-Schutzbrief gibt es in der Version Europa (für motorisierte und nicht-motorisierte Mitglieder) oder mit weltweiter Deckung: ETI-Schutzbrief Welt (nur für Personen).

  • Mit Babys reisen
    Heutzutage kann man mit Babys überallhin verreisen. Auch gibt es kein Verkehrsmittel, das im vorhinein auszuschliessen ist. Wichtig in diesem Alter sind vor allem ein angenehmes Umfeld und die vertrauten Gesichter. Ein Säugling braucht jedoch viel Ruhe und eine gewisse Regelmässigkeit.
  • Kleinkinder
    Zwischen 9 Monaten und 2 1/2 Jahren hat das Kleinkind einen praktisch unstillbaren Bewegungsdrang. Für Reisen ist dies das kritische Alter. Wappnen Sie sich mit Geduld und nehmen Sie Spielzeug, Bilderbücher, Biskuits und Schoppen mit ins Gepäck. Am Ferienort ist ein sicheres Umfeld ausschlaggebend, damit sich Ihr Sprössling frei bewegen kann.
  • 3 bis 6 Jahre
    In diesem Alter ist das Kind schon verständiger und es kann ihm erklärt werden, dass es etwas dauert, bis man ans Meer kommt oder wieder beim Campingplatz angelangt. Wichtig ist jedoch, dass die Reiseabschnitte nicht zu lang sind und dass das Kind regelmässig Gelegenheit zum Austoben hat. Alles braucht unendlich viel Zeit in diesem Alter. Nehmen Sie sich deshalb nicht zuviel vor, damit die Reise nicht zur Strapaze wird. Der kleine Passagier ist bereits für vielerlei Abwechslung empfänglich (siehe Abschnitt "Spiele für unterwegs"). Am Ferienort spielen die Kleinen lieber stundenlang am Bergbach oder bauen an einer Sandburg, als sich historische Monumente oder andere Sehenswürdigkeiten zu Gemüte zu führen. Von Rundreisen mit Kindern dieser Altersgruppe ist abzuraten.
  • 6 bis 12 Jahre
    Sie wollen sich austoben, Lärm machen, überall hinaufsteigen, Neues entdecken, baden und spielen können. Mehr Spass macht es selbstverständlich noch in Gesellschaft anderer Kinder. Unter 12 Jahren - je nach Temperament natürlich - sollten Ferien ohne festen Standpunkt vermieden werden. Die ermürbende Suche nach Hotelzimmern oder Restaurants macht Kindern überhaupt keinen Spass. Am besten lassen Sie sie ihre Unterhaltung für unterwegs selber vorbereiten. Bestehen Sie jedoch darauf, dass keine allzu sperrigen, lärmigen oder die Konzentration des Fahrers beeinträchtigenden Gegenständen mitgenommen werden.
  • Jugendliche
    Sie wünschen sich etwas mehr Unabhängigkeit und haben höhere Ansprüche. Sie würden gerne nicht nur schwimmen, sondern auch wasserskifahren oder windsurfen, reiten oder eine Höhle erforschen. Ausschlaggebend ist jedoch die Gesellschaft anderer Jugendlicher.

Die Ferienveranstalter bieten ein weitreichendes Ferienangebot für Familien an. Dieses reicht von der organisierten Flugreise ans Meer, über Feriendörfer und Ferienwohnungen bis zu Campingplätzen und Kinderhotels. Erkundigen Sie sich bei Reisen TCS.

Hotelferien In den meisten Ländern haben sich Hotels auf die Familienkundschaft eingestellt. Dort werden viele attraktive Tätigkeiten wie Zirkusmachen, Ausflüge, Spiele, Sport, Basteln usw. für die kleinen Gäste angeboten. Ein Babysitterdienst, Spielzimmer und Spielplätze sorgen dafür, dass auch die Eltern etwas zur Ruhe kommen. Erkundigen Sie sich bei der Verkehrszentrale Ihres Reiselandes nach "Kinderfreundlichen Hotels" oder in der Schweiz beim "Klub kinderfreundlicher Schweizer Hotels", 8784 Braunwald, Tel. 055-643 30 30.

Informieren Sie sich vor der Buchung, welche Dienstleistungen zu welchen Preisen das Hotel für Kinder anbieten kann.

Geben Sie grösseren Kindern eine Visitenkarte des Hotels (oder eine vorab vereinbarte Telefonnummer) sowie eine lokale Telefonkarte mit, damit sie bei Schwierigkeiten jederzeit Kontakt mit Ihnen aufnehmen können. Wichtig ist auch, dass sie sich vor Ort dann tatsächlich eines Telefons bedienen können (Trockenübung).

Ferienwohnung

Die Schweizer Reisekasse REKA, Neuengasse 15, 3001 Bern, Tel. 031-329 66 33 veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern in der Schweiz. Fürs Ausland wenden Sie sich am besten an den lokalen Verkehrsverein, der Ihnen eine Liste mit den zur Verfügung stehenden Ferienwohnungen zustellt. Oder wenden Sie sich an Vermittler wie Interhome, Buckhauserstrasse 26, 8002 Zürich, Tel. 01-497 27 77, Fax 497 27 60, die Ferienwohnungen und Ferienhäuser in der Schweiz und im Ausland anbieten. Eine frühzeitige Buchung ist zu empfehlen.

Clubferien

Verschiedene Veranstalter bieten Clubferien an. Jeder kann nach Lust und Laune - und dem Alter entsprechend - seinen Hobbys frönen. Die Familie trifft sich beim Essen wieder und hat sich viel zu erzählen. Reisen TCS oder Ihr Reisebüro unterbreiten Ihnen gerne Vorschläge für rund um die Welt.

Ermässigungen
Die meisten Ferienveranstalter bieten neben kinderfreundlichen Dienstleistungen auch beträchtliche Ermässigungen an, wobei es keine allgemeingültige Regelung gibt. Wichtig ist es, den Prospekt genau zu lesen und sich zu vergewissern, dass die Reduktionen in Ihrem ganz spezifischen Fall ebenfalls Gültigkeit haben. Die Ermässigungen auf dem grauen Markt und für Charterflüge weichen oft ab. Lassen Sie die Konkurrenz spielen, doch müssen die Preise mit den effektiven Leistungen verglichen werden.

Camping

Campingferien machen nicht nur der ganzen Familie Spass, sondern bieten zudem ein günstiges Preis/Leistungsverhältnis. Im Verzeichnis des TCS sind neben rund 350 Campingplätzen in der Schweiz auch jeweils ein paar Dutzend in Deutschland, Österreich und Spanien sowie über hundert in Italien und Frankreich aufgeführt. Speziell vermerkt sind die Sport-, Freizeit- und Kinderprogramme. Neuerdings können ebenfalls Zelte oder Bungalows mit allem Drum und Dran gemietet werden, wie zum Beispiel im TCS-Camping "L'île des Papes", F-30400 Villeneuve-lez-Avignon, Tel. 0033-4-90 15 15 90, Fax 0033-4-90 15 15 91.

Jugendherbergen

Jugendherbergen bieten auch Familien Unterkunft. Vielfach werden sie in Familienräumen untergebracht. Auch können Frühstück und andere Mahlzeiten zu günstigen Preisen in der Jugendherberge eingenommen werden. Es ist von Vorteil, im voraus zu reservieren. Auskünfte und den Führer für In- und Ausland erhalten Sie bei "Schweizer Jugendherbergen", Schaffhauserstrasse 14, Postfach 161, 8042 Zürich, Tel. 01-360 14 14, Fax 01-360 14 60.

Privatunterkünfte

In aller Herren Länder werden Unterkünfte bei Privatleuten angeboten. Die Verkehrsverbände der einzelnen Länder stellen Ihnen gerne einen entsprechenden Führer oder eine Adressliste zur Verfügung. In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, können Sie über eine Zentrale direkt buchen. Sogar wenn Sie eine Rundreise unternehmen wollen.

Auf dem Bauernhof

Vermehrt werden Unterkünfte (auch für längere Aufenthalte) auf Bauernhöfen angeboten. Detaillierte Information erhalten Sie auch diesbezüglich bei der REKA, Neuengasse 15, 3001 Bern, Tel. 031-329 66 33, den entsprechenden Verkehrsverbänden des Reiselandes oder fürs Ausland bei "Eurogîtes", Place des Meuniers 7, F-67000 Strasbourg, Tel. 0033-3-88 75 60 19, Fax 0033-3-88 23 00 97.

Reiseroute

Mit Kindern sollte öfter mal eine Pause eingeschaltet werden. Gliedern Sie die Reise in Abschnitte: alle zwei Stunden eine halbe Stunde Pause, mit Vorteil im Freien. Vermeiden Sie wenn immer möglich die überlasteten Reiseperioden.

Der TCS kann Sie übrigens rund um die Uhr unter Tel. 022-417 24 24 (man spricht deutsch) über die Verkehrsbedingungen der staugefährdeten Regionen informieren und Ihnen bei der Routenplanung helfen. Er erstellt Reiserouten, die Sie über die grossen Achsen an Ihr Ziel führen und auf denen die durchschnittlichen Reisezeiten angeben sind, die Ihnen erlauben, die einzelnen Etappen zu bestimmen.

Eine willkommene Abwechslung bietet ein Ausflug zu einer Sehenswürdigkeit, die sich auf Ihrer Reiseroute befindet. Erkundigen Sie sich bei der Fremdenverkehrszentrale des Reiselandes. Achten Sie jedoch darauf, dass dieser Besuch auch für die Kinder interessant ist. Sicherlich finden sie die Fresken der neolithischen Grotte aufregender als die Friesen der neogotischen Kirche. Planen Sie genügend Zeit ein, damit dieser Ausflug eine Erholung ist.

Falls Sie unterwegs eine Nacht verbringen wollen, sollten Sie die Unterkunft vor allem in der Hochsaison vorher reservieren. Sie ersparen sich damit den Stress, mitten in der Nacht ein Hotel suchen zu müssen, das auch Kinder aufnimmt.

Autobahnen

Die Autobahnen sind nicht nur schnell und sicher, sondern bieten für Kinder auch viele Annehmlichkeiten und Entspannungsmöglichkeiten. Dies geht über die speziell ausgerüsteten Kindertoiletten mit Wickeltischen und Windelautomaten bis hin zum Kinderflaschenwärmer im Restaurant, Spezialmenüs, Kinderspielecken und Spielplätzen. Während den Ferienzeiten finden vielfach im Bereich der Autobahn-Raststätten festliche Veranstaltungen mit Orchestern, Clowns und Degustationen regionaler Spezialitäten statt. Auf den Rastplätzen (in regelmässigen Abständen entlang der Autobahn) stehen Tische zum Picknicken bereit und oft laden Sportpfade mit spezifischen Übungen für die "strapazierten" Fahrer und Mitfahrer zum Ausspannen ein.

Bei Nacht fahren

Selbstverständlich bietet es viele Vorteile, die lange Strecke in der Nachtkühle, bei wenig Verkehr und während die Kinder schlafen, zurückzulegen. Doch müssen verschiedene Punkte beachtet werden:

  • Der Fahrer sollte ausgeruht sein und sich nicht nach einem langen Arbeitstag hinters Steuer setzen.
  • Auch wenn die Kinder schlafen, sollten alle zwei Stunden Pausen eingeschaltet werden. Frische Luft ist wichtiger als schwarzer Kaffee.
  • Auch schlafende Kinder anschnallen.
  • Die Reiseroute muss sorgfältig vorbereitet werden, da die Orientierung nachts schwieriger ist.
  • Der Mitfahrer sollte wenn immer möglich wach bleiben und kontrollieren, ob der Fahrer genügend fit ist.

Um auch im Schlaf eine optimale Kopfabstützung und Gurtführung zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Schlafstütze, die in Verbindung mit den Sitzerhöhern installiert wird (Bezugsquellennachweis beim Technischen Dienst des TCS, Tel. 041-267 11 11).

  • Schnallen Sie die Kinder ausnahmslos an und seien Sie selbst ein Vorbild.
  • Engen Sie das Kind nicht zwischen Koffern ein. Ein Kind braucht mehr Bewegungsfreiheit als ein Erwachsener.
  • Sofern genügend Platz vorhanden ist, kann ein Erwachsener streckenweise ebenfalls hinten Platz nehmen und sich intensiv mit dem Kind beschäftigen.
  • Kinder nie auf der Gepäcksablage oder hinter dem Heckfenster liegen lassen.
  • Lassen Sie das Kind niemals allein im Auto, auch wenn es tief schläft. Das Gefühl, verlassen zu werden, weil niemand mehr da ist, wenn es aufwacht, löst bei Kindern grosse Ängste aus.
  • Das Auto wenn möglich immer so parkieren, dass die Fahrbahn nicht überquert werden muss. Lassen Sie die Kinder nicht auf der Strassenseite ein- und aussteigen.
  • Stellen Sie vor Fahrbeginn die Kindersicherungen ein, so dass die Türen während der Fahrt nicht geöffnet werden können.
  • Vermeiden Sie schnelles Beschleunigen, rasante Kurvenfahrten und starkes Bremsen, damit den Kindern nicht schlecht wird.

Bei Fahrten in heisse Länder

Was die kleinen Passagiere am meisten zu schaffen macht, ist die heisse Sonne. Hier einige Tipps, die Sache etwas erträglicher zu gestalten:

  1. Installieren Sie Sonnenrollos oder Klimafolien an die Fenster, damit den Kindern nicht die pralle Sonne ins Gesicht scheint.
  2. Schützen Sie die Frontscheibe während den Nichtreisezeiten mit Sonnenschutzkartons, damit die Innentemperatur nicht allzu stark ansteigt.
  3. Stellen Sie die Klimaanlage nicht tiefer als auf 24° ein, damit der Unterschied zur Aussentemperatur nicht allzu krass ist, was zu Erkältungen führen könnte.

Beladen

Bei starkem Bremsen oder sonstigen brüsken Fahrmanövern können die Gegenstände im Auto zu gefährlichen Geschossen werden. Deshalb sollte beim Beladen auf folgende Punkte geachtet werden:

  1. Wenn immer möglich kein Gepäck im Passagierraum unterbringen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt: schweres Gepäck nach unten, leichtes nach oben.
  2. Die Koffer und Taschen quer zur Fahrtrichtung und so nahe wie möglich an die Rücksitzlehne plazieren.
  3. Bei Schräghecklimousinen oder Kombis den Laderaum nach Möglichkeit nicht über die Oberkante der Rücksitzbank hinaus beladen. Die Ladung grossflächig mittels Decke oder Netz absichern und mit Spanngurten festzurren. Einfache Gummi-Expander bieten bei einem Unfall keinen Schutz.
  4. Den Kindern in den Innenraum nur weiche oder sehr leichte Spielsachen mitgeben und auf Getränkebehälter und Kühlboxen verzichten. Lieber öfter mal eine Pause einlegen.

Sicherheit im Auto

  • Reboardsysteme (rückwärtsgerichtet), die auf dem Vordersitz installiert werden, auf keinen Fall an einem Platz mit Airbag montieren.
  • Darauf achten, dass die Gurten immer satt anliegen. Bei einem Crash stellt die sogenannte "Gurtlose" ein zusätzliches Risiko dar.
  • Den Dreipunktgurt nie unter die Achsel legen, um ein eventuelles Scheuern des Halses zu vermeiden. Dies birgt ein hohes Verletzungsrisiko und weist auf einen falschen Sitz hin.
  • Kinder nie auf den Schoss nehmen, da sie im Falle eines Unfalls nicht gehalten werden können.

Natürlich können sich Kinder nach einer gewissen Zeit gegen das System sträuben und versuchen, sich daraus zu befreien. Erklärungen zum Sinn und Zweck dieser Massnahmen werden aber auch von kleineren Passagieren begriffen. Auf keinen Fall Ausnahmen gewähren, damit es nicht jedes Mal zu Diskussionen kommt. Und schnallen Sie sich selbst an, damit die Kinder merken, dass diese Sicherheitsmassnahme für alle gilt.

Rückhaltesysteme

Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen gelten für die Schweiz. Es ist untersagt, ein Kind unter 7 Jahren auf dem Vordersitz mitfahren zu lassen, es sei denn in einem homologierten, dem Alter entsprechenden Rückhaltesystem. Für die Sicherheit der Kinder bis zu 12 Jahren müssen sie im Auto mit einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung geschützt werden. Auf zwei bewilligten Plätzen auf den Rücksitzen dürfen drei Kinder bis zu 12 Jahren sitzen (bis zu 7 Jahren unbeschränkte Anzahl, die Kinder müssen jedoch sitzen können). Verfügt das Fahrzeug über keine Rückhaltevorrichtungen, dürfen die Kinder ungesichert fahren, wovon aus Sicherheitsgründen natürlich dringend abgeraten werden muss.

Die Bestimmungen sind von Land zu Land verschieden. In Deutschland und in Österreich etwa gilt auch für ausländische Gäste die Vorschrift, Kinder unter 12 Jahren und Personen unter 1.50 m Körpergrösse mit Rückhaltevorrichtungen, die der ECE44/03-Norm entsprechen, zu sichern.

Drei gute Gründe für Rückhaltesysteme:

  1. Sie vermeiden oder vermindern Unfallverletzungen.
  2. Sie ermöglichen eine dem Alter des Kindes angepasste Körperhaltung.
  3. Das Kind ist gut aufgehoben und lenkt den Fahrer nicht ab.

Kriterien zur Wahl eines Rückhaltesystems:

  • Achten Sie darauf, dass der Sitz nach der strengen ECE-R 44/03-Norm getestet und zugelassen ist (orangefarbenes oder rotes Etikett mit einer Kennziffer, die mit 03 beginnt).
  • Der Sitz muss für Ihren Wagen sowie Alter und Gewicht des Kindes geeignet sein, denn nicht alle Sitze passen in jedes Auto.
  • Der Ein- und Ausbau sollte unproblematisch sein, das erspart Ärger und Nerven. Lassen Sie den Sitz in Ihr Fahrzeug einbauen und laden Sie das Kind ein, darin Platz zu nehmen.
  • Die vorhandenen Fahrzeuggurte sollten verwendet werden können und der Kindersitz muss sich stramm auf den Fahrzeugsitzen befestigen lassen, standsicher sein und darf weder kippen noch verrutschen.
  • Wählen Sie einen atmungsaktiven Stoffbezug, der sich leicht entfernen und reinigen lässt.
  • Der Preis des Sitzes kann kein Entscheidungskriterium sein. Tests zeigen, dass auch preiswerte Sitze den erwünschten Schutz bieten können. Ein Preisvergleich einzelner Systeme bei verschiedenen Anbietern lohnt sich.

Behinderte Kinder

Für behinderte Kinder gibt es spezielle Ausführungen (Bezugsquellennachweis beim Technischen Dienst des TCS, Tel. 041-267 11 11).

Leistungen der Fluggesellschaften

Die Fluggesellschaften sehen ein frühzeitiges Einsteigen der kleinen Passagiere bis 2 Jahre zusammen mit ihren Eltern vor. Auch können Plätze im vorderen Teil des Flugzeuges reserviert werden, was ein bequemes und schnelles Aussteigen gewährt. Kleinkinder bis zu 2 Jahren reisen gratis, haben aber kein Anrecht auf einen Sitzplatz im Flugzeug. Auf Langstreckenflügen verfügt man für Kinder bis zu 8 Monaten über Bettchen (Reservation empfehlenswert). Für die kleinen Passagiere erhält man Babytaschen mit Windeln, Reinigungsmilch und vielfach einem Plüschtier. Die etwas grösseren Fluggäste bekommen Malbücher, Spiele oder vielleicht sogar mal eine tolle Mütze. Sofern Sie dies frühzeitig mitteilen, können Sie für den kleinen Feinschmecker sogar ein Spezialmenü - wie etwa einen Hamburger - bestellen.

Immer zur Hand...

Nehmen Sie die unentbehrlichen Sachen (wie zum Beispiel Ersatzwindeln, Babyflasche) in Ihr Handgepäck. Das erlaubt Ihnen auch bei Gepäcksverlust über das Nötigste zu verfügen. In der Regel darf der Buggy bis ans Flugzeug genommen werden. Das Flugpersonal nimmt ihn am Eingang ab und stellt ihn beim Aussteigen wieder zur Verfügung.

Spielwagons

In vielen Ländern gibt es zu gewissen Zeiten Züge mit Familienwagen und Kinderabteil. Dieser ist so ausgerüstet, dass die Kleinen sorgenlos spielen und herumtollen können. Erkundigen Sie sich bei der Reservation, ob der gewählte Zug über diese kinderfreundliche Leistung verfügt. Ein Abstecher in den Speisewagen ist auch immer eine willkommene Abwechslung, obwohl es für Familien kostspielig werden kann.

Gepäck

Sie können sich zudem die Reise erleichtern, wenn Sie Ihr Gepäck im voraus an die Hoteladresse oder den Ferienbahnhof senden (ausser Spanien und Portugal). Die Gepäckstücke müssen 4 - 5 Tage vor der Abfahrt aufgegeben werden. Weitere Auskünfte bei den SBB unter Tel. 157 22 22.

Vorsichtsmassnahmen

  • Überwachen Sie Kleinkinder genau, da sie die Bewegungen des Schiffes nicht auffangen können und leicht umfallen.
  • Wählen Sie Ihre Überfahrt in der Kabine oder auf der Brücke (Achtung, gewisse Gesellschaften bieten auch bei Unwetter keine Möglichkeit, sich im Innern des Schiffes aufzuhalten).
  • Schützen Sie Ihren Sprössling vor der Sonne und beugen Sie Seekrankheit vor (siehe Abschnitt "Gesundheitliche Tipps").

Text: TCS

Weitere Informationen:

  • Die bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung, Postfach 8236, 3001 Bern) prüft Systeme und gibt die Broschüre "Kinder im Auto" heraus. Bei jeder TCS-Geschäftsstelle ist zudem die Broschüre "Kindersitze" mit Testberichten, Vorschriften und Kaufhinweisen erhältlich.

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