Bund warnt vor gefährlichen Fastnachtskostümen für Kinder
Die staatliche Lebensmittelkontrolle zieht acht Fastnachtsverkleidungen aus dem Verkehr. Die Perücken und Kopfbedeckungen sind allesamt leicht brennbar und stellen für Kinder eine Gefahr dar.

Nicht immer ungefährlich für Kinder: Kopfbedeckungen von Fastnachtskostümen. (Bild: Kameel/iStock, Thinkstock)
Jährlich zur Fastnacht ziehen sie durch die Strassen: Die Pippi Langstrumpfs, Prinzessinnen und Indianer dieses Landes. Doch die fröhlichen Kinderkostüme bergen oft Gefahren. Denn viele sind entweder zu leicht brennbar oder es können sich Kleinteile lösen, die beim Verschlucken eine Erstickungsgefahr darstellen. Dies hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Kanton Baselland festgestellt.
Das Kantonslabor, das spezialisiert ist auf Tests von Kinderspielzeugen, hat verschiedene Fasnachtskostüme in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kantonschemiker der Schweiz und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) untersucht. Aufgrund der Tests spricht der Bund für acht Verkleidungen eine Warnung aus und hat veranlasst, dass die Artikel in den Läden aus dem Sortiment genommen werden.
Vor diesen Artikeln warnt der Bund:
- Kostüm Stella, Paw Patrol Sky (nur Haar-Reif), verkauft bei Lidl Schweiz
- Perücke Naughty Girl, verkauft bei diversen Filialen der World of Party AG, bei Tukan Schweiz AG in Boppelsen, im Paradies-Shop in Ballwil, bei Ballon Box Businger in Steinhausen, bei Semikolon in Chur und bei diversen kleineren Detailhandelsbetrieben
- Perücke Pipi, verkauft bei www.fasnachtsartikel.ch
- Native American Role Play (nur Kopfteil), verkauft bei Toys’R’us, bei Jouets Davidson, bei Manor und bei Pekabo.ch
- Fastnachtskostüm Captain Jack, (nur Bändel am Hut), verkauft bei Otto's AG und diversen kleinen Detailhandeslbetrieben
- Kostüm Winnie the Pooh Tigger, Disney, (nur Kopfteil), verkauft bei Amsler Spielwaren und Bohnenblust AG in Solothurn
- Kinder-Perücke Freche Göre, verkauft bei Manor
- Piratenkostüm Caribbean Pirate (nur Kopfbedeckung), verkauft bei Filialen der World of Party AG und diversen kleineren Detailhandelsbetrieben

Bei allen diesen Artikeln besteht Verbrennungsgefahr: Beim Haarreif des Kostüms Stella Paw Patrol Sky, bei der Perücke Naughty Girl, ...

... bei der Pipi-Perücke und beim Kopfschmuck des Indianerkostüms Native American Role Play.

Hier besteht Verbrennungsgefahr: Der Bändel am Hut des Captain Jack-Kostüms wurde vom Bund als gefährlich eingestuft, ebenfso die Kopfbedeckung des Tiger-Kostüms aus der Winnie the Pooh-Reihe.

Auch für diese beiden Verkleidungen hat der Bund den Verkauf gestoppt: Für die Perücke Freche Göre und den Hut des Karibikpiraten. (Alle Bilder: zVG, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Bei Kopfbedeckungen drohen schlimme Verbrennungen
Peter Wenk, Kantonschemiker im Kanton Baselland, hat die Tests an den Fastnachtskostümen durchgeführt. Dass gleich mehrere Artikel beim Test durchgefallen sind, erklärt er wie folgt: «Bei Kopfbedeckungen oder Utensilien, die am Kopf getragen werden, sind die Anforderungen ans Material sehr hoch – es muss, wenn es in Brand gerät, innert kürzester Zeit von selbst wieder erlöschen.» Denn wenn eine Kopfbedeckung in Brand gerate, bemerke man dies erst, wenn sie schon ziemlich stark brenne. Dann sei es oft schon zu spät, sie noch rechtzeitig vom Kopf des Kindes zu entfernen und es drohen fatale Verbrennungen. «Deshalb gelten für Kopfbedeckungen strengere Richtlinien bezüglich Brennbarkeit des Materials als bei den übrigen Verkleidungsutensilien», sagt Wenk. Die Tests werden nach einer europäischen Norm durchgeführt. Die verwendete Prüfflamme entspricht etwa einer Kerzenflamme.
Dass das Labor Kinderkostüme testet, ist die Folge einer Kampagne aus dem Jahr 2016. Damals hat das Labor in der Region Basel und Bern stichprobenartige Test während der Fastnachtszeit durchgeführt – mit einem ernüchternden Ergebnis: Mehr als 20 Prozent der getesteten Kostüme waren mangelhaft. Aus diesem Grund hat der Verband der Kantonschemiker Schweiz (VKCS) entschieden, den Test in Zusammenarbeit mit dem Bund auszuweiten und die Ergebnisse gesamtschweizerisch zu verbreiten.
Auf Sicherheitsnorm achten
Grundsätzlich sind laut Wenk alle Rollenkostüme nach der europäischen Norm EN 71 geprüft. Diese garantiert, dass die Gegenstände für Kinder bezüglich Brennbarkeit sicher sind. «Wir haben aber festgestellt, dass die Gegenstände die Norm nicht immer erfüllen – nun ist es an den Importeuren und Händlern – kontrolliert von den Kantonschemikern –, dafür zu sorgen, dass nur Gegenstände in den Verkaufsregalen liegen, die keine Gefahr darstellen.»
Informationen zur aktuellen Warnung und weitere öffentliche Rückrufe von Gebrauchsgegenständen und Warnungen finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).