Gesundheit > Spital & TherapienWer zahlt bei Krankheit im Ausland die Behandlungskosten? Sigrid Schulze Die Ferien sind oft der Höhepunkt des Jahres. Umso belastender ist es, wenn ausgerechnet unterwegs ein Kind oder ein anderes Familienmitglied krank wird. Die Schweizer Grundversicherung übernimmt im Ausland häufig einen Teil der Kosten – aber nicht immer alles. Wenn du die wichtigsten Regeln kennst und dich gut vorbereitest, kannst du Stress und hohe Rechnungen vermeiden. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Was tun, wenn Kinder im Ausland krank werden? Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung auf die Ferien. Foto: iStockphoto - Thinkstock Morgens, in den Ferien am Strand, spielt Ina noch fröhlich im Sand. Am Nachmittag aber wird das Mädchen weinerlich. Plötzlich will es zurück in die Ferienwohnung, ins Bett. Das Thermometer zeigt am Abend schon 40,1 Grad Celsius. Das Schlucken tut weh. Die Eltern befürchten, dass Ina krank ist und Scharlach hat. Gut ist, wenn du schon vor der Reise vorsorgst: Speichere die Notfallnummern, kläre mit der Krankenkasse, wie du im Ausland vorgehst, und informiere dich bei der Unterkunft, wo die nächste Kinderärzt:in oder das nächste Spital ist. Das nimmt im Akutfall Druck raus – gerade mit Kindern. Kurz-Check: Welche Regel gilt in deinem Reiseland? Für Eltern ist vor allem diese Unterscheidung entscheidend: 1) EU/EFTA/UK: Behandlung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) In EU- und EFTA-Staaten (und in der Praxis häufig auch bei Reisen ins Vereinigte Königreich im Rahmen der jeweiligen Abkommen) gilt: Du wirst medizinisch so behandelt, als wärst du im Aufenthaltsland versichert. Massgeblich sind also die Regeln des Behandlungslands – inklusive allfälliger Kostenbeteiligungen vor Ort. 2) Übrige Länder: Notfallregel der Schweizer Grundversicherung mit klaren Kostenlimiten Ausserhalb EU/EFTA/UK ist das finanzielle Risiko meist deutlich höher: Die Grundversicherung vergütet nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen (siehe unten). In Hochkostenländern kann deshalb trotz Grundversicherung eine sehr grosse Restrechnung entstehen. 3) Geplante Behandlung im Ausland Wenn du nicht wegen eines akuten Problems, sondern bewusst für eine Behandlung ins Ausland reist, gelten andere Voraussetzungen: Ohne vorgängige Kostengutsprache ist die Chance hoch, dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Wichtig im Ausland: die Europäische Krankenversicherungskarte Die Europäische Krankenversicherungskarte stellt in Ländern, die der Europäischen Union (EU) bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, Schweizer Tourist:innen den Einheimischen gleich. «Damit haben sie Anspruch auf die medizinischen Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates, als wenn sie dort versichert wären», erklärt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das heisst: Wenn du im Ausland krank wirst und ärztliche Hilfe brauchst, wirst du wie eine einheimische versicherte Person behandelt. Du hast Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie Einheimische – und erhältst die Vergütung nach den dortigen Regeln. Wichtig für Familien: «Gleichbehandlung» heisst nicht automatisch «gratis». In vielen Ländern gibt es Selbstbehalte, Zuzahlungen oder Pauschalen. Diese Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Recht des Aufenthaltsstaats. Und ein häufiger Irrtum: Solche Zahlungen im Ausland werden in der Regel nicht an deine Schweizer Franchise und deinen Selbstbehalt «angerechnet», weil sie nicht nach dem Schweizer Kostenbeteiligungsmodell entstehen, sondern nach dem System des Behandlungslands. Was gilt als Notfall? Voraussetzung ist, dass es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts handelt. Ein Notfall liegt praktisch immer dann vor, wenn du die Behandlung nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz sinnvoll aufschieben kannst – zum Beispiel bei hohem Fieber mit schlechtem Allgemeinzustand, starken Schmerzen, Atemnot, deutlicher Austrocknung (Dehydrierung) bei Magen-Darm-Infekten oder nach einem Sturz mit Verdacht auf Bruch. Wenn du extra ins Ausland fährst, um dich behandeln zu lassen, liegt in der Regel kein Notfall vor. Wahloperationen (zum Beispiel planbare Eingriffe am Meniskus oder an der Hüfte) werden ohne vorgängige Abklärung und Kostengutsprache normalerweise nicht übernommen. Auch bei Unfall: EKVK vorzeigen, Abläufe kennen Nicht nur bei Krankheit, auch bei einem Unfall ist die Europäische Versichertenkarte vorzulegen. Die Rechnung leitet der ausländische Träger der Krankenversicherer dem zuständigen Krankenversicherer in der Schweiz zu. Bei einem Unfall geht der Krankenversicherer in Vorleistung, fordert aber beim Unfallversicherer die Leistungen zurück. Die Europäische Versicherungskarte sollte deshalb immer dann mit im Portmonee sein, wenn es in den Ferien in ein EU-/EFTA-Land geht. Dazu gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Krank im Ausland: Versicherungskarte vergessen? Wenn du die Europäische Krankenversicherungskarte vergessen hast, kannst du bei der Krankenkasse eine sogenannte provisorische Ersatzbescheinigung verlangen. «Diese kann Ihnen direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt werden. Wichtig ist, dass sie vor Behandlungsende eintrifft», informiert die Gemeinsame Einrichtung der Schweizer Krankenversicherer. «Einige Krankenkassen verfügen über Service-Nummern, durch die Sie im Krankheitsfall oder bei Unfällen im Ausland telefonisch Unterstützung erhalten.» Ausserhalb EU/EFTA/UK: Notfallregel – diese Kostenlimiten musst du kennen Reist du in Länder ausserhalb EU/EFTA/UK, gilt in der Schweizer Grundversicherung eine begrenzte Kostenübernahme. Laut BAG werden Notfallbehandlungen im Ausland nur bis zu bestimmten Maximalbeträgen vergütet: ambulant in der Regel höchstens bis zum Doppelten dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Bei stationären Behandlungen gilt zudem eine weitere Begrenzung: vergütet werden höchstens bis zu 90% der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in der Schweiz anfallen würden. In Ländern mit sehr hohen Tarifen kann das trotz Grundversicherung zu sehr hohen Restkosten führen. Warum das in Hochkostenländern schnell teuer wird Besonders in Ländern wie den USA oder Kanada können Notfallabklärungen, Labor, Bildgebung und Spitaltage schnell Summen erreichen, die deutlich über Schweizer Referenzkosten liegen. Wenn deine Grundversicherung nur bis zur erwähnten Obergrenze vergütet, bleibt der Rest bei dir. Genau deshalb kann eine passende Reiseversicherung oder eine Zusatzversicherung mit Auslanddeckung für viele Familien sinnvoll sein – nicht wegen «Luxus», sondern um existenzielle Kostenrisiken zu vermeiden. Geplante Behandlung im Ausland: wann die Grundversicherung zahlen kann Wenn eine Behandlung im Ausland geplant ist, gilt: Kläre die Kostenübernahme immer vorab. Das BAG hält fest, dass es dafür in der Regel eine vorgängige Beurteilung braucht. Je nach Situation kann eine Kostengutsprache möglich sein, zum Beispiel wenn eine notwendige Behandlung in der Schweiz nicht rechtzeitig verfügbar ist oder die medizinisch angemessene Versorgung nur im Ausland möglich ist. Üblich ist ein Vorgehen über deine behandelnde Ärzt:in mit medizinischer Begründung und Unterlagen (z.B. Bericht, Diagnose, Therapieplanung, Kostenvoranschlag) an die Krankenversicherung bzw. deren Vertrauensärzt:in. Wichtig für Eltern: Verlass dich bei planbaren Eingriffen nie auf mündliche Zusagen. Lass dir eine Entscheidung schriftlich geben, bevor du buchst oder unterschreibst. Zusatzversicherungen können sinnvoll sein Trotz EKVK-Regelung kann eine Zusatzversicherung für das Ausland sinnvoll sein. Denn innerhalb der EU bekommst du grundsätzlich nur das erstattet, was für Einheimische übernommen wird. Je nach Land können Selbstbehalte, Zuzahlungen oder Pauschalen anfallen, die du selbst tragen musst. Beispiel Frankreich: Hier sind bei einem Spital-Aufenthalt 20 Prozent der Rechnung und eine Tagespauschale von 16 Euro zu zahlen. Wenn du in Länder ausserhalb der EU reist, ist eine Zusatzversicherung oder Reiseversicherung noch wichtiger zu prüfen. Denn selbst wenn die Grundversicherung einen Teil bezahlt, kann die Differenz zu den tatsächlichen Rechnungen gross sein. Die Schweizerische Bundeskanzlei warnt, dass in Ländern wie Nordamerika, Australien und Japan Spital- und Arztkosten oft so hoch sind, dass sie von der obligatorischen Grundversicherung nicht gedeckt sind. Praxis-Checkliste: So bereitest du dich als Familie vor Vor der Abreise Versichertenkarte/EKVK (Rückseite der Schweizer Versichertenkarte) für alle Familienmitglieder einpacken. Notfallkontakte speichern: Krankenkasse/Assistance-Nummer, lokale Notrufnummer (in vielen Ländern 112), wichtige Kontakte der Unterkunft. Wichtige Unterlagen fürs Kind: Pass/ID, wenn möglich Kopie der Versicherungspolice, Impfausweis (falls relevant), Liste von Medikamenten (mit Wirkstoffnamen), Allergien und Vorerkrankungen. Einwilligung & Sorgerecht praktisch denken: Wenn nur ein Elternteil reist, kann eine kurze Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person (inkl. Kontaktdaten) helfen, damit Spital/Ärzt:in Entscheide schneller mit dir klären kann. Das ersetzt keine Rechtsberatung, ist aber im Alltag oft hilfreich. Wenn ihr vor Ort medizinische Hilfe braucht EKVK/Versichertenkarte gleich beim Empfang zeigen. Bestehe auf Unterlagen: Arztbericht/Diagnose, Befunde und eine detaillierte Rechnung (mit Datum, Leistungen, Beträgen) sowie Zahlungsbelege. Bei Vorauszahlung: Lass dir erklären, warum sie nötig ist, und verlange eine Quittung. In manchen Ländern ist eine Anzahlung üblich – das ist nicht automatisch ein Zeichen von «Abzocke», aber du brauchst saubere Belege für die Rückforderung. Bei Kindern: Sag früh, wie alt dein Kind ist, wie lange Symptome bestehen, ob Trinkverweigerung/Atemprobleme/Teilnahmslosigkeit vorliegen – das sind für die medizinische Dringlichkeit wichtige Infos. Rücktransport, Rega & typische Kostenfallen Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport in die Schweiz ist je nach Situation teuer und nicht automatisch durch die Grundversicherung abgedeckt. Gerade ausserhalb EU/EFTA/UK lohnt es sich, vor der Reise zu klären, ob deine Zusatz- oder Reiseversicherung Rücktransport, Begleitperson und Koordination übernimmt. Wenn du in der Schweiz Rega-Gönner:in bist, kann das im Einzelfall helfen – aber auch hier gilt: Prüfe im Voraus, was genau abgedeckt ist und was nicht, damit du im Ernstfall keine falschen Erwartungen hast. FAQ: Häufige Fragen von Eltern Zahlt die Grundversicherung bei Unfall anders als bei Krankheit? Das kann so sein: Bei vielen Kindern ist ein Unfall über die Unfallversicherung (z.B. über den Arbeitgeber eines Elternteils oder über die Grundversicherung, wenn keine separate Unfallversicherung besteht) geregelt. In der Praxis ist wichtig, dass du beim Arztbesuch klar sagst, ob es ein Unfall war (z.B. Sturz vom Spielplatz) oder eine Krankheit – damit korrekt abgerechnet wird. Was, wenn mein Kind im Spital bleibt und ich unterschreiben soll? Spitäler brauchen oft eine Einwilligung in Untersuchungen oder Eingriffe. Nimm einen Ausweis mit und halte – wenn möglich – die Kontaktdaten der anderen sorgeberechtigten Person bereit. Bei Notfällen wird medizinisch Nötiges auch ohne formale Einwilligung gemacht, aber für alles Weitere hilft es, wenn Zuständigkeiten schnell geklärt sind. Was gilt bei längeren Reisen? Bei mehrmonatigen Reisen können andere Regeln und Meldepflichten relevant werden (z.B. Wohnsitz, Versicherungsstatus, lokale Versicherungspflichten). Kläre das frühzeitig direkt mit deiner Krankenkasse, bevor du losreist. Weiterführende Links Merkblätter zur Versicherung: Ferien im Ausland: www.kvg.org Telefonische medizinische Beratung zum Ortstarif: Das macht das Schweizer Zentrum für Telemedizin MEDGATE, Telefon +41 41 497 44 44, rund um die Uhr möglich. Folgende Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Inanspruchnahme dieses Dienstes: www.medgate.ch